Studienwerte zu Schwangerschaften durch Vergewaltigungen?

9 Antworten

Hallo

Ich bin auch für Abtreibung. Abtreibungen wegen Vergewaltigung sind aber eher selten. Meistens sind es andere Gründe wie finanzielle Situation, arbeitslos, alleinerziehend, zu jung, noch in Schule/Ausbildung/Studium, Kinderplanung abgeschlossen, überfordert, Behinderung des Kindes etc.

Freundlichen Gruss

tm

msforlyfe 
Fragesteller
 05.11.2016, 11:33

Abtreibungen wegen Vergewaltigung sind (eher) selten. Meistens sind die Gründe: "finanzielle Situation, arbeitslosigkeit, alleinerziehend, zu jung, noch in Schule/Ausbildung/Studium, Kinderplanung abgeschlossen, überfordert". All die Gründe die du hier nennst kommen nicht von jetzt auf gleich. Wird man wenn man schwanger wird plötzlich jünger, rutscht in die Schul-/Ausbildungszeit zurück? Das sind alles Dinge die man vorher weiß, wenn man zu jung ist dann sollte man eben verhüten, bei einem "Unfall" dann die Pille danach nehmen. Das ist alles kein Grund wieso man nach §218a straffrei bis zur 12. SSW abtreiben dürfen sollte. Wenn man finanziell, psychisch oder sonst wie nicht in der Lage ist, das Kind zu bekommen, dann soll man eben erst gar nicht schwanger werden, oder sofort reagieren falls es doch passiert. Der einzige Punkt bei dem ich dir teilweise zustimme ist "Behinderung des Kindes". Sollte das Kind medizinisch nachgewiesenermaßen Schwerbehindert zur Welt kommen akzeptiere ich auch eine Abtreibung. Der einzig andere Fall in dem ich das tun würde ist die Gesundheit der Schwangeren. Wenn Komplikationen in der Schwangerschaft zum Tod der Frau führen könnten, okay, dann stehen die Rechte der Mutter auf Unversehrtheit über denen des Ungeborenen. Das heißt aber nicht, dass dieses Recht auf Abtreibung zum allgemeinen Recht für alle werden soll. Wer finanziell oder alterstechnisch nicht in der Lage ist ein Kind großzuziehen hat in keinem Fall das Recht sich trotzdem um die Welt zu vögeln und sich zu denken "Oh bis zur 12. Woche kann ich das Ding eh abtreiben".

armeskaenguru  05.11.2016, 19:29
@msforlyfe

Hallo

Zuerst einmal: eine Abtreibung ist bis zur 14. SSW möglich (12. Wochen nach Befruchtung=14. SSW).

Keine Verhütung ist zu 100% sicher. Die Pille danach wirkt auch nicht immer. Und wenn es kein Unfall war und die Verhütung versagt hatte, dann hilft auch keine Pille danach. Für mich sind das halt Gründe, abtreiben zu dürfen. Wenn man (ungewollt) schwanger wird, soll man also sofort reagieren. Das heisst ja dann die Abtreibung rasch vornehmen lassen. Finde ich sicher gut, aber wenn eine Frau mehr Zeit braucht, dann soll sie diese auch haben. Die meisten denken wohl kaum, ich "vögle" mal rum und kann ja dann abtreiben.

Freundlichen Gruss

tm

carn112004  05.11.2016, 20:15
@msforlyfe

Bitte bedenken, dass Verhütung auf die Masse gesehen gar nicht so sicher ist.

Z.b. hat Kondom einen Peral-Index von 8; heißt also 8 von 100 sexuelle aktiven Frauen werden innerhalb eines Jahres schwanger.

Wieviele Frauen sind so in einer durchschnittlichen Abijahrgangsstufe? vielleicht 40.

Wenn die also alle munter mit 16 losgelegt hätten, nur mit Kondom verhütet hätten und keine abgetrieben hätte, wieviele würden dann nach Übergabe des Abizeugnis wieder ihr Baby in den Arm nehmen?

