Saisonkennzeichen-Fahrzeug außerhalb der Saison abgemeldet?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

JA ! ... es gilt aber nicht als abgemeldet, es ist lediglich der Betrieb im öffentlichen Strassenverkehr untersagt. "abgemeldet" würde bedeuten, dass das Fahrzeug in dem Zeitraum keinen Halter hätte, dem ist aber nicht so.

Trotzdem darfst Du Fahrten mit rotem oder Kurzzeitkennzeichen durchführen, wenn Du das Saisonkennzeichen nicht gleichzeitig montiert hast

----------------------------------------------------------------------------------------------

Siehe §9(3) FZV: "Besondere Kennzeichen"

(3) Auf Antrag wird einem Fahrzeug ein Saisonkennzeichen zugeteilt.

....

Die §§ 16 und 16a bleiben unberührt.

----------------------------------------------------------------------------------------------

guckst Du in §16 (1) FZV: "Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten mit roten Kennzeichen"

....

Ein Fahrzeug, dem nach § 9 Absatz 3 ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, darf außerhalb des Betriebszeitraums nach den Sätzen 1 und 2 in Betrieb gesetzt werden, wenn das Saisonkennzeichen nicht gleichzeitig geführt wird.

----------------------------------------------------------------------------------------------

und in §16a (1) "Kurzzeitkennzeichen"

Ein Fahrzeug, dem nach § 9 Absatz 3 ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, darf nach Satz 1 außerhalb des Betriebszeitraums in Betrieb gesetzt werden, wenn das Saisonkennzeichen nicht gleichzeitig geführt wird

roboboy 
Fragesteller
 07.01.2018, 12:23

Danke für diese sehr hilfreiche Antwort!

Ich hatte im Internet ungefähr 10 unterschiedliche Meinungen gefunden, von daher super, dass du es gleich mit den Paragraphen hinterlegt hast-in dem Bereich kenne ich mich nämlich null aus :D

LG

RefaUlm  08.01.2018, 09:01

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen 😁👍

KevinHP  08.01.2018, 11:01

Alles richtig. :)

roboboy 
Fragesteller
 11.01.2018, 17:29

Ich hätte da noch eine Frage, da du dich sehr in dem Bereich auszukennen scheinst:

Darf ich bei einem Fahrzeug das ABS-System ausbauen? ABS war nur Sonderausstattung und der totale Ausnahmefall-das ABS ist alt und regelt schlecht-->Ohne ABS bremst es sich eigentlich immer besser.

Würde dann einfach alle Bremsteile vom nicht-ABS-Modell übernehmen....

LG

Du darfst es schieben. Aber nicht mit eigener Kraft (Motor) betreiben.

KevinHP  08.01.2018, 11:02

.... im öffentlichen Verkehr! :)