Stromanbieter, bei Unzug?

5 Antworten

Ich habe dem Anbieter die Kopie meiner Wohn- und Stromkündigung dazu geschickt aber das hat nichts gebracht

.... und dazu auch den Zählerstand mitgeteilt?

Das benötigen die Stromwerke natürlich um eine Abschlussrechnung machen zu können!

Wenn Du das nicht getan hast, dann reiche es umgehend nach!

Das ist so, dass der Vermieter damit nichts zu tun hat!

Um welche Art der Forderung handelt es sich?

Deine Formulierung ist zu pauschal um dir etwas Genaues sagen zu können.

Deshalb mal der Reihe nach:

  • Bei wem hast du den Strom bei Einzug in die Wohnung angemeldet?
  • Hast du während der Mietdauer den Stromanbieter gewechselt?
  • Hast du bei deiner Kündigung bei EON den Zählerstand angegeben?
  • Welche Leistungen wollen die Stadtwerke bezahlt haben? (Strom wurde nach dem Auszug ja nicht mehr von dir verbraucht!)

Eine denkbare Möglichkeit wäre:

Wenn während der Mietdauer der Stromanbieter gewechselt wird, wird oft trotzdem noch der installierte Stromzähler genutzt. Für den fällt eine mtl. Nutzungsgebühr an.

Mein Tipp:

  • Lass dir genau erklären auf welche Leistungen sich die Stadtwerke beziehen. (Für was sollst du bezahlen?)
  • Lass dir eine Kopie des Vertrags schicken und prüfe ob die Angaben stimmen.
  • Und natürlich solltest du einen bestehenden Vertrag jetzt kündigen.

Mein Tipp:

Am besten du gehst mit allen Unterlagen dirket zu den Stadtwerken und lässt dich persönlich beraten.

Du schreibst:

Ich habe dem Anbieter die Kopie meiner Wohn- und Stromkündigung dazu geschickt aber das hat nichts gebracht.

Gut zu wissen:

Du wirst auf jeden Fall eine Reaktion der Stadtwerke erhalten haben!

Und da stand garantiert nicht:

"Ihr Schreiben hat nichts gebraucht - Tut uns leid".

Gut zu wissen:

In der Tat hat der Vermieter damit nichts zu tun.

Viel Erfolg!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Telefonier mal mit dem Stromversorger u d erzähl was Sache ist und frag ob du irgendwie Abmeldung Mietvertrag oä vorzeigen musst!

Ich bin im Oktober 2018 aus meiner damaligen Wohnung fristgerecht ausgezogen. Meinen Stromanbieter habe ich auch zum 01.10.18 Gekündigt .

wann hast Du die Wohnung an den Vermieter übergeben?

Eon. (Begründung Umzug) was alles ok war. 

Hast Du die Wohnung vor dem 1.10. übergeben, hat EON Dich falschabgemeldet beim Netzbetreiber. In diesem Fall schreibst Du den Grundversorger an und teilst mit, dass keine Grund-/Ersatzversorgung entstanden ist. Eine Kopie vom Übergabeprotokoll mit Datum Übergabe legst Du bei. Kommt eine schriftliche Absage wendest Du Dich an die Schlichtungsstelle.

Erfolgte die Übergabe nach dem 1.10. ist ein Grundversorgungsvertrag entstanden. Diesen hättest Du kündigen müssen. Dann sind Förderung erstmal gerechtfertigt. Prüfen musst Du dann nur, dass die Zählerstände stimmen.

Hast du denn bei diesen Stadtwerken ebenfalls fristgerecht gekündigt? Man zieht ja nicht von heute auf morgen aus, und hätte dazu Zeit genug.

Sagwa33 
Fragesteller
 10.02.2019, 14:23

Nein, mein alter Stromanbieter meinte es würde weiter gereicht und den Brief von der anmeldung/ Stadtwerk habe ich erst bekommen als ich schon längst ausgezogen war.

DerHans  10.02.2019, 17:47
@Sagwa33

Wenn da jetzt Leerstand ist, muss der Vermieter das doch zahlen. Es sei denn ,du bist noch in der Kündigungsfrist.