So ca. 40 * (0,08)= 3,2~ 3.

Also einfach nur verhüten, löst das Problem nicht; entweder müsste man sehr gründlich verhüten oder ggf. nicht alle mit 16 beginnend regelmäßig Sex haben.

carn112004  05.11.2016, 20:31
@carn112004

Und 3-4 weitere sind dann natürlich auch bei Übergabe des Abizeugnisses schwanger.

armeskaenguru  05.11.2016, 20:57
@carn112004

Hallo

Da bist Du viel zu optimistisch. Ich habe mal die Zahlen der Schweiz von 2013 herausgesucht, die sind etwa gleich wie im 2015. Da haben 860 Frauen im Alter von 15-19 Jahren abgetrieben. Deutschland ist 10 x grösser, somit ist für Deutschland mit etwa 8'600 pro Jahr zu rechnen oder vielleicht so 9% der Abtreibungen.

Freundlichen Gruss

tm

carn112004  07.11.2016, 08:55
@armeskaenguru

Falls sich das auf meinen Kommentar bezog, ich habe keine Aussage über reale Zahlen gemacht, sondern nur darüber, wieviele Schwangerschaften zu erwarten wären, wenn alle beginnend mit 16 durchgehend sexuell aktiv wären und nur und ausschließlich mit Kondom verhütet wird.

Dieses hypothetische Beispiel um deutlich zu machen, dass msforlyfe eben damit irrt:

"Das sind alles Dinge die man vorher weiß, wenn man zu jung ist dann
sollte man eben verhüten, bei einem "Unfall" dann die Pille danach
nehmen."

Selbst wenn sich alle an diesen Rat halten würden, gäbe es trotzdem noch ungeplante Schwangerschaften.

Dass die realen Zahlen anders sind, ist klar, da ja nicht jeder/jede ab 16 absolut konstant regelmäßig Sex hat und auch andere Verhütungsmittel als Kondome oder auch mal keine genutzt werden.

armeskaenguru  07.11.2016, 09:18
@carn112004

Hallo

Ja, es ging um Deinen Kommentar mit den Zahlen. Diese sind viel zu tief. In Deutschland gibt es etwa 9'000 Abtreibungen pro Jahr von 15-19 jährigen.

Freundlichen Gruss

tm

Evoluzzer213  05.11.2016, 13:22

So denkt keiner. Eine Abtreibung ist mit Kosten und extremen psychischen Druck verbunden, das kann traumatisieren hier könnte ich auch fragen, wieso stellst du das Recht auf Leben eines ungeborenen gesunden und Prämenschen über das Recht auf Leben eines Prämenschen mit Downsyndrom?

Viele die vergewaltigt wurden schämen sich und sagen nichts, das Kind kriegen sie dann trotzdem. 

Du wirst wohl keine zuverlässigen Daten finden, das beste dürfte noch schlicht die Zahl der Abtreibungen in D nach kriminilogischer Indikation sein, wobei das mehr oder minder eine quasi untere Schätzung oder Grenze sein könnte.

Grund ist ganz einfach nachzuvollziehen:

In einem Land könnte Abtreibung auch bei Vergewaltigung verboten sein; erzählen dann Frauen, die vergewaltigt wurden, schwanger wurden und abgetrieben haben das bereitwillig in irgendwelchen Untersuchungen? Nein, denn sie würden damit eine Straftat zugeben.

In einem Land könnte Abtreibung bei Vergewaltigung zulässig sein, aber ansonsten kaum. Kann man dann davon ausgehen, dass jede Frau, die aufgrund Vergewaltigung abtreibt auch wirklich vergewaltigt wurde? Nein, denn wenigstens einige Frauen werden angeben vergewaltigt worden zu sein, um an eine Abtreibung zu kommen; wird man durch nachfragen ermitteln können, welche wirklich vergewaltigt wurde und welche das nur zwecks Abtreibung vorgegeben haben? Nein, denn sie würden damit eine Straftat zugeben.

