Stromzähler nach Kündigung kostenpflichtig ausbauen?

6 Antworten

Hallo Unterteiler, Hier ist überhaupt erst mal die Frage wem gehört der Zähler, evt. auch den Stadtwerken oder EVU vor Ort. Weiterhin ist die Frage sind Sie Mieter oder Eigentümer des Hauses. als Mieter sind das Kosten für für den Eigentümer, sollten sie der Eigentümer sein ist es Ihre Sache, dann würde ich Ihnen Raten durch einen beim EVU zugelassenen Elektrobetrieb den Zähler ausbauen lassen, incl. entfernung der zu - und ableitung, und in Gegenwart des Elektrobetriebs den Zählerstand und alle weiteren Daten per Foto zu festzuhalten und an RWE melden. Der Elektrobetrieb kann Ihnen evt. auch mit dem Zähler weiter helfen, oder Sie lassen den Zähler bei Ihnen zur Abholung liegen.

Unterteller 
Fragesteller
 20.04.2014, 08:00

Angeblich schickt die Elektro Firma den Zähler zurück. Ich bin Eigentümer. Aber bezahlen will ich das nicht.

user2460  20.04.2014, 13:25
@Unterteller

Hallo Unterteiler, Nur der Hinweis, als Eigentümer sind Sie verantwortlich, welscher Hauseigentümer wird schon gefragt ob er zahlen will oder möchte. Machen Sie es bei der Gemeinde oder Stadt ( Wasser,Kanal) auch so ?

MattyRecht2  27.04.2016, 13:24
@Unterteller

Leute hier spinnt man sich Sachen nieder das ist einmalig!!

Aufgepasst.

Stromzähler Ein/Ausbau werden sowohl auch von Eingetragen w.B. unsere Elektrofirma - Netzbetreiber die Eingetragen dann sind bei denen- Netzbetreiber, beauftragt vom Hausherr zum Wechsel EIN - wie Ausbau Änderungsvornahme in Wechsel (230V auf Drehstrom 400V) und umgekehrt, dann zu tätigen! Rechnung bekommt immer dann nur der Besitzer des Hauses oder der Eigentümer des Wohnobjektes in der Regel.

Alles andere ist bla bla bla Besserwissereien ohne Ahnung wie von z.B. die Expertenantwort  !!

In Zukunft rate ich dazu auch allen an, wer solche auch Probleme hat mit Strom GAS Wasser, ruft die Elektrofirmen Installateure ruhig an, und lasst euch dazu richtig beraten, wie wir unsere Kunden immer dazu zufriedenstellend wir beraten, als im Internet sich verarschen zu lassen. Was ja nur heutzutage hier Gang und Gebe ist!!

Eben, die Zähler sind nur gemietet, gar nicht Dein Eigentum. Fremdes Eigentum darf man nicht ohne weiteres entfernen. Der Eigentümer darf, nach Terminvereinbarung mit Dir seinen Stromzähler auf seine Kosten abbauen und mitnehmen, wohin auch immer.

Wenn Du einen seriösen Elektriker bestellst, wird er Dir sagen, dass er den Auftrag von Dir gar nicht entgegennehmen darf. Wenn die Westnetz AG jemanden beauftragt Arbeiten durchzuführen, hast Du nichts mit der Rechnung zu tun.

Unterteller 
Fragesteller
 19.04.2014, 10:10

Die Westnetz hat gesagt, es darf nicht jeder Elektriker machen, sondern nur ein Zertifizierter, oder Meisterbetrieb. Auf deren Webseite seien hierfür Adressen.... Und die Westnetz wollen von dem Kostenpflichtig nicht ab. Und die RWE akzeptiert meine schriftliche Kündigung nicht, ohne das der Zähler abgebaut ist....

hoermirzu  19.04.2014, 11:00
@Unterteller

Beim Konsumentenschutzverein anfragen, die raten Dir dann, wie Du weiter vorgehen sollst/darfst.

Gefühlt könnte man meinen, dass eine Anzeige angebracht wäre; die mögen bis (Frist) ihren Kram aus Deinem Haus entfernen, Du bist schließlich keine Aufbewahrungsstelle, schon gar nicht umsonst.

wollyuno  25.01.2016, 21:28
@hoermirzu

kommentar ist überflüssig,er soll nur das kleingedruckte lesen was er mal unterschrieben hat.les oben die antwort von peppie die stimmt

MattyRecht2  27.04.2016, 12:53
@wollyuno

Die ist aber total Wirrwarr!!

hoermirzu  27.04.2016, 14:44
@MattyRecht2

Wenn Du wieder ausgeschlafen bist, verstehst sicher sogar Du, was Pepi schreibt.

Stromzähler dürfen nur durch berechtigte Personen entfernt werden. Ganz so wenig Arbeit, wie hier teilweise sehr naiv dargestellt wird, ist es leider nicht. Die Arbeitschritte führe ich hier mal auszugsweise auf: 1. Zähler allpolig spannungsfrei schalten 2. Zähler ausbauen 3. Die freien Stromkreise umverlegen, schließlich braucht man den Strom trotzdem 4. Die alten Drähte am Zählerplatz entfernen 5. Den alten Zählerplatz mit Abdeckung verschließen und verplomben 6. Die Arbeiten für den Netzbetreiber dokumentieren (meistens 2 Formulare) 7. Evtl. Zähler beim Netzbetreiber abgeben

hallo, von EVU zu EVU ist es immer ein bisschen anders, frage lieber mehre örtliche elektriker, normaler weise lang es auch wenn RWE oder Westnetz AG den Hauptschalter verplompt. Es ist auch ihr Eigentum und geht sie eigentlich nichts an. Sie sind erst nach dem Zähler zuständig, jedenfalls ist es bei uns in stuttgarter umgebung bei ENBW so.

LG

Ich sehe das mal so, daß der Zähler nicht Dein Eigentum ist.

Möge der Eigentümer seinen Zähler doch auf seine Kosten demontieren und abholen lassen.