Darf der Grundversorger (Strom) nach Schuldenausgleich einen neuen Vertrag ablehnen?

3 Antworten

jein....

den grundvertrag muss er anbieten. allerdings darf er bedingungen stellen....

  • sicherheitsleistung
  • vorkasse
  • prepaid-tarif
  • bürgschaften

im Zweifelsfall kann man die beleiferung auch gerichtlich erstreiten. das aber dann gegebenenfalls zu dem Preis. einen gesetlichen Vormund für finanzielle angelegenheiten vor die Nase gesetzt zu bekommen und oder in die Verbraucherinsolvenz gehen zu müssen, das hängt aber vom jeweiligen einzelfall ab

lg, Anna

Ja, darf er. Wenn er dich als Vertragspartner nicht für vertrauenswürdig hält (Bezahlung). Jeder kann sich seinen Vertragspartner aussuchen. DU hast doch schließlich auch die Möglichkeit, deinen Stromanbieter frei zu wählen.

Für den Grundversorger besteht Kontrahierungszwang. Er muss einen Anschluss anbieten. Wenn sich der Kunde bisher allerdings unzuverlässig gezahlt hat dann kann der Versorger auf Vorkasse bestehen. Früher gab es dafür Zähler die den Strom nach Geldeinwurf frei gaben, heute haben entsprechende Zähler einen Smartcartleser. Man läd an einem Automaten oder beim Kundenzentrum Guthaben auf die Karte und der Zähler bucht entsprechend ab.