In einem Land könnte Abtreibung bei Vergewaltigung zulässig sein aber auch z.b. innerhalb einer Frist möglich sein (wie z.b. D). Werden dann die Frauen, die aufgrund Vergewaltigung schwanger wurden, alle nur nach der Vergewaltigungsregel abtreiben und keine einzige nach der anderen Möglichkeit? Nein, denn viele Vergewaltigungsopfer schämen sich für die Tat und neigen dazu, sie zu verschweigen; solche Frauen würden´, obwohl sie nach krimineller Indikation abtreiben könnten, häufig nach der Fristenregelung abtreiben.

In einem Land könnte Abtreibung sowieso nahezu immer erlaubt sein (z.b. Kanada); warum sollten Frauen, die wie gesagt sich teilweise für die Tat schämen, alle bereitwillig Angaben über ihre Gründe für Abtreibungen machen?

Folglich ist eine zuverlässige Statistik nicht erwartbar.

Anzumerken ist, dass es wenigstens in den USA ausreichend Fälle von Frauen gibt, die sich bei Schwangerschaft durch Vergewaltigung für das Kind entscheiden, dass in einigen Bundesstaaten spezielle Gesetze hinsichtlich der Rechte des (Vergewaltiger-)Vaters gemacht wurden, denn das Kind eines Vergewaltigers auszutragen kann schon emotional ziemlich heikel sein, aber spätestens wenn der klingelt um das Kind fürs Wochenende abzuholen, wirds finster; die Existenz solcher Gesetze impliziert also, dass das vorkommt; aber auch da keine genaue Statistik (ich habe mal was gelesen, dass es irgendwas zwischen 5 und 30% sein könntne, die trotz Vergewaltigung austragen; aber das war wohl eher nur gerate)

carn112004  05.11.2016, 20:24

Ändert übrigens nichts daran, dass es natürlich gut ist, wenn du dir Gedanken darüber machst, wie man ungeborene Menschen besser schützen kann.

Du musst allerdings damit rechnen, dass dir von der "Gegenseite" sehr selten irgendjemand glauben wird, dass es dir um den Schutz ungeborener Menschen geht; tatsächlich werden die häufig, egal wie felsenfest du das Gegenteil behauptest, erläuterst, belegst oder was auch immer, davon ausgehen, dass du entweder ein religiöser Irrer bist und/oder aus chauvinistischen Gründen staatliche Kontrolle von Frauen willst.

Es ist für viele auf der "Gegenseite" scheinbar einfach nicht vorstellbar, dass jemand rational zu dem Schluss kommt, dass ungeborene Menschen zu schützen sind, da es sich um Menschen handelt.

Du kannst auch nicht viel dagegen machen, solltest aber bei Wortwahl und Argumenten trotzdem darauf achten, dass du diesen Irrtum nicht auch noch erleichterst.

Und ein Problem was du unbedingt bedenken solltest ist, dass auch wenn ungeborene Menschen durch den Staat zu schützen sind und bei Abtreibungen ungeborene Menschen getötet werden, der Staat trotzdem nicht zwingend ungeborene mit genau den gleichen Mitteln schützen darf, wie er üblicherweise geborene schützt; denn zum Schutz der ungeborenen bedarf es wenigstens bis etwa 24.SSW zwingend des Körpers der Frau und selbst zur Rettung eines Menschenlebens ist es für den Staat nicht unbedingt eindeutig zulässig, jemanden mehrere Monate lang praktisch aufzuzwingen, was er/sie mit seinem Körper zu tun hat bzw. zu lassen hat.

Servus msforlyfe,

Das scheitert einfach schon daran, dass es dafür keine offizielle Statistik gibt.

Es gibt zwar eine Kriminalstatistik zu Vergewaltigungen, aber keine Statistik drüber, wieviele Frauen die Schwangerschaft abbrechen und wieviele sic hdagegen entscheiden.

