Arbeitszeit eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer?

4 Antworten

Kritische Frage, daher auch die unterschiedlichen Antworten der Kollegen.

Es geht um den Fremdvergleich. Gerade einen Kommentar zu einem Urteil gelesen. Da ging es um eine Massenkündigung und ob die hätte dem Arbeitsamt angezeigt werden müssen.

Das Gericht hat entschieden, dass der Geschäftsführer (kein Gesellschafter) mit zählt.

Ich würde für die Zukunft daraus ableiten, dass es durchaus Sinn machen kann. Gerade wenn auch andere Angestellte da sind. Natürlich würde dem Folgen, dass eine Arbeitszeitenregelung getroffen wird.

Das müsste dann aber auch so erfüllt werden! Und könnte nicht nach eigenem ermessen mal Beachtung finden und mal nicht.

Um die Risiken für eine Krise nicht zu erhöhen sollte man es lassen.

Außerdem gibt es bei fremden und bei Gesellschaftern als Geschäftsführer ein richtiges Problem an der Stelle. Sie haben ihre Arbeitskraft voll dem Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

Es ist also vieles im Fluss. Risiken gibt es mehr, wenn man eine Regelung trifft. Daher sollte ein Gehalt um es einfach zu machen auch die anfallenden regelmäßigen Überstunden abdecken.

In der Folge entstehen aber zwei Probleme. Erstens Burnout wird dann ein Thema werden können. Zweitens arbeitet der Gesellschafter-GF zu viel, wird der so unentbehrlich, dass es schon schwer wird den angemessenen Urlaub zu nehmen... Auch über die sollte Buch geführt werden.

Die Folgen sind hier allerdings überhaupt nicht darstellbar. Die wirtschaftlichen Folgen habe ich andeuten können. Ansonsten sollte man sich wie bei einigen Deiner anderen Fragen nicht auf eigene Recherche verlassen.

Gerade die rechtlichen Auswirkungen - nach Aussage von Arbeitsrechtlern - kommen immer mehr in Gang. Wenn jetzt nämlich die eine Folge von den Gerichten sauber hergeleitet wurde, andere sich anschließen, dann hat man über die Folgen nachzudenken. Da werden auch Experten verzweifeln.

Weil das bisher eben kein Thema war. Allerdings kann man sich nach einer Beratung besser gegen die Gefahren wappnen.

Auch wenn ich hier mit meinen Tipps immer versuche die Risiken zu betonen. Man muss natürlich auch deren Höhe abschätzen. Oder die Vorteile beziffern - Lohnt sich das überhaupt?

Denn man kann ohne Risiken nicht in eine Gründung gehen. Auch später werden Risiken entstehen. Es geht immer um ein gesundes Risiko-Verhalten.

zumindest wenn er 50 % der Anteile hat, gilt er als Selbständiger, aber das bezieht sich auf die Sozialversicherung.

Als Geschäftsführer geht es ihm auch mit weniger, oder gar ohne Anteile am Stammkapital wie jedem leitenden Angestellten. 

Wer von denen nach der 40 Stunden Woche fragt, hat im Prinzip die Kündigung eingereicht.

Als Geschäftsführer/leitender Angestellter ist man vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen.

wenig Arbeitsstunden = wenig Erfolg der GmbH

viele Arbeitsstunden = Erfolg der GmbH ......

ein Tipp: ein Gesellschafter-Geschäftsführer bekommt bei einer 40-Stunden-Woche einen Lachkrampf ..... die 40 Stunden sind spätestens Mittwoch Abend geleistet ....