Gesellschafter = Geschäftsführer = Angestellter oder Selbstständig?

3 Antworten

Um es klar zu beantworten, Du kannst kein Angestellter sein, da Du einen wesentlichen Anteil als Gesellschafter der GmbH besitzt, weiterhin bist Du nicht Weisungsgebunden, also nicht abhängig beschäftigt...

Generell ist der GF-Vertrag entscheidend, in Deinem Fall aber unerheblich, klar sein solltest Du Dir auch über das Durchgriffsrecht, also Deine persönliche Haftung im Falle einer Insolvenz.

Was mich wundert ist Deine Uninformiertheit, wenn man so einen Schritt vollzieht, sollte man sich über die Konsequenzen schon im Klaren sein, was sagt denn Deine Ehefrau/Lebenspartnerin zu dem Thema? Sie ist eventuell auch Haftungsteilnehmer...

Meine Antwort wird Dir nicht gefallen .... aber einer meiner Freunde hatte dieses Problem und ... das Problem hat recht große Ausmaße, weil sich die Gerichte nicht wirklich entscheiden können ..... lies mal hier nach:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Geschaeftsfuehrer_Anstellungsvertrag.html

Danke für die Antwort. Der Link ist sehr hilfreich. Aber ich wäre lieber als Angestellter klassifiziert :).

Du solltest dich mal dringend um eine D&O Versicherung und damit um deine Haftung als Geschäftsfüher kümmern. Schau dir doch mal die Seite http://www.lecura.de/warum-eine-d-und-o-versicherung.html an und du wirst erkennen, Mietvertrag oder Bankkredit sind da deine kleinsten Probleme.