Sturmhaube tragen in der Öffentlickeit?

12 Antworten

Ja ist erlaubt. Es wird zwar hier in den Antworten wieder fleissig mit dem Vermummungsgesetz umherspekuliert, was aber scheinbar keiner weiß ist, dass sich das Verbot der Vermummung nur auf Demonstrationen bezieht. Im ganz normalen Alltag kannst du auch im Sommer mit Sturmhaube rumlaufen - das es dann vielleicht zu Problemen kommt, weil jemand die Polizei ruft, weil er nicht weiß, was du da treibst, steht dann auf nem anderen Blatt ;)

Der war sicher auf dem Weg zu einer Bank.

Klar doch ;)

Nein, weil es einen Verstoss gegen das Vermummungsverbot ist.

gar nicht wahr... nur bei öffentlichen veranstaltungen. wie es in banken aussieht weiß ich nicht

@Egorythmia

Natürlich ist es in Banken verboten.^^

mach ich im winter auch immer, hab noch keine Probleme gehabt.

Eigentlich nicht --> Verschleierungsgesetz

Aber bei dem Wetter wird da glaube ich keiner was sagen... nur in ne Bank würd ich so nicht gehn ;)

so ein Käse...."Verschleierunggesetz"....

dann säß ja schon halb Kreuzberg im Knast...

@Joey55

Hab nachgeschaut. Komm aus einer ländlichen Gegend ohne viel Verschleierung ;) Du hast natürlich Recht. Verschleierungsgesetz ist in Frankreich.

Der Begriff „ Verschleierungsgesetz/Verschleierungsverbot“ fast die in einigen europäischen Staaten erlassenen Gesetze zusammen die auf eine kanzkörperliche Verschleierung abzielen(z.B. durch Burkas). In Deutschland gibt es ein solches Gesetzt nicht, da es verfassungswidrig wäre. Ich denke was du meinst ist das Vermummungsverbot, das Teilnehmern öffentlicher Demonstrationen oder Versammlungen verbietet ihr Gesicht unkenntlich zu machen, oder Gegenstände die diesem Zweck dienen mitzuführen.

Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass ein Fahrradfahrer nicht darunter fällt ;)