Suche Dringend Hilfe: Als Bufdi den Generalschlüssel ausversehen im See verloren muss ich jetzt Tausende Euro an Strafe zahlen?
Frage steht grundsätzlich oben aber seperat ist noch zu sagen das ich keine gesonderte Schlüsselversicherung habe. Bin 21 und wohne allein ohne Eltern habe also keine Ahnung wie ich bezahlen soll wenn ich für die Kosten der kompletten Schließanlage verdonnert werde. War ein Generalschlüssel für 3 Stockwerke mit insgesamt 30 Zimmern.
Bitte um schnelle Antwort und Rat
LG
11 Antworten
Nein, musst Du nicht. Darüber hinaus steht Dir im Übrigen auch Wohngeld zu
Bundesfreiwilligendienstgesetz - BFDG
§ 9 Haftung
(1) Für Schäden, die die oder der Freiwillige
vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt hat, haftet der Bund, wenn die
schädigende Handlung auf sein Verlangen vorgenommen worden ist.
Insoweit kann die oder der Freiwillige verlangen, dass der Bund sie oder
ihn von Schadensersatzansprüchen der oder des Geschädigten freistellt.
(2) Für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften Freiwillige nur wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Quellle: http://www.bundes-freiwilligendienst.de/gesetz/haftung-fuer-schaeden.html
"Strafe" sowieso nicht.
Aber Schadensersatz, wenn du nicht einwandfrei nachweisen kannst, dass mit diesem Schlüssel kein Unbefugter in das Haus gelangen kann.
Eigentlich hat der Arbeitgeber dafür eine Versicherung die auch einen Schlüsselverlust abdeckt, sofern Du nicht vorsätzlich gehandelt hast.
Sowas kann ja immer passieren, Ich habe zumindest noch keinen kennengelernt der wegen sowas Stress hatte.
Hast du bei der Entgegennahme des Schlüssels einen Zettel unterschrieben, auf dem eventuell Informationen draufstehen inwiefern du bei Verlust haftbar zu machen bist?
Normalerweise sind sich die Betreiber eines solchen Hauses des Risikos bewusst, dass ein solcher Schlüssel auch verloren gehen kann. Und insofern könntest du als Mitarbeiter automatisch über den Betreiber bzw das Haus mitversichert sein.
Ansonsten dürfte deine Haftpflichtversicherung für diesen Schaden eintreten.
Hast du den Verlust denn schon gemeldet, und wie war die Reaktion?
Strafe mußt du schonmal gar nicht zahlen, wenn dann nur den Ersatz der Schließanlage. Das übernimmt aber die Betriebshaftpflicht, wenn es mehr wie ein Monatslohn ist.
Ausnahme, es war dir Verboten den Schlüssel vom Betriebsgelände zu entfernen und du hast ihn in deiner Freizeit "versenkt".
Also Verlust melden und dann wirst du sehen was passiert.