Wer ist zuständig, wenn irgendjemand (NICHT der Versorger) unserem Strom abgestellt hat?

3 Antworten

Physikalisch gesehen gibt es 2 grenzen. die unteren Kontakte am Hausanschlusskasten. ab hier darf nur der energieversorger selbst, also dessen Mitarbeiter ran. und die Abgangsleitungen des Stromzählers. also die 3 braunen drähte, an denen die Sicherungen angeschlossen sind. bis zu diesem Punkt darf nur ein Elektriker ran, der vom zuständigen Energieversorger die entsprechende konzesion samt Plombenzange hat. ab diesem Punkt darf dann jeder Eelektriker ran, sofern sich der Anschluss auch spannungsfrei schalten lässt. sprich, vor dem Zähler Sicherungen vorhanden sind.

der vorliegende fall ist ein wenig komplexer, hier fehlen mir auch einige informationen um es abschließend beurteilen zu können...

faktisch ist es so, dass zum Eigentum des Energieversorgers nur die Messeinrichtung und der Hausanschluss (kasten und zuleitung) zählen. alles andere ist Kundenanlage und muss vom Kunden, bzw. Hauseigentümer bereit gestellt und in Stand gehalten werden.

also wenn nicht der stromzähler selbst fehlt, ist in der Tat der Energieversorger nicht direkt zuständig. sollte die messeinrichtung abhanden gekommen sein, dann ist der Energieversoger nur für die Widerbeschaffung zuständig. die wiederinstandsetzung der Anlage obliegt in der tat einem konzessionierten Elektroinstallateur. zu beauftragen ist dieser in der regel über die Hausverwaltung. sollte diese nicht handeln besteht im Rahmen der Selbsthilfe die Möglichkeit den Elektriker selbst zu rufen. dabei sind aber 2 dinge zu beachten.

  • die arbeiten dürfen nur den Umfang erreichen, der UNBEDINGT erforderlich ist, um die Stromversorgung wieder herzustellen
  • der Elektriker wird vorerst vom Auftraggeber, also dir als Mieter bezahlt. die Auslagen können dann zivilrechtlich rückgefordert werden.

stellt sich die frage, wer nun der Schelm ist, der die entsprechenden demontagearbeiten vorgenommmen hat. die Anzahl der verdächtigen lässt scih eigendlich wunderbar eingrenzen es muss jemand sein der

  • zugang zum gebäude hat
  • weiß wo der Zählerkasten installiert ist
  • über handwerkliches geschick verfügt
  • isoliertes werkzeug besitzt
  • ein Motiv hat

gerade der letzte punkt ist von hohem intresse, denn offenbar wurde gezielt ein Zähler mainpuliert. also wird es jemand sein, der euch gezielt schaden will...

hier kommt m.e. vor allem der vermieter in frage. allerdings ist mir das Motiv noch etwas schleierhaft...

lg, Anna

Hausanschlusskasten - (Strom, Vermietung, Stromversorger)

Vielen Dank für diese ausführliche Antwort! Wir konnten nun glücklicherweise im Bekanntenkreis noch einen Elektriker ausfindig machen, der das Problem morgen beheben wird, es sind wohl nur einige billige Sicherungen, die entfernt wurden.

Ja, unseren Vermieter hatten wir auch im Verdacht. Der ist uns schon seit einiger Zeit nicht besonders freundlich gesonnen, lange Geschichte...

@19kat90

das klingt plausibel... wenn der verdacht hart genug ist, dann würde ich ggf. bei der Polizei anzeige gegen unbekannt wegen nötigung erstatten und darauf verweisen, was zwischen dir und deinem vermieter vorgefallen ist, und dass du den verdacht hegst, dass er es war...

lg, Anna

Es kommt darauf an:

Waren die Plomben vom Energieversorger und wurden z.B. die Panzersicherungen (63A) entfernt, dann darf nur der Energiefersorger oder ein dafür zertifizierter Elektriker ran.

Was die Kosten betrifft, kommt es darauf an, ob du selbst direkt einen Vetrag mit den Stadwerken hast oder indirekt über den Vermieter.

Bei direkt, musst du selbst die Kosten tragen, egal ob du dem Energieversorger Bescheid gibst oder einem Elektriker.

Hast du über die Hausverwealtung einen Vertrag musst du über die Hausverwaltung den Elektriker bestellen lassen und die Hausverwaltung muß bezahlen.

Die Kosten könnt ihr euch beim Verursacher wiederholen (also Anzeige machen).

dreh die Sicherung bei einem anderen Mieter heraus, der vlt. gerade im Urlaub ist und gut ist!