Geschäftsführer einer GmbH - Wo liegen die Nachteile?
Mal angenommen einer Person würde die Position des Geschäftsführers einer GmbH angeboten werden. Zusätzlich dazu wäre diese Person ein Gesellschafter mit entsprechenden Anteilen (30%) am Unternehmen. Neben dieser Person gibt es noch einen Gesellschafter, welcher 70% besitzt. Worauf muss man bei einem solchen Angebot achten im Hinblick auf die folgenden Punke:
- Haftungsrisiken, haftet der Geschäftsführer alleine für die gesamte GmbH?
- Löst sich die Beteiligung (durch den Gesellschafter) auf, wenn man als Geschäftsführer abgesetzt wird?
- Haftet der andere Gesellschafter (70%) ebenfalls mit seinem Privatvermögen?
4 Antworten
- Der Geschäftsführer ist angestellt. Hafte nicht mit seinem Vermögen, da die Haftungssumme von ca 25000 Euro hinterlegt sind.
- Nein, die Beteiligung hat nichts damit zu tun, daß du Geschäftsführer bist.
- nein, da die Haftungssumme nur einmal pro GmbH bereitgestellt werden muß. Sonst wäre eine GmbH überflüssig, wenn jeder mit seinem Vermögen haftet. Weitere Frage kann dir ein Steuerberater oder ein RA beantworten.. Alles Gute
Schön, daß ich dir helfen konnte, danke für den Stern
Lass mich raten du musst was zahlen und hast keine Ahnung von nix, aber de andere Gesellschafter will dir helfen
- Nix zu sagen, haftest aber für GF Versäumnisse
- Geld futsch, bekommst du nie wieder
- Und falls es doch laufen soll fliegst du als GF raus und der andere zahlt sich soviel Lohn das deine 30% nix wer sind.
Bei einer Gmbh haftet keiner. Nur der Geschäftsführer wenn er Sozialabgaben hinterzieht, Konkursbetrug gegeht...und einiges Mehr
Du hast (wenn ich die Fragen lese) keine, aber auch gar keine Ahnung. Daher solltest du vorher ein paar Kurse machen (IHK Volkshochschule).
Ich würde das "lassen " !!!!!
Die Beteiligung und der GF Job sind unabhängig.
Ergänzung/Berichtigung zu nigela: Zur Gesellschafterhaftung: Wenn man neu in eine GmbH eintritt, muss man prüfen, ob die anderen Gesellschafter ihre Anteile voll eingezahlt haben. Wenn nicht, besteht im Insolvenzfall eine Ausfallhaftung. Zur Geschäftsführerhaftung: Die persönliche Haftung eines Geschäftsführers (Durchgriffshaftung) kann unter bestimmten Umständen, z.B. bei unredlichem Verhalten, in Betracht kommen.
de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaftmitbeschränkter_Haftung - 33k