Streitpunkt Autoverleih!?

15 Antworten

Was willst du tun?

Ich gehe mal sehr stark davon aus dass du den geringsten Preis zahlen wolltest, an der falschen Stelle gegeizt hast (korrigier mich wenn ich falsch liege) und keien Vollkaskoversicherung abgeschlossen hast, sonst wäre es dir ja egal, da du nichts bezahlen musst.

Des Weiteren ist es bei den meisten so, dass du dafür verantwortlich bist das Auto abzunehmen und dass es nur ein Gefallen seitens des Vermieter ist, wenn er auch raus kommt.

Es ist also in der Regel deine Aufgabe das Fahrzeug auf Fehler zu kontrollieren und wenn du das nicht getan hast, ist es leider deine Schuld und du hättest das Ganze vermeiden können.

DerHans  02.03.2020, 12:15

Ohne Vollkasko bekommst du keinen Leihwagen. Man kann aber gegen Aufpreis die Selbstbeteiligung ausschließen.

SotisK1  02.03.2020, 12:28
@DerHans

Das stimmt nicht ganz. Der Vermieter ist zwar Vollkasko versichert, jedoch gilt das nicht für den Mieter. Dieser kann komplett ohne Schutz fahren bei vielen Anbietern. Optional kann er dann den Vollkasnoschutz mit z.B. 0€, 500€, odr 1000€ SB im Schadensfall auswählen.

DerHans  02.03.2020, 12:38
@SotisK1

Wenn du einen Wagen ohne Vollkasko mieten willst, müsstest du den vollen Gegenwert als Kaution hinterlegen. Denkst du, der Verleiher bindet sich die Kosten für die "Rennwagen" selbst ans Bein, wenn ein jung-dynamischer 20-Jähriger einen 5er BMW gegen den Baum fährt?

SotisK1  02.03.2020, 12:43
@DerHans

Ja tut er. Wenn du auf diese Leistung verzichtest, dann unterschreibst du, dass du im Schadensfall über den kompletten Wert des Fahrzeuges haftest.

DerHans  02.03.2020, 12:44
@SotisK1

Ja, und dann ist beim Entleiher nichts zu holen. Das glaubst du doch selbst nicht, dass sich z.B. Sixt auf so etwas einlässt.

SotisK1  02.03.2020, 12:47
@DerHans

Ich kenne Sixt nicht, aber andere tun es definitiv und es sind keine kleinen.

Wieso diskutierst du eigentlich so sehr mit mir, wenn du garnicht aus der Branche kommst?

Den Selbsterhaltung der Vollkasko zahlen...

du hast ein Übernahme Protokoll unterzeichnet, als du den Wagen übernommen hast und als du ihn abgegeben hast, ist die Beule aufgefallen... damit hast du bestätigt das das in der Zeit der Leihe passiert sein muss => deine Verantwortung

MAB98  02.03.2020, 13:15

Die Delle ist aber erst weit nach der Abgabe aufgefallen.

Zwischen Abgabe und Anruf über die Schadensmitteilung vergingen 3-4 Stunden!

Ich würde da gar nichts bezahlen. Der Vermieter muss eindeutig nachweisen, dass der Fragensteller den Schaden verursacht hat. Da sie das nicht zu 100% können, würde ich überhaupt nichts bezahlen.

Vampire321  02.03.2020, 14:05
@MAB98

Die Frage ist:

gibt es Übernahme- und Rückgabe protololle?

die würden Klarheit bringen

kein Protokoll = Problem des verleihers

Schaue dir erst einmal an, wann der Autoverleih diese Behauptung aufgestellt hat. Wenn beispielsweise seit der Rückgabe mehrere Stunden/Tage vergangen sind, dann kannst du argumentieren, dass zwischenzeitlich jemand anderes den Schaden verursacht haben könnte.

Außerdem muß der Autoverleih die Behauptung beweisen. Wahrscheinlich gerät er in Beweisnot.

Schreibe der Anwaltskanzlei, dass du jegliche Forderung ablehnst, weil du keinen Schaden verursacht hast, und dass die Beweislast beim Autoverleih und nicht bei dir läge!

DerHans  02.03.2020, 12:40

Bei der ANMIETUNG hat er schon unterschrieben, dass das Fahrzeug im einwandfreien Zustand war. Wenn er das nicht kontrolliert hat, ist es sein eigenes Problem.

MAB98  02.03.2020, 13:10
@DerHans

Und was wenn bei der Übergabe/Abgabe wirklich keine Delle da war ? Er hat den Wagen abgegeben, der Mitarbeiter hat nichts gefunden, dies bestätigt und damit ist die Sache durch.

Die Mitarbeiter, die die Wagen reinigen und parken gehen oft nicht sehr pfleglich mit den Autos rum. Da entsteht sehr schnell mal ne Delle nach der Anmietung...Die wird dann schön dem vorherigen Mieter angelastet.

Es muss eindeutig (!) bewiesen werden, dass der Mieter den Schaden verursacht hat.

"Mignon5" hat hier Recht. Ich habe oft mit Autovermietern zu tun, so ist die Realität. Das ist oft ne gängige Abzockmasche von Billiganbietern. Angebliche Schäden werden dem vorherigen Mieter angelastet und man droht mit Anwalt, hohen Strafen, etc. Aus Panik bezahlen die Leute dann sofort, Abzocke hat funktioniert!

Bester Rat: Nichts bezahlen, Sachverhalt abstreiten.

Dann geben sie meistens auf und suchen sich das nächste "Opfer"...

Es gibt ein Protokoll bei Übergabe und eins bei Übernahme. Wenn beide Seiten ihre Unterschrift geleistet haben und keine Schäden aufgeführt wurden, hat er keine Handhabe gegen dich. Es sieht schlecht für dich aus wenn du z. B. bei der Übernahme einen Mangel nicht siehst, er nicht dokumentiert ist und du ihn bei der Übergabe aufgebrummt bekommst. Also sind schon beide Seiten gefordert, um nicht dumm dazustehen.

Such dir rechtliche Hilfe, falls es tatsächlich zu Problemen kommen sollte.