Strafzettel aus Italien für Vergehen von vor 9 Monaten?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ciao :-)

Da du ja weißt, dass du die Tat begangen hast, warum bezahlst du dann nicht? In Deutschland wenn dir das passiert wäre, dann hättest du bestimmt nicht gefragt was du machen sollst.

  1. Hängen in den Innenstädten Kameras, die dich filmen und bei einen Vergehen wird dir ein Foto zur Ansicht gezeigt (im Internet). Wenn du die Tat sehen willst, kann diese bei den Behörden eingesehen werden (5 Jahre lang).

  2. Hat Italien den RB Geld Vertrag noch nicht unterschrieben, aber das wird in den nächsten Monaten noch geschehen. Dann steht das Inkassounternehmen vor deiner Tür und dann blechst du das Doppelte! Lies hierzu das!

http://www.focus.de/reisen/urlaubstipps/tid-21573/italien-adac-strafzettel-freiwillig-bezahlen_aid_605577.html

Wenn du in den nächsten 5 Jahren wieder nach Italien fährst, a) mit deinen Auto (mit diesen Kennzeichen) dass man es sicherstellt bis du bezahlt hast.

b) dass du in Haft kommst, wenn du nicht sofort bezahlst.

Was du machst, mußt du selbst abwegen.

tintoretto  20.06.2012, 19:26

DH Italomaus hat recht.... im schlimmsten Falle wird dir beim nächsten Urlaub in Italien dein Auto konfisziert und - versteigert.... soll angeblich nicht sehr "erstrebt" sein....

Ciao!

Cookident 
Fragesteller
 21.06.2012, 09:46
@tintoretto

Danke, der Link zum ADAC-Juristen im Focus trifft wohl den Nagel auf den Kopf - leider.

Ich kopiere meine Antwort von einer anderen Seite einfach mal hier rein:


Seit Oktober 2010 können Bußgelder aus dem europäischem Ausland auch in Deutschland vollstreckt werden wenn die Gesamtsumme mindestens 70€ beträgt. Das Land in dem eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde kann die Vollstreckung beim Bundesamt für Justiz beantragen das dann den Betrag eintreibt.

Gut für Dich: Italien hat dieses Abkommen nicht ratifiziert, Forderungen aus Italien werden also vom BfJ erst gar nicht bearbeitet. Das diese Forderung jetzt über die deutsche Polizei weitergeleitet wurde war sicher nur wegen der Halterermittlung erforderlich.

Gegen die Beschuldigung selbst vorzugehen würde ich nicht raten. Du bräuchtest einen Anwalt der sich im italienischen Recht auskennt, und der Ausgang wäre sowohl rechtlich als auch finanziell nicht absehbar. Außerdem ist das auch nicht nötig.

Du musst hier also überhaupt nicht reagieren, selbst ein Inkassounternehmen hätte keine rechtliche Handhabe.

Nur wenn Du, oder auch das Auto, wieder nach Italien einreist kann man diesen Betrag noch einfordern. Die Verjährungsfrist dafür beträgt 5 Jahre.

Nachlesen kannst Du das hier: http://url9.de/ijt oder google mal nach "RBGeld"

hmmm. "angeblich"? Warst du zu dem Zeitpunkt denn überhaupt in Italien? Wenn nein, Einspruch einlegen (könnte ja offensichtlich das falsche Kennzeichen notiert worden sein).

Wenn das theoretisch möglich wäre und auch vom Zeitpunkt her hinkommt, ist das Pech. Einfach nicht bezahlen ist schlecht; zum einen können deutsche Behörden das Inkasso vornehmen, zum anderen wäre es ja doof, wenn du bei deinem nächsten Italien-Besuch festgenommen wirst, weil da noch eine Rechnung offen ist und du nicht bezahlen kannst.

Cookident 
Fragesteller
 20.06.2012, 09:12

Dort war, ich, und es gibt ein Foto mit meinem Kennzeichen online einzusehen, auf der allerdings nur der Kofferraum zu sehen ist samt Kennzeichen, aber keine Straßensituation.

UNBEDINGT zuerst prüfen, welche Verjährungsfrist gilt!!! In Deutschland gilt eine Frist von 3 Monaten, also wäre hier dieser Verstoß schon verjährt.

wollyuno  20.06.2012, 08:44

wird inzwischen von deutschen dienststellen zugestellt und ab diesem datum läuft die frist,da ist auch rechtsbelehrung dabei,ab 70 euro können die es eintreiben.bei mir war es nur ca 60 euro letztes jahr,hab ich nicht bezahlt und auch nichts mehr gekommen

Dazu aus Artikel 201 der italieniischen "Straßenverkehrsordnung" (Codice della strada):

Per i residenti all'estero la notifica deve essere effettuata entro trecentosessanta giorni dall'accertamento.

Übersetzt etwa:

Für Personen, die im Ausland ansässig sind, muss die Zustellung innerhalb von 360 Tagen ab der Feststellung durchgeführt werden.

Die Verfolgungsverjährungsfrist beträgt also für Personen, die im Ausland ansässig sind, 360 Tage. Diese sind nach 9 Monaten noch nicht abgelaufen, also kannst du dich nicht auf den Eintritt der Verfolgungsverjährung berufen.

Da in Italien (anders als in Deutschland) neben dem Fahrer auch der Halter eines Kraftfahrzeuges für Bußgelder haftbar gemacht werden kann, die mit dem von ihm gehaltenen Fahrzeug verwirkt wurden, ist eine Fahrerfeststellung (Foto des Fahrers) nicht erforderlich.

Bußgeldbescheide aus Mitgliedstaaten der EU können unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland vollstreckt werden (§§ 87 - 87n IRG). Eine wichtige Voraussetzung ist, dss die Bußgeldhöhe (ohne Gebühren) mindestens 70 Euro betragen muss.

Natürlich kann der Mitgleidstaat ach versuchen, geringere Beträge selbstständig, also ohne Unterstützung durch deutsche Behörden einzutreiben.

Die Vollstreckungsverjährungsfrist beträgt bei italienischen Bußgeldern 5 Jahre. So lange muss ein Betroffener also damit rechnen, z.B. bei der Einreise nach Italien erkannt und auf das ausstehende Bußgeld in Anspruch genommen zu werden (Vollstreckung). Sogar eine Ersatzfreiheitsstrafe kann verhängt werden.