Ich habe bei einem Mietwagen mit Vollkasko Schutz eine Delle rein gefahren. Ich soll den Schaden trotzdem zahlen (wg. Kleingedruckten). Ist das rechtens?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Selfmadesteaks,

Unter https://www.ostfalia.de/cms/de/ifbw/Farhzeugfertigung/mueller/fahrzeugaufbau.html kannst Du nachlesen, was alles unter dem Begriff Fahrzeugaufbau zählt.

Demnach zählt die gesamte Karosserie, samt Türen zum Fahrzugaufbau.

Da der Sinn und Zweck einer Vollkaskoversicherung der ist, dem Fahrer vor Schadensersatzansprüche zu schützen, wenn er aufgrund eines Fahrfehlers Schäden an der Karosserie verursacht, würde der Ausschluss solcher Schäden ja dazu führen, dass man für eine Versicherung zahlt, die im Falle eines Schadens nie zahlen müsste.

Solche Klauseln dürften meines Erachtens nach  Sittenwidrig und somit nichtig sein.

Siehe § 817 des Bürgerlichen Gesetzbuches (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__817.html)

Diesbezüglich würde ich einen Rechtsanwalt mit der Vertretung Deiner Interessen beauftragen, denn immerhin geht es um eine 3300 (3800 - 500 SB) Euro hohe Forderung, die die Vollkaskoversicherung übernehmen müsste.

Schöne Grüße
TheGrow

uni1234  20.07.2016, 07:18

Mit § 817 hat dies relativ wenig zu tun, TheGrow. Wenn dann wäre § 138 BGB einschlägig. Auch dies ist allerdings nicht der Fall, da es sich um AGB handelt, sodass § 307 Abs. 1 BGB anzuwenden ist ;)

In der Sache muss ich Dir allerdings Recht geben. Wenn die Versicherung für selbst verschuldete Schäden am Aufbau gar nicht greift, dann erfüllt sie ihren Zweck als Versicherung nicht.

Die betreffende Klausel in den AGB deutet zwar an, dass nur Fälle gemeint sind, in denen der Mieter z.B. die Durchfahrtshöhe missachtet hat (https://studibus.de/downloads/studibus_agb.pdf). Allerdings ist die Ausnahme nicht auf dieses Beispiel beschränkt.

Daher würde ich auch dafür plädieren, dass die Klausel gem. §§ 305c, 307 Abs. 1 BGB unwirksam ist.

Selfmadesteaks 
Fragesteller
 20.07.2016, 08:19
@uni1234

Ich muss schon sagen, diese Internetseite und Eure Expertisen sind echt hilfreich! Vielen Dank für eure Hilfe! Ich habe direkt mal die § nachgeschlagen und es klingt mir sehr danach, dass die hier greifen. Ich werde also einen Anwalt kontaktieren und der Forderung widersprechen. Vielen Dank!!!!

TheGrow  20.07.2016, 08:30
@Selfmadesteaks

Wobei ich uni1234 recht geben muss, Mit dem § 817 lag ich daneben und die von uni1234 angeführten Paragraphen dürften zutreffend sein

Selfmadesteaks 
Fragesteller
 19.08.2016, 22:07
@TheGrow

Wen das Ergebnis interessiert: Mein Anwalt hat Studibus.de kontaktiert und ihre Antwort war, dass ihr Büro den Vorfall geprüft hat und ich nur die 500€ Selbstbeteiligung zahlen muss und damit der Schaden erledigt ist :)
Der Anwalt hatte noch einen Präzedenzfall im Ärmel, bei dem das Oberlandesgericht Hamm in so ziemlich der selben Situation (Auto gemietet, VK, 500€ Selbstbeteiligung, Schaden am Auto, soll alles übernehmen, weil es in den AGB ausgeschlossen war) für den Verbraucher entschieden hat, der dann eben auch nur 500€ zahlen musste.

Happy End :)

TheGrow  20.08.2016, 06:13
@Selfmadesteaks

Danke für die Mitteilung über den doch recht positiven Ausgang. Muss aber auch ehrlich zugeben, dass ich keinen andren Ausgang erwartet habe :-)

Es ist alles völlig korrekt.
Die Klausel ist auch nicht sittenwidrig….

Du hast nur einen SEHR schlechten Versicherungsvertrag unterschrieben.

Deine Bedingungen schließen den „ Einwand auf grobe Fahrlässigkeit“ nicht aus…

Dadurch wird eine Kaskoversicherung natürlich leistungsfrei, sofern ein
grobfahrlässiges Verhalten vorliegt.

Deinem Unfallhergang nach, liegt zweifelsohne grobe Fahrlässigkeit
vor.  

Sorry, aber an der Stelle hättest du dich besser informieren müssen gegen welche Risiken du versichert bist
und was deinen Schutz gefährdet.

