Stromanbieter kündigen bei Umzug in WG?
Ich habe einen Laufzeitvertrag mit einem Stromanbieter und möchte nun in eine WG umziehen, in der ebenfalls schon ein Laufzeitvertrag existiert.
Aus der AGB meines Stromanbieters geht hervor, dass eine Sonderkündigung auf Grund von Umzug nur möglich ist, wenn die Belieferung durch sie nicht möglich ist.
Ist die Belieferung nicht möglich, weil bereits ein anderer Stromanbieter mit der Belieferung beauftragt ist, oder laufe ich Gefahr doppelt zahlen zu müssen?
2 Antworten
Hi,
normalerweise hat dann immer der bereits existierende Vertrag vorrecht. An Deiner Stelle würde ich darum direkt bei Deinem Anbieter anrufen und die Sonderkündigung anklingen lassen. Höchstwahrscheinlich lassen sie dich direkt aus dem Vertrag raus...
Viel Glück!
Danke für die Antwort! Ich möchte dem Stromanbieter das ganze noch nicht direkt mitteilen, da ich mich mit denen aktuell über die Rechnung streite und in diesem Zusammenhang auf etwas mehr Entgegenkommen hoffe, wenn ich als Kunde nicht ohnehin abgeschrieben bin. Meine Sorge wäre wenn dann, dass der Stromanbieter die Fortzahlung der Grundgebühr verlangt, weil in der neuen WG eine Lieferung ja grundsätzlich möglich wäre, die Belieferung aber bereits durch jemand anderen erfolgt. Daher stelle ich mir die Frage, ob ein anderer Vertrag eine Belieferung unmöglich macht, wie die AGB es verlangt oder lediglich ein Hindernis ist, dass der Kunde zu entfernen hat.
Theoretisch muss Du weiter zaheln, wenn Dein Anbieter in der WG liefern KÖNNTE! Praktisch kann ich mir das nicht vorstellen .... Versuch macht klug!