Es gibt Statistiken, aus welchem Grund ein Abbruch vorgenommen wird - allerdings wird die kriminologische Indikationsstellung auf die du dich benutzst längst nicht von allen betroffenen Frauen gewählt.

Wie du dir bereits denken kannst, ist die Dunkelziffer hier sehr hoch - und viele Frauen werden daher einen Abbruch mit der Fristenregelung machen lassen, da sie dort keine Begründung für den Abbruch vorbringen müssen, sondern er einfach durchgeführt werden kann.

Daher ist auch diese Zahl selbstverständlich nicht aussagekräftig (und macht auch nur einen kleinen Teil der Abbrüche aus)

Im Endeffekt ist das aber völlig irrelevant, da wir eine funktionierende Fristenregelung haben.

Im Gegensatz zu deiner Haltung ist ein Abbruch vor Eintritt der Geburtswehen niemals Mord - nie. Unter keinen Umständen, völlig egal was passiert!

Um es auf die Spitze zu treiben: Mit einer kriminologischen Indikation kannst du eine Schwangerschaft zwei Tage vor dem geplanten Geburtstermin abbrechen lassen - und es ist dennoch kein Mord.

Da Mord ein rechtlicher Begriff ist und kein ethisch-moralischer, liegst du daher falsch mit deiner Aussage.

Ich selbst lehne ein "Lebensrecht" für Ungeborene, besonders für Föten und Embryonen vor der 24. SSW strikt ab.

Das Grundgesetz äußert sich dazu nicht, es gibt nur ein äußerst umstrittenes Urteil des BVerfG dazu (aufgrund dessen die Fristenregelung auch mit "straffrei, aber rechtswidrig" verkorkst wurde); ich halte einfach das Recht der Frau auf ihren eigenen Körper für derart hoch, dass irgendwelche [nichtvorhandenen] Interessen eines Ungeborenen schlicht und ergreifend irrelevant sind.

Ich persönlich wäre daher für eine Fristenrelugung, die nicht nur straffrei, sondern erlaubt ist (so wie die anderen Indikationsstellungen) und wäre für eine Erhöhrung der Frist auf die 24. SSW - ich halte nämlich die Fähigkeit zu Bewusstsein und Schmerzempfinden als den besten Indikator dafür, bis wnan die Fristenregelung gelten sollte.

Ab der 24. SSW ließe sich darüber streiten - denn dort sind die neuronalen Anlagen schon so weit, dass Schmerzen empfunden werden können; in der 24. SSW sollte auch wohl jede Frau gemerkt haben, dass sie schwanger ist und rechtzeitig bereits abgebrochen haben, falls sie kein Kind bekommen möchte.

Lg

carn112004  05.11.2016, 20:11

"Das Grundgesetz äußert sich dazu nicht, es gibt nur ein äußerst umstrittenes Urteil des BVerfG dazu (aufgrund dessen die Fristenregelung auch mit "straffrei, aber rechtswidrig" verkorkst wurde);"

Schön, dass du es erwähnst.

Nur die Wertung "äußerst umstritten" finde ich seltsam; denn damit irgendwas äußerst umstritten ist, muss darüber gestritten werden, und genau das passiert in Bezug auf dieses Urteil kaum; es sagt vielmehr kaum irgendwas dazu, weshalb man eigentlich gar nicht das Ausmaß der Strittigkeit bewerten kann.

In meinen Augen wird das Urteil eher totgeschwiegen.

isebise50  08.11.2016, 15:34

Auch bei der kriminologischen Indikation dürfen seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sein.

Jedoch ist ein Schwangerschaftsabbruch mit Indikation im Gegensatz zur Fristenregelung eine Kassenleistung.

msforlyfe 
Fragesteller
 04.11.2016, 23:31

Sehr gut, danke, lese es mir so bald wie möglich durch. :)