strafmündigkeit mit 14- warum?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Darauf gibt es leider keine genaue Antwort, fest steht nur das die Altersgrenze in der Vergangenheit mehrmals geändert wurde und das die "14-Jahr Grenze" keinen besonderen Hintergrund hat.

  • 1871: wurde für das deutsche Reich ein einheitiches Strafmündigkeitsalter von 12 Jahren festgelegt. Jedoch wurde bei Jugendlichen (bis 18 Jahre) festgelegt das eine Anklage nur dann erhoben kann wenn die sog. zur "Strafbarkeit erforderlichen Einsicht", gewährleistet war - Sprich man hat überprüft ob der Heranwachsende sich seiner Taten überhaupt bewusst war und in wie weit er als Zurechnungsfähig galt. Wenn der Heranwachsende "nicht zurechnungsfähig" war, wurde er meistens in die Obhut der Eltern übergeben.

  • Am 16. Februar 1923: die Jugendgerichtsbarkeit wurde auf 14 Jahre angehoben, das bedeutete das ab nun erst Jugendliche Straftäter ab der vollendung des 14. Lebensjahres zur Verantwortung gezogen werden konnten.

In der heutigen Rechtssprechung haben wir in Deutschland jedoch sehr laxe Bestimmungen. In Beispielsweise den USA wurde das Alter der Strafmündigkeit teilweise auf 7 Jahre festegelegt und in einigen Bundesstaaten gibt es gar keine fixe Altersfrenze sondern es wird nach ermessen gehandhabt, auch durften in den USA bis 2005 in vielen Bundesstaaten noch Minderjährige Straftäter hingerichtet werden. In Großbritannien liegt das Mindestalter bei 10 Jahren (12 Jahre in Schottland), aber auch die Schweiz stellt Kinder ab 10 Jahren vor ein Jugendgericht. In Belgien wird man vergleichsweise erst mit 16 Jahren, und in Brasilien mit 18 Jahren vor Gericht gestellt.

Lg, Anduri87

Mit 14 nach der Konfirmation galt man früher als erwachsen. Daher kommt es wohl.

Ansonsten, frag Google