Sei froh, dass nichts mit der Ladung passiert ist, denn dafür gibt es wieder andere Regeln ;-)  

Selfmadesteaks 
Fragesteller
 20.07.2016, 13:34

Da ist nun die Frage, was grobe Fahrlässigkeit ist.

Aber wenn man mit einem Transporter mit ungewohnten Maßen fährt und durch eine Unterführung ohne jegliche Warnhinweise oder Höhenangaben fährt, ist das doch keine grobe Fahrlässigkeit?

Das kann ja wirklich jedem mal passieren, dass man die Maße des Fahrzeugs unterschätzt bzw. einem nicht bewusst wird, dass das Fahrzeug noch größer als die Durchfahrt ist. Wenn die Einfahrt 1,5m hoch gewesen wäre, dass absolut offensichtlich ist, dass ich da nicht durch passe, kann man darüber streiten, ob es grob fahrlässig ist. Aber das war in dieser Situation nicht der Fall.

http://www.verbraucherrecht-online.de/rechtgeb/verkehr/versich/kasko/grobfahr/gfdefin.htm

Hier steht als letzter Satz zum Verständnis eines Laien:

"Populär ausgedrückt: Grob fahrlässig ist ein Handeln immer dann, wenn sich jeder vernünftige Mensch an den Kopf langt und sagt: "Wie kann man nur...!!"

Das ist hier ja wirklich nicht der Fall...

MoechteAWissen  20.07.2016, 13:51
@Selfmadesteaks

Sehr guter Einwand :)

Diese Frage kann ich dir leider nicht aus der Ferne beantworten.
Dazu muss dein Fall genauestens geprüft werden.

Ohne Anwalt wirst du nicht weiterkommen. Die Versicherung hat sich nämlich positioniert und den Schaden abgelehnt. Somit musst du auf Augenhöhe kontern!

Sofern du eine Rechtsschutzversicherung –weiter RS- hast, sollten die Kosten übernommen werden. Ich würde an deiner Stelle –mit dem Wissen eine RS zu haben- direkt einen RA kontaktieren.

PS: Leider bist du in der Beweispflicht. Sprich, du musst der Versicherung beweisen, alles richtig gemacht zu haben.

Selfmadesteaks 
Fragesteller
 20.07.2016, 23:34
@MoechteAWissen

Danke für deine kritische Betrachtungsweise. Ist auch wichtig das ganze von der anderen Seite zu betrachten.

Ich habe gleich morgen einen Termin mit einem Rechtsanwalt. Der wird mir dann mehr in einem Beratungsgespräch sagen können:)

MoechteAWissen  21.07.2016, 15:24
@Selfmadesteaks

Drücke die Daumen... Viel Glück 

Alles was oberhalb des Chassis ist, ist Fahrzeugaufbau.

Aber welche Summe wird denn jetzt von Dir gefordert?

Selfmadesteaks 
Fragesteller
 20.07.2016, 02:05

Selbstbeteiligung liegt bei 500€. Ich soll aber alles zahlen, d.h. ca 3800€...

wilees  20.07.2016, 02:56
@Selfmadesteaks


Ich füge Dir einmal ein Link mit den AKB 2015 bei. Hier kannst Du unter Punkt A 2.2.2 nachlesen, was im Rahmen der VK-Versicherung reguliert wird. Laß mal Papa oder Mama bei der eigenen Versicherung nachfragen ( oder mach es selber ), ob ein solcher Schaden reguliert würde ( ich bin der Auffassung, dass man für (sorry) solch dämliche Fahrfehler Versicherungsschutz hat.


Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015) | GDV www.gdv.de/.../versicherungsbedingungen/allgemeine-bedingungen-fur-die-kfz-versi...



Text bei Studibus..........Im Preis ist bereits eine Vollkasko- und Haftpflichtversicherung enthalten.

Diese hat eine Selbstbeteiligung von max. 500 Euro pro
Schadensfall.......

Diese Formulierung ist für mich schon etwas eigentümlich / fragwürdig - warum erwähnt hier ein Vermieter eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung? Und schreibt dann "diese" obwohl zwei Versicherungen in einem Satz erwähnt werden? - Unsinnig -

Ich würde Dir raten Dich an einen Anwalt zu wenden. Da Du dem Anschein nach Student bist, hast Du die Möglichkeit Dir einen Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht zu holen, so dass Dich die Beratung erst einmal nur einen sehr kleinen Betrag kostet.

Solch eine Klausel ist unwirksam, siehe dazu §307 BGB.

Daher der Forderung widersprechen und nur die SB von 500€ zahlen.

Das Dach zählt doch nicht zu den Aufbauten? Täte mich wundern...

Lass dich am besten von einem Anwalt beraden ;)