Tank Von der Steuer absetzen?
Ich habe gelesen, dass man die Entfernungspauschale von 0,30€ pro Kilometer bekommt. Wenn ich nun einen Arbeitsweg von täglich 30km habe :
30km x 0,30€ = 9,00€ pro Tag
9€ x 5 Arbeitstage pro Woche = 45€proW
45€ x 4 Wochen im Monat = 180pro M
180€ x 12 Monate im Jahr = 2.160€ im Jahr
Bekomme ich dann am Jahres Ende 2.160€ ausbezahlt ?
wenn ja was muss ich dafür tun ?
13 Antworten
Nein, das wird "Steuermildernd" im Steuerausgleich angerechnet. Übrigens werden nur ca. 220 Tage im jahr angerechnet, du hast ja auch Urlaub. Wenn du das nicht willst, muss ein Fahrtenbuch geführt werden
Erstens rechnet man das pro Jahr, ein Monat hat ja mehr als 4 Wochen und man hat Urlaub und Feiertage, so kommst du auf
220 Tage (bis 230) x 0.30 x 30 km (einfache Fahrt, nicht hin und zurück)= 1980.Euro
Das Geld bekommst du natürlich nicht ausgezahlt, du musst darauf nur keine Steuern entrichten. Aber 1000 Euro werden bereits monatlich pauschal berücksichtigt, so dass nur noch 1000 Euro bleiben, die sich auswirken.
Wenn du z.B. einen Steuersatz von 25 % hättest, dann bekämst du ca.250 Euro deiner gezahlten Steuern zurück.
Du musst dafür eine Steuererklärung abgeben am Jahresende.
Du bekommst allerdings nur den einfachen Arbeitsweg erstattet! Das heißt: Wenn dein Arbeitsweg Hin -und Rückfahrt 30km betragen, werden nur 15km erstattet! Am besten wendest du dich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein (Ist wesentlich günstiger als der Steuerberater!).
- Die Entfernungspauschale pro Tag ist 9€, wenn 30 km der einfache Weg zur Arbeit ist (Entfernung).
- Man hat auch noch Urlaub und kommt so auf +/- 220 Tage ~ 1.980€
- Das zu versteuernde Einkommen verringert sich um diesen Betrag.
Dann bringt das keinen Vorteil.
Der Grundfreibetrag ist 9408€.
Wenn man keine Steuern zahlt, kann man auch nichts absetzen.
Weniger als nichts zahlen geht nicht.
"30km x 0,30€ = 9,00€ pro Tag"
Wenn du täglich 30 km insgesamt fährst, werden nur 15 km angesetzt. Der einfache Weg zählt.
"45€ x 4 Wochen im Monat = 180pro M"
Nein, das geht nach tatsächlich geleisteten Arbeitstagen. Sprich, Urlaub und Krankheit werden abgezogen.
Und wie schon gesagt, wird das nicht ausbezahlt, sondern dein zu versteuerndes Einkommen um den Fahrtkostenbetrag reduziert.
Wenn du Vollzeit bzw. fünf Tage die Woche arbeitest und nicht mal den Steuerfreibetrag an Einkommen überschreitest, wirst Du entweder weit unter Mindestlohn bezahlt oder Du solltest schauen, dass Du Deine Stunden anders legst, um die Fahrtkosten zu reduzieren.
Ne, Ich bin Lehrling und bekomme weniger als 9000 im Jahr.
was passiert dann mit der Entfernungspauschale ?
Dann ist die Pauschale irrelevant. Man kann nur Steuern zurückerhalten die man vorher gezahlt hat.
Nein man kann Negative Einnahmen geltend machen. Wenn WK grösser Einnahmen, dann kann man sich die Steuern für die nächsten Jahre mitnehmen die werden dann verrechnet mit den zukünftigen Einnahmen
Das weiß ich selbst, aber das trifft auf den FS nicht zu.
Ich bin Lehrling und bekomme weniger als 9000 im Jahr.
was passiert dann mit der Entfernungspauschale ?