2.Jahr Elternzeit , arbeite wieder in Teilzeit aber nun wahrscheinlich wieder schwanger ... was nun?

2 Antworten

Bevor du jetzt in Panik ausbrichst lass doch erstmal die SS feststellen.

Allerdings kann ich den AG verstehen wenn er wegen der HMCV-Seronegativität sagt, das du nicht mehr arbeiten darfst. Das Risiko für das ungeborene Kind ist einfach sehr groß.

Ich kann da, ehrlich gesagt, auch dich nicht verstehen (bei allem Verständnis, das ihr das Geld braucht) das du dieses Risiko bereit bist einzugehen. Die Folgen für den Fetus können sehr schlimm sein.

Es gibt die Möglichkeit dich engmaschig zu überwachen, das heißt das in der Schwangerschaft oft Blutproben genommen werden müssen, um eine HMCV-Infektion frühzeitig festzustellen. Es gibt dann die Möglichkeit bei einer Infektion dich mit Cytotect zu behandeln. Allerdings ist das in Deutschland noch nicht in der Schwangerschaftsvorsorge enthalten, meines Wissens nach, daher weiß ich nicht, ob deine KK das übernehmen würde. Da das alles aber nur in einer Studie bis jetzt gelaufen ist bin ich auch nicht sicher, ob der AG das akzeptieren muss.

Geh zum Arzt und lass dich testen. Überdenke die Risiken für dein Kind und ..nunja, entscheiden musst du dich dann selbst.

Dieses Risiko wollte ich auch nicht eingehen! Wurde bei der letzten Schwangerschaft in den Hort versetzt, dort bin ich dem Risiko einer Ansteckung nicht ausgesetzt!

Es ging mir nicht um Aufklärung der Folgen von Zytomegali! sondern ob mein AG mir dann den, wenn auch nur kurzzeitigen, wiedereinstieg verweigern darf.

@Biene130914

Ja kann er. Wenn er keinen Platz hat, an dem er dich sicher unterbringen kann, dann kann er das verweigern. Er muss es sogar, da es sonst arbeitsschutzrechtliche Konsequenzen für ihn bedeutet.

@BellaBoo

Hieße also solange es die Möglichkeit von Hort oder einer Bürotätigkeit gibt, müsste er mich arbeiten lassen, auch wenn es nur ein knappes halbes Jahr wäre?

Wenn das jetzt schon fest ausgemacht ist, dass du im Juli wieder anfängst, dann gehst du ggf. gleich ins Beschäftigungsverbot bei vollen Bezügen.

Ist das nicht schriftlich fixiert und dein Arbeitgeber besteht dann auf der beantragten 2jährigen Elternzeit, so kannst du die Elternzeit immer noch ohne Zustimmung des Arbeitgebers zu Beginn der Mutterschutzfrist beenden, um wenigstens Mutterschaftsgeld zu bekommen.