An welchen Ausgaben muss der Vater sich Finanziell beteiligen.?

7 Antworten

Grundsätzlich sollte mit dem monatlichen Unterhalt der komplette Lebensbedarf des Kindes gedeckt sein.
Allerdings gibt es Ausnahmen bei sogenanntem Sonderbedarf oder Mehrbedarf.
Die Regelungen/Rechtsprechung hierzu ist nicht einheitlich, kann also je nach Gerichtsbezirk differieren.

Schulgeld wäre weder das Eine noch das Andere, da der Schulbesuch in der BRD kostenfrei ist.

Klassenfahrt
OLG Hamm 22.05.2006 6 WF 302/05
OLG Zweibrücken 03.05.2000 6 UF 50/99
Wegen Voraussehbarkeit kein Sonderbedarf, also aus dem Unterhalt zu zahlen bzw. anzusparen.

Fahrtkosten des Kindes für die Umgangskontakte sind aus dem Unterhalt zu zahlen

Nachhilfe sehen die meisten Gerichte als Mehrbedarf an, wenn sie über einen längeren Zeitraum regelmäßig anfällt.
OLG Düsseldorf Urteil v. 8.7.2005 - II-3 UF 21/05

Danke

Fahrtkosten für die Umgangskontakte sind vom Umgangsberechtigten zu zahlen.

garkeine. schulgeld muss man an staatlichen schulen nicht zahlen, klassenfahrt kann mutti ansparen, fahrtkosten zum vater? wenn kind zum vater soll, kann kv es abholen.

Hm ist nur keine stattliche Schule. ...!!!!

im Trennungszeitraum ist der Trennungsunterhalt festgelegt für die Nochfrau und den Kindern, ggf. kann der abgeändert werden.. Deine Mutter muß sich dafür an ihren Anwalt wenden

Er zahlt den Unterhalt. Fertig. Der Unterhalt ist genau für deine aufgeführten Beispiele gedacht...

@ginatilan

Und was zeigt dein LInk jetzt was an meiner Antwort nicht stimmt? Nichts? Keins der oben genannten Beispiele stellt einen Sonderbedarf dar. Insofern ist das, was in der Frage aufgeführt wird alles vom Unterhalt gedeckt.

Zudem steht in der Frage nichts von einer Scheidung... Da steht lediglich, dass die Eltern getrennt leben.

@Messkreisfehler

Es muss sich ja nicht zwingend um Sonderbedarf handeln, Mehrbedarf wäre auch zusätzlich zum Unterhalt zu zahlen und zwar von allen Unterhaltspflichtigen (also auch vom betreuenden Elternteil) im Rahmen bzw. Verhältnis ihrer Leistungsfähigkeit.
Regelmäßig erteilte Nachhilfe wird i.d.R. als Mehrbedarf anerkannt.

@Messkreisfehler

Messkreisfehler

du schreibst, er bezahlt Unterhalt, FERTIG

und genau das "fertig" ist eben nicht richtig

@ginatilan

Ich schreibe aber nicht nur diesen Satz... Danach kommt noch ein Satz... Hauptsache man reisst mal wieder Einzelsätze aus dem Kontext... In diesem Fall hier ist meine Aussage eben doch richtig

@Messkreisfehler

Nicht ganz, denn im verlinkten Artikel steht doch:

Nachhilfe ja, wenn ihre Notwendigkeit unvorhersehbar war und die Nachhilfe nicht über einen langen Zeitraum läuft. Bei einem längerfristigen Förderbedarf kann ein Mehrbedarf des Kindes vorliegen. Hierfür haften beide Eltern anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen.

und für alle anderen Sachen, die anfallen sollten, auch.

Falsch!!!!! Die Fahrtkosten muss der Vater übernehmen. Punkt 1. Da er seinen verpflichtungen nach kommen muss und für die Entfernung von 656 km ist er selbst verantwortlich. Schulgeld ist eine beteiligten nicht zwingent .... klassefahrt muss er. Gerichtsurteil