An welchen Ausgaben muss der Vater sich Finanziell beteiligen.?
Wenn die Eltern getrennt leben und der Vater unterhalt für das Kind zahlt. Welche Kosten muss er noch mit abdecken ? Schulgeld ? Klassenfahrt? Fahrtkosten zum Vater ? Schülerhilfe ?
7 Antworten
Hallo
In Einzelfällen kann ein besonderer Bedarf der Kinder bestehen, der durch den laufenden Tabellenunterhalt nicht gedeckt ist.
http://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/sonderbedarf/
Grundsätzlich sollte mit dem monatlichen Unterhalt der komplette Lebensbedarf des Kindes gedeckt sein.
Allerdings gibt es Ausnahmen bei sogenanntem Sonderbedarf oder Mehrbedarf.
Die Regelungen/Rechtsprechung hierzu ist nicht einheitlich, kann also je nach Gerichtsbezirk differieren.
Schulgeld wäre weder das Eine noch das Andere, da der Schulbesuch in der BRD kostenfrei ist.
Klassenfahrt
OLG Hamm 22.05.2006 6 WF 302/05
OLG Zweibrücken 03.05.2000 6 UF 50/99
Wegen Voraussehbarkeit kein Sonderbedarf, also aus dem Unterhalt zu zahlen bzw. anzusparen.
Fahrtkosten des Kindes für die Umgangskontakte sind aus dem Unterhalt zu zahlen
Nachhilfe sehen die meisten Gerichte als Mehrbedarf an, wenn sie über einen längeren Zeitraum regelmäßig anfällt.
OLG Düsseldorf Urteil v. 8.7.2005 - II-3 UF 21/05
Danke
Fahrtkosten für die Umgangskontakte sind vom Umgangsberechtigten zu zahlen.
garkeine. schulgeld muss man an staatlichen schulen nicht zahlen, klassenfahrt kann mutti ansparen, fahrtkosten zum vater? wenn kind zum vater soll, kann kv es abholen.
Hm ist nur keine stattliche Schule. ...!!!!
im Trennungszeitraum ist der Trennungsunterhalt festgelegt für die Nochfrau und den Kindern, ggf. kann der abgeändert werden.. Deine Mutter muß sich dafür an ihren Anwalt wenden
Er zahlt den Unterhalt. Fertig. Der Unterhalt ist genau für deine aufgeführten Beispiele gedacht...
Und was zeigt dein LInk jetzt was an meiner Antwort nicht stimmt? Nichts? Keins der oben genannten Beispiele stellt einen Sonderbedarf dar. Insofern ist das, was in der Frage aufgeführt wird alles vom Unterhalt gedeckt.
Zudem steht in der Frage nichts von einer Scheidung... Da steht lediglich, dass die Eltern getrennt leben.
Es muss sich ja nicht zwingend um Sonderbedarf handeln, Mehrbedarf wäre auch zusätzlich zum Unterhalt zu zahlen und zwar von allen Unterhaltspflichtigen (also auch vom betreuenden Elternteil) im Rahmen bzw. Verhältnis ihrer Leistungsfähigkeit.
Regelmäßig erteilte Nachhilfe wird i.d.R. als Mehrbedarf anerkannt.
Messkreisfehler
du schreibst, er bezahlt Unterhalt, FERTIG
und genau das "fertig" ist eben nicht richtig
Ich schreibe aber nicht nur diesen Satz... Danach kommt noch ein Satz... Hauptsache man reisst mal wieder Einzelsätze aus dem Kontext... In diesem Fall hier ist meine Aussage eben doch richtig
Nicht ganz, denn im verlinkten Artikel steht doch:
Nachhilfe ja, wenn ihre Notwendigkeit unvorhersehbar war und die Nachhilfe nicht über einen langen Zeitraum läuft. Bei einem längerfristigen Förderbedarf kann ein Mehrbedarf des Kindes vorliegen. Hierfür haften beide Eltern anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen.
und für alle anderen Sachen, die anfallen sollten, auch.
Falsch!!!!! Die Fahrtkosten muss der Vater übernehmen. Punkt 1. Da er seinen verpflichtungen nach kommen muss und für die Entfernung von 656 km ist er selbst verantwortlich. Schulgeld ist eine beteiligten nicht zwingent .... klassefahrt muss er. Gerichtsurteil
http://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/sonderbedarf/