Kann eine Mutter ihr Kind u.25 rausschmeißen wenn sie einen triftigen grund hat?

17 Antworten

Sie darf ihn schon nach der Geburt abgeben. Das ist rechtlich gesehen kein Problem. Und wenn man nicht in der lage ist Kinder zu erziehen, dann sollte man das auch tun.

Die Auskunft des Jobcenters ist Unsinn. Wenn Du mir persönlich einen Gefallen tun willst, zeigst Du den Sachbearbeiter, der diese Auskunft erteilt hat, wegen Betruges an. Wäre mal spannend, was bei raus kommt.

Etwas vereinfacht gesagt müssen Eltern ihren Kindern ab dem 18. Geburtstag nur noch Barunterhalt leisten - und das auch nur, wenn das Geld dafür da ist. Wenn Kind und Eltern sich darauf einigen können, dann kann auch noch weiter Naturalunterhalt geleistet werden. Wenn aber entwder Kind oder Eltern was dagegen haben, dann eben nicht. Da kann auch das Jobcenter nix anderes bestimmen, als es geltendes Recht vorgibt.

Im Klartext: Wenn die Eltern das Kind vor die Tür setzen, hat das Kind ohne Wenn und Aber Anspruch auf Hartz IV. Da ändert auch kein § 22 SGB II was dran.

danke für die antwort. ich werde wohl mal mit der mutter zum amt fahren und versuchen ihr zu helfen.

sie bekommt immer solche antworten von denen.

sie arbeitet wirklich sehr hart für ihr geld und dann muss sie wenn sie nachhause kommt noch diese wohnung ertragen. sie bekommt meist so um die 1400 euro ausgezahlt und muss dann bestimmt unterhalt zahlen für ihren sohn oder?

durch diverse schulden die sie hat ( viel durch ihren sohn) bleibt ihr selber nicht wirklich sehr viel von ihrem geld. und wenn sie dann auch noch unterhalt zahlen müsste, wär sie am ende. deswegen ist sie auch so vorsichtig mit der ganzen sache. 1400€ fü manchmal bis zu 280 stunden arbeit ist schon ein trauriges bild...

@Franky19841

Wenn das Kind volljährig ist, hat sie einen Selbstbehalt von mindestens 1150,- Euros. Wenn nicht der Sohn sowieso schon seinen Anspruch auf Unterhalt verwirkt hat. Hier hilft ggf. ein Fachanwalt für Familienrecht weiter.

Der Kerl ist volljährig!

Ich würde den schneller vor die Tür verfrachten, als er gucken kann. Der wird sich dann schon selbst malkümmern müssen, der Asi!

Sie kann ihn natürlich rauswerfen - auch ohne triftigen Grund. Und es gibt Urteile, dass sie dann auch keinen Unterhalt zahlen muss. Details weiss der Anwalt - den wird sie sich wohl leisten müssen.

Also ab 18 kannsde jemanden rausschmeisen, bist aber bis 25 wie gesagt unterhaltpflichtig für Deine Kinder. Eine Chance gibt es bestimmt, aber wenn Du das gerichtlich oder so beantragst ist er wahrscheinlich schon 25 bis des Urteil zustande kommt -___-