Kann EWE den Strom sperren?

12 Antworten

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Ich meine, dass sie NICHT sperren können.... Ich habe z.B. schon öfter schreiben bekommen, in denen der Stromanbieter mit der Abschaltung des Stroms drohen - Darunter steht dann immer irgendwo so etwas wie: "Sollten Sie bei unserem Stromanbieter NICHT angemeldet sein (oder so in der Art), werden wir ein Verfahren einleiten (oder so ähnlich).... Wenn Du es genau wissen willst, kann ich auch nochmal nachschauen, wo ich diese Schreiben habe - Aber meiner Meinung nach können die das nicht so einfach.... Ist letztendlich auch schwierig, wenn Du ja von DENEN sowieso keinen Strom mehr kriegst.... Mit anderen Anbietern dürften die nichts zu tun haben!

wollyuno  23.03.2012, 10:35

sperren macht immer der netzbetreiber,wenn der von anbieter für netzbenutzung kein geld sieht macht der dicht

Naja sperren werden sie den wohl nicht, wenn sie bei einem anderen Anbieter inzwischen ist, allerdings kommen wohl immer mehr Mahnungen und Ärger, wenn das nicht geklärt wird. Normalerweise macht man doch bei Einzug ein Übergabeprotokoll. Da wird (auch wenn Strom nicht in den Nebenkosten drin ist) auch der Stromzählerstand abgelesen und angezeigt. Sollte das nicht der Fall sein, dann sollte sie sich an den Vormieter wenden und in Erfahrung bringen mit welchem Zählerstand dieser die wohnung verlassen hat (müsste der Wissen, bei dem ja nochmal eine Abrechnung erfolgt ist). Weil 110 Euro für einen Monat kann fast nicht sein. das ist ja selbst für eine ganze Familie sehr viel. Versucht also in erfahrung zu bringen wieviel wirklich verbraucht wurde - hoffe ihr habt den Stand beim Anbieterwechsel notiert.

hoermirzu  23.03.2012, 09:59

Dein guter Glaube in Ehren; werden sie nicht ist falsch. Sie können als außenstehende, der Anbieter ist ja inzwischen ein anderer, gar nicht.

KittyWu  23.03.2012, 12:34
@hoermirzu

Nun genau so war das auch gemeint, wenn man sich den Satz komplett ansieht. Sie werden ihn nicht sperren, weil sie es nicht können, weil inzwischen ein anderer Anbieter den Strom liefert. Tut mir leid wenn es unverständlich war.

wollyuno  23.03.2012, 16:01
@KittyWu

egal bei welchem anbieter sie ist,wenn der netzbetreiber von dem kein geld sieht sperrt der,denn der strom kommt immer über das netz des betreibers,anbieter sind nur für rechnung zuständig

da sie 426 KW Strom verbraucht haben soll...

Soll oder hat? Da hilft ein Blick auf den Zähler bzw. der Vergleich der Zählerstände.

. normal ist 200 KW im Monat haben wir nun festgestellt..

Entscheidend ist der tatsächliche Verbrauch, nicht was normal ist.

KAnn bei nicht bezahlen EWE den Strom sperren, obwohl nun ein anderer Stromanbieter den Strom liefert ???

Die Stromlieferung sperren kann nur der aktuelle Anbieter.

wollyuno  23.03.2012, 10:31

nicht anbieter sondern netzbetreiber

Hallo, es ist mitlerweile ueblich geworden, dass die Netzbetreiber beim Kundenwechsel nicht mehr den Stromzaehlerstand ablesen. Somit ist es oftmals so, das der alte Mieter einen zu niedrigen Zaehlerstand angibt, waehrend des Leerstandes vielleicht ein Elektroboiler weiterlief oder der neu eingezogene Mieter ein zu hohen Einzugszaehlerstand angibt. Hier hilft nur die Dokumentation der Zaehlerstaende durch Zeugen. Ein gutes Mittel zur Dokumentation des Zaehlerstandes und der Zaehlernummer ist auch eine Fotogaphie des Stromzaehlers mit einer daneben gehaltenen Bildzeitungs Titelseite, da diese das aktuelle Datum sehr fett druckt. Hinderlich ist hierbei jedoch die Glasscheibe des Stromzaehlers, die das Blitzlicht der Kamera reflektiert.
Der Energieversorger wird sich fuer seine Forderung immer den Beteiligten aussuchen, auf den er nach seiner Meinung am meisten Druck ausueben kann. Ein ALG 2 oder Bafoeg Empfaenger wird kaum verklagt werden, da der sich auf Kosten der Staatskasse wehrt und er vor Gericht schon deshalb regelmaessig gewinnt, damit der Staatskasse keine Kosten entstehen. Jeder Richter unterliegt hinsichtlich seiner Bezahlung und Befoerderung dem Leistungsprinzip des oeffentlichen Dienstrechtes. Dieser Leistungsbestandteil in der Besoldung macht laenderabhaengig mittlerweile etwa 20% des Einkommens des Beamten und somit auch des Richters aus. Ein Richter der dem Staat Kosten verursacht bringt im Vergleich zum Richter der dem Staat Geld einbringt keine Leistung und hat die entsprechenden negativen Folgen schlechte Beurteilung, fehlende Befoerderung fehlende Leistungszulagen zu tragen.

so lange die Forderung strittig ist und kein Titel erwirkt wurde (da dem Mahnbescheid ja widersprochen wurde, ist er nicht rechtskräftig!), hat EWE keine rechtliche Handhabe, um das zu machen.

wollyuno  23.03.2012, 10:37

das hat mit rechtskräftig nix zu tun,der netzbetreiber sperrt nach 3 mahnungen wenn er kein geld sieht

TimeShift  23.03.2012, 15:54
@wollyuno

doch, das hat sehr wohl was damit zu tun. Der Betreiber darf erst dann eine Leistung einstellen, wenn er etwas rechtskräftiges in der Hand hat. So lange ist er dazu verpflichtet, weiter zu versorgen. Da er zudem aktuell nicht mehr für die Versorgung zuständig ist, hat er sogar erstrecht gar kein Recht, irgendwas zu machen, so lange die Sache nicht geklärt ist.

wollyuno  23.03.2012, 16:07
@TimeShift

na dann lies mal erst das kleingedruckte was du unterschreibst sonst bekommst nicht mal strom nennt sich TAB und 3 mahnungen reichen,wenn kein erfolg kommt sperrung,war 40 jahre in der branche und hab das oft genug erlebt.wir haben sogar baufirma beauftragt wenn kein zugang zum haus und außen abgezwickt.die wiederherstellung kostet dann etwas mehr