Frage zu Hartz4 und 3 Jahre Elternzeit....
Hallo!
Ich hab 3 Jahre Elternzeit beantragt, die würde bis 19.6 laufen.Mein Sohn wird am 20.6.20012 3 Jahre alt... Nun geht er aber seit dem 2.Januar in die Krippe.... Ich hatte die Info bekommen, das ich trotzdem die restlichen knapp 6 Monate zuhause bleiben könnte und bis zum Ablauf der 3 Jahre Elternzeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen müsste....
Heute hatte ich einen Termin bei meiner Sachbearbeiterin und die war ziemlich böse, weil es eben nicht so sei....das wäre nur der Fall, wenn ich kein Betreungsplatz für meine Sohn hätte...nur dann hätte ich Anspruch auf die vollen 3 Jahre....
Was ist denn nun richtig?
Mich würde es interessiern, was nun richtig ist....Hab heute ne Eingliederungsvereinbarung unterschrieben...stehe halt somit dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung....Aber ich frage mich nun, ob es richtig war, zumal mein Kindchen noch nen paar Schwierigkeiten hat in der Kita, oft krank ist...und ich daher oft eh hätte zu hause bleiben müssen...
4 Antworten
In den ersten drei Jahren kannst und darfst du dich (aus Sicht des Jobcenters) jeden Morgen neu entscheiden, ob du das Kind zur Krippe hinbringen möchtest oder nicht; du kannst zudem die Betreuung jederzeit aufgeben.
Eine etwaige bestehende Betreuung wird erst ab dem 4 Lj. relevant; was vorher ist und wie du das Leben mit dem Kind organisierst, geht das JC schlichtweg nicht das Geringste an.
Vermittler üben gerne mal widerrechtlich Druck aus, aber wenn du die EinV schon unterschrieben hast, ist es im Moment zu spät. Kannst es mit einer Anfechtung versuchen.
Ach naja...anfechten will ich es ja garnich...An sich will ich ja wieder was tun.Auch wenns erstma das "Aktivcenter" is...also wohl eher Beschäftigungstherapie... Doch es liess mir keine Ruhe, das irgendwas nich ok war....An sich isses aber auch zeimlich dreist, das die einen direkt ins Gesicht lügen und einen verarschen...! Hast du da einen Paragrafen für mich?Nur das ich es der Tante das nächste Mal vor die Nase halten kann?
soweit ich weiß, hast du Anspruch auf deine 3 Erziehungsjahre, ob dein Kind nun im Kindergarten ist oder nicht. Mich wollten die damals auch reinlegen, die Eingliederungsvereinbarung zu unterschreien. Dagegen habe ich mich gewehrt und es gab auch keine Sanktionen. Habe gesagt, dass das Kind nur vormittags im Kiga ist, damit es mit anderen Kindern spielen kann und es mehr gefördert wird, während ich in der Zeit den Haushalt schmeiße.
Das ist aber schon ein paar Jahre her. Weiß nicht ob sich da rechtlich was geändert hat.
im Prinzip ist es ja "nur" eine Vereinbarung. Eine Vereinbarung kann man auch mündlich treffen und widerrufen. Ruf einfach an und sag denen, du möchtest widerrufen, da du dich noch in Elternzeit befindest und Punkt. Notfalls auch schriftlich. Falls die sich komplett quer stellen, dann gibt es ja auch noch die Möglichkeit die Zeit bis Juni abzusitzen und sich möglichst unattraktiv zu bewerben bzw. bei Maßnahmen krankschreiben zu lassen. (auch wenn ich mich mit diesen Tipps jetzt unbeliebt mache)
Hallo, soweit ich weiß hast du ein volles Recht auf deine Elternzeit.Dir steht die Zeit für dich und dein Kind zur Verfügung,aber auch für dich als Mutter.Du bist ja nicht nur Mutter,wenn du neben deinem Kind sitzt und auf es aufpasst,sondern auch wenn dein Kind in der Kita ist und du den Haushalt machst.
Die Eingliedervereinbarung kannst du auch zurückziehen wenn du dir jetzt doch nicht mehr so sicher bist ob es richtig war.An deiner Stelle würde ich das tun.
Na die hat mich angepflaumt, das ich meiner Mitteilungspflicht nich nachgekommen bin....!Ich hätte angeben müssen, das mein Kleener seit 2.Janunar in Betreuung ist....
Frag sie doch auch mal, ob du denen mitteilen musst, wann du auf den Spielplatz oder in die Krabbelgruppe oder Arzt mit deinem Kind gehst, ... das geht die nix an. Lass dich nicht einschüchtern von denen.
dann sollen die dir mal schriftlich in denen Unterlagen die sie dir ausgehändigt haben zeigen, wo es drin steht,dass mann Mitteilung bei Kindergarten beginn abgeben müssen. Wenn du willst rate ich dir echt Wiederspruch zwecks der Vereinbarung einzulegen!
Die Sachberaterin hat recht.
Und genau diese Info hatte ich auch.Das es dem Amt egla sein kann, ob er in der Krippe is oder nich...Na nu isses eh zu spät, hab diese Eingliederungsvereinbarung heute unterschrieben.