Wer kann bei einer Abtreibung mit entscheiden?

11 Antworten

  • Erzeuger haben in diesem Fall keine Rechte ,das Kind im Mutterleib auch nicht .

    • Ein Mädchen in dem Alter kann ungestört von den Eltern ihr kind Abtreiben ,es gibt mehr als genug Menschen die dazu die Hand reichen ,ob dies allerdings langfristig im Interesse des betroffenen Mädchens ist ,wage ich sehr zu bezweifeln .
  • Viele Eltern würden ihre Töchter unterstützen in solchen Notlagen ,falls sie überhaupt eine Chanche dazu bekämen und auch wenn die Eltern das nicht tun wollten, gibt es andere Menschen die gerne Jungen Frauen in Not helfen .

  • Es gibt auch Mütter und Kindheime für ganz Junge Mütter ,dort kann ein Mädchen in Ruhe das Kind bekommen und es wird ihr geholfen eine eingene Existenz mit den Kind zusammen zu finden und aufzubauen .

  • Abtreibung ist nicht ein Vorgang wie eine Blinddarm Operation ,es ist ein tiefer Einschnitt in das Leben einer Frau und viele Frauen zerbrechen daran. Deshalb sollte solch eine Entscheidung die das Leben vieler Menschen beinflussen wird ,sehr gut bedacht werden ,wenn es einen einzigen Gedanken für ein Kind in dem betroffenen Mädchenherz geben sollte dann wir sie hier Beratung zum Leben hin bekommen.

  • Die meisten Schwangerschaften werden unterbrochen weil Frau keinen Ausweg sieht ,auch ich habe in Jungen Jahren keinen Ausweg gesehen und weiss deshalb genau über was ich spreche. Ich habe mein 1. Kind auch abgetrieben und obwohl ich nach langem Leiden mit mir und meinem Gott versöhnt bin ,ist es doch so das mir dieses Kind einfach fehlt .

  • Abtreibung ist kein Unterbruch einer Schwangerschafft es ist ein Vorgang der dieses Kind unwiderbringlich für alle Beteiligten verloren sein lässt ....für immer !

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soweit ich weiß muss ein Elternteil/Vormund da mitreden auserdem kannst du erst abtreiben wenn du besonde gespräche mit einen dafür eigenen speziallisten gehabt hast und diese auch vorweisen kannst

Ab 16 haben die Eltern nichts mehr mitzureden. Und schon ab 14, falls das Mädchen urteilsfähig ist - was ja meist der Fall sein dürfte - hat sie das alleinige Entscheidungsrecht und die Eltern müssen auch nicht eingeweiht werden, wenn es dafür triftige Gründe gibt.

Nein. Das entscheidet allein die Schwangere selbst, da es ihr eigenes Persönlichkeitsrecht ist.

das kann ich mir jetzt nicht wirklich vorstellen. denke der frauenarzt kann das beantworten. aber mal angenommen die schwangerschaft käme zum beispiel durch eine vergewaltigung zustande. oder es kämen mehrere männer als vater in frage. man kann ja erst eindeutig nach der geburt die vaterschaft klären. also denke ich auch nicht dass der mann da irgend ein recht hätte

nein der mann hat keine rechte-absolut keine.

Nein braucht man nicht. Der Erzeuger kann ja die Frau nicht zwingen 9 Monate ein Kind zu tragen dass sie nicht möchte. Davon abgesehen lässt sich in dem Stadium ja auch schlecht feststellen dass er wirklich der Vater ist