Bausparvertrag nicht angegeben ?

7 Antworten

der Bekannte muss unaufgefordert Umstände mitteilen, die für die bewilligten Leistungen relevant sein können. Es besteht für das Jobcenter und der Staatsanwaltschaft grundsätzlich der Verdacht eines (Sozialkassen-)Betrugs.

Ich würde, wenn bereits die Strafanzeige vorliegt, frühzeitig einen Strafverteidiger einschalten und bevor er tätig wird (abschließend) über das Rechtsanwaltshonorar sprechen bzw. sich einigen. Der kann gegebenenfalls frühzeitig mit der Staatsanwaltschaft je nach Höhe des Schadens einen Deal aushandeln.

Man sollte jedenfalls nicht versuchen, die Sache selbst in die Hand zu nehmen. In Strafsachen funktioniert das in der Regel nicht.

Artus01  17.07.2017, 10:36

frühzeitig einen Strafverteidiger einschalten und bevor er tätig wird
(abschließend) über das Rechtsanwaltshonorar sprechen bzw. sich einigen.

Das Honorar in Strafsachen für Anwälte fängt bei 500 Euronen an. So hoch wird nichtmal die Geldstrafe ausfallen, wenn es überhaupt eine gibt. Als Hartz IV-Empfänger sollte er genau überdenken wofür er sein Geld ausgibt.

n3opr3n  17.07.2017, 10:49
@Artus01

Das Honorar in Strafsachen für Anwälte fängt bei 500 Euronen an. 

Das ist so nicht ganz richtig. 

Ich gebe zu, es gibt in Strafsachen relativ viele Strafverteidiger, die Pauschalen vereinbaren oder eben ein Zeithonorar mindestens 150- 200 EUR pro Stunde verlangen.

Es gibt aber auch die Möglichkeit, einen Anwalt zu finden, der auf Grundlage der gesetzlichen Gebühren nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abrechnet. Dann kann in einem solchen Fall, wenn eine schnelle Einigung herbeigeführt werden kann, auch deutlich weniger anfallen. Kommt eben auf den Anwalt an.

Wenn man sich einen aussucht, der sich auf diese Fälle spezialisiert bzw. auch im Sozialrecht tätig ist, hat er sicher ein Zahlungsmodell, mit dem der Anwalt und der H4 Bezieher leben kann.

Es kommt eben darauf an, welchen Stellenwert man der Angelegenheit beimisst. Man sollte eben nur darauf achten, dass man sich nicht noch einmal in Sozialangelegenheiten eine Anzeige einfängt, denn dann wird die zweite Strafe umso höher ausfallen und der Anwalt dann mit Sicherheit teurer, weil der Mandant mehr zu verlieren hat

Am Ende muss das jeder für sich entscheiden.

Viel Glück

Artus01  17.07.2017, 15:55
@n3opr3n

Da wird er schon verurteilt sein, bis er einen findet. Selbst wenn, auch das Geld kann er in die Geldstrafe einzahlen die er, auch mit Anwalt, bekommt.

Wie er aus der Nummer ohne Anwalt rauskommt habe ich in meiner Antwort angedeutet, allerdings muß er den letzten Rest schon selbst herausfinden.

Dagegen vorgehen wird schwierig. Dein Bekannter hat eben Vermögen verschwiegen.

Da es nun ein Strafverfahren ist sollte er sich sowieso einen Anwalt nehmen.

Hilfreich ist natürlich auch immer, wenn man mit dem zuständigen Betreuer beim Jobcenter redet.

Die Frage ist natürlich ob man es als "verschwiegen" zählen kann wenn es seine Grosseltern angelegt haben. Gerade weil es von Geburt an angelegt wurde muss er ja nicht unbedingt was davon gewusst haben. Entweder direkt mit dem JC reden oder Anwalt nehmen.

dann gibts spätestens dann, wenn das jc eine allgemeine abfrage deiner finanzen macht kräftig ärger. du bist über mitwirkungspflichten belehrt worden und weißt, dass diese dinge anzugeben sind.

über eventuelle rückforderungsbescheide bis zur sanktion und anzeige wegen leistungsbetrugist alles möglich.

Dagegen vorgehen kann man nicht. Allerdings ist man als Beschuldigter nicht verpflichtet die Wahrheit zu sagen. So eine einfache Sache ist durch Absprache leicht zu beenden.