Suche Dringend Hilfe: Als Bufdi den Generalschlüssel ausversehen im See verloren muss ich jetzt Tausende Euro an Strafe zahlen?

11 Antworten

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Nein, musst Du nicht. Darüber hinaus steht Dir im Übrigen auch Wohngeld zu

Bundesfreiwilligendienstgesetz - BFDG


§ 9 Haftung
(1) Für Schäden, die die oder der Freiwillige

vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt hat, haftet der Bund, wenn die
schädigende Handlung auf sein Verlangen vorgenommen worden ist.
Insoweit kann die oder der Freiwillige verlangen, dass der Bund sie oder
ihn von Schadensersatzansprüchen der oder des Geschädigten freistellt.


(2) Für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften Freiwillige nur wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Quellle: http://www.bundes-freiwilligendienst.de/gesetz/haftung-fuer-schaeden.html







Dankeschön für die hilfreiche Antwort jetzt bin ich schon einigermaßen beruhigt :)

@Bennyweidl

:-) Bitte. In solchen Fällen müsste der Bund haften. Zudem hat das Unternehmen/Träger für solche Fälle eine eigene Versicherung. Ob Du oder Dein Träger jetzt mit Einsatzstelle Kontakt aufnimmt, weiß ich nicht, aber Du bist auf jeden Fall in solchen Fällen geschützt.

Hier ist doch eindeutig zu erkennen, daß sie haftet:

Der Verlust des Schlüssels ist nämlich nicht "bei der Ausübung der Tätigkeit" eingetreten oder auch nicht "auf Verlangen der Dienststelle" beim Schwimmen mitgeführt worden..

@DerSchopenhauer

ER ist nicht schwimmen gegangen, sondern MUSSTE im Rahmen ihrer Beschäftigung den Schlüssel mitführen. ER ist also nicht am Badesee gewesen und war zu dusselig, sondern [...]


"Darunter kannst du verstehen das ich auf einem Dampfschiff unterwegs war das Schiff einen Schlag getan hat und der Schlüssel der auf einem Tisch abgelegt war über das Deck von Bord gerutscht ist. Der ist an meinem Schlüsselbund und wir sind von der Arbeit auch angehalten ihn mitzunehmen da wir jeden Tag die Anlage absperren und sonst ja niemand mehr eintreten könnte"

Quelle: Zitat Bennyweidel



@Camomilla

Ok - das hatte ich nicht gelesen - dann scheidet eine Haftung sowieso aus = leichte Fahrlässigkeit (hier ist dieser Begriff aus der Arbeitnehmerhaftung heranzuziehen) - dann scheidet eine Haftung, auch ohne Berücksichtigung des angeführten Paragraphen, aus...

@Camomilla

sondern MUSSTE im Rahmen ihrer Beschäftigung den Schlüssel mitführen.

Dieser Hinweis steht bei keinem Kommentar von Bennyweidl.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Dampferfahrt auf dem Ammersee ein Teil seiner Tätigkeit für den BFD war!

Sondern es dürfte in der Freizeit passiert sein!

Und seit wann bezieht sich das BFDG auf privates Freizeitvergnügen einer Dampferfahrt auf dem Ammersee?

"Strafe" sowieso nicht.

Aber Schadensersatz, wenn du nicht einwandfrei nachweisen kannst, dass mit diesem Schlüssel kein Unbefugter in das Haus gelangen kann.

Eigentlich hat der Arbeitgeber dafür eine Versicherung die auch einen Schlüsselverlust abdeckt, sofern Du nicht vorsätzlich gehandelt hast.

Sowas kann ja immer passieren, Ich habe zumindest noch keinen kennengelernt der wegen sowas Stress hatte.

Hast du bei der Entgegennahme des Schlüssels einen Zettel unterschrieben, auf dem eventuell Informationen draufstehen inwiefern du bei Verlust haftbar zu machen bist?

Normalerweise sind sich die Betreiber eines solchen Hauses des Risikos bewusst, dass ein solcher Schlüssel auch verloren gehen kann. Und insofern könntest du als Mitarbeiter automatisch über den Betreiber bzw das Haus mitversichert sein.

Ansonsten dürfte deine Haftpflichtversicherung für diesen Schaden eintreten.

Hast du den Verlust denn schon gemeldet, und wie war die Reaktion?

Habe ihn sofort am nächsten Tag gemeldet. Mein Chef meinte nur das es nicht so gut wäre weil da eine ganze Menge Verträge usw mit dran hängen mehr meinte er aber jetzt auch nicht dazu habe aber auch noch nicht explizit nach einer Geldstrafe die auf mich zukommen könnte gefragt.

also würde ich jetzt erstmal keine Panik schieben, sondern kühlen Kopf bewahren und mit deinem Chef noch mal genau abklären, inwiefern das Haus für solche Fälle versichert ist. Und ich würde erstmal gar nichts von einer möglichen Haftbarkeit deiner Person erwähnen, oder gar eine Zahlung auf welche Art und Weise auch immer einräumen. Denn wenn du ihn so ein Angebot machst, könnte er glatt auf die Idee kommen dass du den Kram zahlen musst. Also erstmal locker bleiben und klären, ob das Haus für diesen Schaden versichert ist. Sollte das nicht der Fall sein und du wirklich dafür haftbar gemacht werden, sofort Kontakt mit deiner Haftpflichtversicherung aufnehmen.

@GoodFella2306

Danke für die Tipps werde ich machen.

Strafe mußt du schonmal gar nicht zahlen, wenn dann nur den Ersatz der Schließanlage. Das übernimmt aber die Betriebshaftpflicht, wenn es mehr wie ein Monatslohn ist.

Ausnahme, es war dir Verboten den Schlüssel vom Betriebsgelände zu entfernen und du hast ihn in deiner Freizeit "versenkt".

Also Verlust melden und dann wirst du sehen was passiert.

Also verboten war es mir nicht den Schlüssel mitzunehmen aber danke für deine Antwort. Die Schließanlage wird ein paar 1000 Euro kosten was mein monatliches Gehalt von 640 Euro leider weit übersteigt.

@Bennyweidl

Es gibt diverse Urteile nachdem man, wenn man dem Betrieb einen Schaden zufügt mit nicht mehr als einem Monatslohn haften muß. Also erstmal keine Panik, du bist nicht der erste und wirst auch nicht der letzte sein, der einen Schlüssel verliert.

Wenn deine Angaben Plausibel sind und der Schlüssel definitiv nicht missbraucht werden kann, kann es auch sein, das einfach nur ein Schlüssel nachgemacht wird und fertig.

@berlina76

Also der Schlüssel ist in der Mitte des Ammersees versunken deshalb würde ich vermuten das bevor er nicht austrocknet niemand an den Schlüssel kommen wird es sei den derjenige ist ein Schatztaucher. Hoffentlich behälst du Recht und ich bedanke mich vielmals für deine Hilfe :)

@Bennyweidl

Das ist aber erst einmal nur deine Behauptung.

@berlina76

Deine Urteile beziehen sich doch aber mit Sicherheit auf Arbeitsrechtliche Fragen.

Der Schaden ist aber in der Freizeit entstanden und mit Sicherheit hatte er keine Anweisung den Generalschlüssel während einer Dampferfahrt mitzunehmen.