Frage zu Hartz4 und 3 Jahre Elternzeit....

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In den ersten drei Jahren kannst und darfst du dich (aus Sicht des Jobcenters) jeden Morgen neu entscheiden, ob du das Kind zur Krippe hinbringen möchtest oder nicht; du kannst zudem die Betreuung jederzeit aufgeben.
Eine etwaige bestehende Betreuung wird erst ab dem 4 Lj. relevant; was vorher ist und wie du das Leben mit dem Kind organisierst, geht das JC schlichtweg nicht das Geringste an.
Vermittler üben gerne mal widerrechtlich Druck aus, aber wenn du die EinV schon unterschrieben hast, ist es im Moment zu spät. Kannst es mit einer Anfechtung versuchen.

Anettchen2010 
Fragesteller
 18.03.2012, 18:39

Ach naja...anfechten will ich es ja garnich...An sich will ich ja wieder was tun.Auch wenns erstma das "Aktivcenter" is...also wohl eher Beschäftigungstherapie... Doch es liess mir keine Ruhe, das irgendwas nich ok war....An sich isses aber auch zeimlich dreist, das die einen direkt ins Gesicht lügen und einen verarschen...! Hast du da einen Paragrafen für mich?Nur das ich es der Tante das nächste Mal vor die Nase halten kann?

soweit ich weiß, hast du Anspruch auf deine 3 Erziehungsjahre, ob dein Kind nun im Kindergarten ist oder nicht. Mich wollten die damals auch reinlegen, die Eingliederungsvereinbarung zu unterschreien. Dagegen habe ich mich gewehrt und es gab auch keine Sanktionen. Habe gesagt, dass das Kind nur vormittags im Kiga ist, damit es mit anderen Kindern spielen kann und es mehr gefördert wird, während ich in der Zeit den Haushalt schmeiße.

Das ist aber schon ein paar Jahre her. Weiß nicht ob sich da rechtlich was geändert hat.

Anettchen2010 
Fragesteller
 15.03.2012, 14:00

Und genau diese Info hatte ich auch.Das es dem Amt egla sein kann, ob er in der Krippe is oder nich...Na nu isses eh zu spät, hab diese Eingliederungsvereinbarung heute unterschrieben.

Bayernheidi  15.03.2012, 16:40
@Anettchen2010

im Prinzip ist es ja "nur" eine Vereinbarung. Eine Vereinbarung kann man auch mündlich treffen und widerrufen. Ruf einfach an und sag denen, du möchtest widerrufen, da du dich noch in Elternzeit befindest und Punkt. Notfalls auch schriftlich. Falls die sich komplett quer stellen, dann gibt es ja auch noch die Möglichkeit die Zeit bis Juni abzusitzen und sich möglichst unattraktiv zu bewerben bzw. bei Maßnahmen krankschreiben zu lassen. (auch wenn ich mich mit diesen Tipps jetzt unbeliebt mache)

Hallo, soweit ich weiß hast du ein volles Recht auf deine Elternzeit.Dir steht die Zeit für dich und dein Kind zur Verfügung,aber auch für dich als Mutter.Du bist ja nicht nur Mutter,wenn du neben deinem Kind sitzt und auf es aufpasst,sondern auch wenn dein Kind in der Kita ist und du den Haushalt machst.

Die Eingliedervereinbarung kannst du auch zurückziehen wenn du dir jetzt doch nicht mehr so sicher bist ob es richtig war.An deiner Stelle würde ich das tun.

Anettchen2010 
Fragesteller
 15.03.2012, 15:14

Na die hat mich angepflaumt, das ich meiner Mitteilungspflicht nich nachgekommen bin....!Ich hätte angeben müssen, das mein Kleener seit 2.Janunar in Betreuung ist....

Bayernheidi  15.03.2012, 16:42
@Anettchen2010

Frag sie doch auch mal, ob du denen mitteilen musst, wann du auf den Spielplatz oder in die Krabbelgruppe oder Arzt mit deinem Kind gehst, ... das geht die nix an. Lass dich nicht einschüchtern von denen.

nicetyfamily  15.03.2012, 22:47
@Anettchen2010

dann sollen die dir mal schriftlich in denen Unterlagen die sie dir ausgehändigt haben zeigen, wo es drin steht,dass mann Mitteilung bei Kindergarten beginn abgeben müssen. Wenn du willst rate ich dir echt Wiederspruch zwecks der Vereinbarung einzulegen!

Die Sachberaterin hat recht.