Was passiert nachdem ich mit einer gefälschten HVV-Karte erwischt wurde?

5 Antworten

Anzeige wegen Schwarzfahrens, Anzeige wegen Betrugsversuchs. Wenn du verurteilst wirst und dein Arbeitgeber ein Führungszeugnis sehen will, sieht es in dieser Branche zumindestens bei seriösen Firmen schlecht mit der Arbeit aus.

Da bei Dir kein Versuch von Betrug (oder Was-weiß-ich) vorliegt, dürftest Du doch eigentlich gar nicht belangt werden? Ich kann ja genauso gut mit einer vollgestempelten Streifenkarte fahren, das interessiert ja auch keinen. Deine Karte war letztendlich (meiner Meinung nach) nur ein wertloser Wisch... ;) Wurdest Du gemeldet? Falls nicht, müsstest Du Dir wohl eher keine Sorgen machen.

Ja der hat gesagt ich bekomme bestimmt Post. Habe dir karte auch nicht lange und wie gesagt hatte niieeee vor die vorzuzeigen,... aber halt echt ´mega schei** jetzt... meine freundin hat extra eine gekauft aber die reichte nur nahbereich und wir waren wohl paar drüber.. die muss auch wieder 40 zahlen ..

Was du gemacht hast, kann als Urkundenfälschung gesehen werden. Das könnte richtig ärger geben. Hat er die Karte denn gesehen? oder sich genauer angeschaut?

Ja habe ihm die nicht geziegt aber der hat in mein Portmemonai geglotzt und wollte sie haben.

@domikathi1212

Hat er die Karte genau gesehen? und war er alleine? oder hatte er vielleicht jemanden als Zeugen? Wenn nicht würde ja Aussage gegen Aussage stehen. Und spätestens jetzt solltest du die Karte zerstören.

Wenn du gefragt wirst, weißt du von nichts oder wenn er nur eine Karte erkannt hat, aber es nicht als fälschung erkannt hat, dann war es die Karte deiner Freundin.

Ich möchte hier niemandem bei einer Straftat helfen, aber mein Gott, jeder war mal jung und hat Mist gebaut.

@eXaii

Er fragte mich nach meiner karte dann habe ich gesagt das ich keine habe... Darauf hin wollte er meinen perso sehen, und hals ich den rausgeholt hab hat er die hvv karte im portemonnaie gesehen... und wollte sie haben.

Hab mir bisher nichts erlaubt hoffe auf eine "DU DU DU! nicht wieder!"

$ 263 STGB

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Schon klar. Bloss habe nie versucht irgendwen damit zu betrügen... kann mir ja genau so gut nen polizei ausweis ausdrucken und ins portmemai legen oder? solange ich den nicht raushole und auf bulle mache ?

@domikathi1212
> Bloss habe nie versucht irgendwen damit zu betrügen...

Der Versuch beginnt mit dem erstellen und mitführen des Dokumentes !

Wie kommst du denn da drauf ? Nein du darfst dir keinen Ausweis nachmachen ! Das ist eine Urkunde ! Du Darfst auch keine Geldscheine drucken !

@domikathi1212

Sollte er einem echten schein auch nur ähnlich sehen ..nein..... allerdings diesen darfst du ausdrucken...er kann schon alleine von der Größe mit einem echten schein nicht verwechselt werden !

@Lkwfahrer1003

im übrigen....es gibt für die kleinen Spielgeld auf der Bank ......

So jung und schon ein Fälscher ohne schlechtes Gewissen...

Klar schlecht.... aber wollte damit nie irgendwen verarschen.. das war nur ein Gag...