S-Bahn-Abo wurde gekündigt aber ich nicht drüber informiert! Nun drohen 40€ für's Schwarzfahren!
hallo,
- am 28.08.2014 habe ich der S-Bahn-Berlin GmbH einen Brief geschickt mit der Bitte, um Kündigung meines Jahresabos zum nächst möglichen Zeitpunkt und um Bestätigung dieser Kündigung.
- am 01.09.2014 bucht die S-Bahn-GmbH den fälligen Betrag für den September ab und ich denke: aha, den September fahre ich dann wohl noch.
- am 03.09.2014 werde ich am Nachmittag in der Straßenbahn kontrolliert und der Kontrolleur sagt: Sorry, Karte gesperrt, das macht dann 40€!
- am selben Tag komme ich am Abend nach Hause und finde einen Brief (geschrieben am 29.08., Poststempel 01.09., im Briefkasten am 03.09., versendet mit MaxGrün) mit der Kündigungsbestätigung zum 01.09.2014
Nun streite ich mich mit der S-Bahn-Berlin Gmbh, da ich der Ansicht bin, dass die nicht mein Abo sperren können obwohl sie den Monatsbetrag abbuchen und mich nicht fristgerecht informieren. (mit fristgerecht meine ich, dass sie mich nicht erst am 03.09. informieren können, dass das Abo am 31.08. geendet hat)
Wie ist da die rechtliche Situation, kann ich darauf bestehen, dass die die Schuld auf sich nehmen? Müssen die mir nicht erst die Kündigung bestätigen, bevor sie wirksam ist, zumal gegen eine Kündigung zum 01.09. das abgebuchte Geld für den September spricht.
Die 40€ Strafe für's Schwarzfahren schulde ich leider der BVG, (da ich in einer Tram kontrolliert wurde) nicht der S-Bahn GmbH, was die Sache nicht einfacher macht, da die BVG sagt: ihr Ticket war gesperrt, alles andere ist uns egal! Regeln Sie das mit der S-Bahn GmbH.
Ich habe schon bei der S-Bahn GmbH angerufen und auch schon diversen Mail-Schriftwechsel gehabt mit der Info: Sie wollten zum nächst möglichen Zeitpunkt kündigen, das war für uns der 01.09.2014, also was wollen Sie eigentlich?
Ich habe denen auch gesagt, was ich eigentlich will: Ich wollte informiert werden, eine E-Mail hätte ja in Anbetracht des knappen Zeitraums auch gereicht, ich wollte nicht, dass sie Geld für eine Leistung, die sie ja eigentlich nicht mehr erbringen wollten abbuchen und mich somit in die Irre führten...
War diese Kündigung so schnell und ohne zeitgerechte Info rechtens?
Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen. Grüße Anne_Rose_S
7 Antworten
Du willst also die Bahn dafür Verantwortlich machen, dass Du erst am 28.08. die Kündigung abschickst? Das Geld abgebucht wird ist klar, weil zu dem Zeitpunkt die Bahn diese sicher nicht mehr stoppen konnte. Die Bahn hat intern Vorgaben, wie mit Kunden im Falle einer Kündigung kommuniziert wird. Da wird Mail nicht vorgesehen sein, ganz einfach. Und Du hättest nicht mehr mit der Karte fahren dürfen, egal wie sich die Sachlage für Dich darstellt. Versuche es mit gutem Glauben, allerdings sehe ich da keine Möglichkeit, da Du trotz Kündigung die Leistung in Anspruch genommen hast.
Halt den Ball mal flach.
Du schreibst am 28.08. die Kündigung, diese wird zum 01.09. wirksam. Wie sollst Du denn da noch fristgerecht informiert werden?
Alles ist einwandfrei und korrekt abgelaufen!
um Kündigung meines Jahresabos zum nächst möglichen Zeitpunkt und um Bestätigung dieser Kündigung.
Wenn Du die Kündigungsfristen nicht kennst, ist das dein Problem !!!
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die nicht bestätigt werden muß. Eine Kündigung muß hier der BVB lediglich zugehen. Selbst wenn Du eine Kündigungsbestätigung erhalten hättest, wäre diese keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung.
Das ist, kurz gesagt, die Sache: Du hast mitgeteilt, zum nächstmöglichen zeitpunkt, bitte bestätigen.
heisst ja, Du weisst ohne die Bestätigung nicht, wann denn der nächstmögliche Zeitpunkt wirklich ist.
Darum sollte es ja die Info in Form der bestätigung geben.
Wenn dann wie üblich abgebucht wird, würde wohl jeder davon ausgehen, aha, zum 1.9. ging nicht, also darf ich noch fahren.
Mal nebenbei: kann ich mir schon vorstellen. 29.8 war ein Freitag. Es wiord bearbneitet.landert irgendwo im Postausgang. Da muss es noch fertig gemacht werden. Ist die Frage, ob das Fr. noch klappt.
Dann muss es "zur Post" Ist die Frage, ob das Fr. noch klappt.
Dann muss es noch zu Dir.
Und Sa/So muss man ja eigentlich eh von Post- unhd Bearbeitungszeiten abziehen.
Noch dazu: die abbuchung.
Dass das für den Kunden verwirrend und missverständlich ist.. dass das nebenbei ein wirklich schlechter Kundenservice ist.. das braucht man gar nicht sagen, oder?
Also (sorry, kurz war jetzt nicht drin ;-S).. genau das würde ich denen mitteilen und die Rechnung der BVG an die S-Bahn weiterreichen (zieh Dir ne Kopie und send der BVG daS AUCH ALS kOPIE; MIT vERMERK; DA ES AUF einen Fehler der Sbahn zurückzuführen ist, reichst Du die RE an diese weiter.
Damit sicherst Du Dich auch ab, falls die Lahm in die Pötte kommen.
Solltest Du es zahlen, würde ich reinschreiben "unter Vorbehalt, da Verschulden der S-Bahn-GmbH.
Müssen die mir nicht erst die Kündigung bestätigen, bevor sie wirksam ist,
Nein :-O
Tatsächlich sind Kündigungen als einseitige Willenserklärungen empfangsbedürftig und bei fristgerechtem Zugang wirksam, bedürfen aber keiner Kündigungsbestätigung.
Wie ist da die rechtliche Situation, kann ich darauf bestehen, dass die die Schuld auf sich nehmen?
Nein: -O
Ein Abbuchungsauftrag, die wegen derartig kurzfristiger Kündigung garnicht mehr rechtzeitig eingestellt werden konnte, setzen den Vertrag nicht fort, sondern ist als ungerechtfertigt nur zu erstatten.
War diese Kündigung so schnell und ohne zeitgerechte Info rechtens?
Absolut :-) Ignorantia legis non escusat - die Unkenntnis und der Irrtum geht zu deinen Lasten, da muss man lernen, aber zahlen, sich aber nicht noch zweckfrei streiten :-O
G imager761