Straferlass auf Bewährung und neue Anzeige?
Hallo ich bin seit 2.11 aus meiner Bewährung und habe gestern meinen straferlass erhalten.
Ich habe aber eine Anzeige erhalten letztes Jahr im November wegen "schwarz fahren"
Ich hatte ein tages Ticket mit einer zone zu wenig (1 station) da ich keinen Ausweis dabei hatte musste Polizei anrücken.
Meine erste schwarz fahrt
Schaden 2,95€
Hab da höchstwahrscheinlich ne Verhandlung da der Staatsanwalt das als besonderes öffentliches Interesse betitelt.
Kann meine Bewährung widerrufen werden?
7 Antworten
Ja. Sobald du während der Bewährungszeit ein neus Delikt begehst wird die Bewährung i.d.R. widerrufen.
Wenn du wegen erschleichen von Leistungen angezeigt wurdest, war das mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nicht dein erstes mal Schwarzfahren....
Ich kenne es so, dass man mindestens einige male erwischt werden muss bis es zur Anzeige kommt. Davor gibts nur die üblichen erhöhten Beförderungsentgelde. Wenn es dein 1. mal war hast du echt Pech.
Es war mein aller erstes mal
Bewährungen werden in der regel nur widerrufen, wenn die Straftat gleichgelagert ist.
Definitiv nicht. Leider.
ja kann, sofern der straferlass das nicht berührt
ABER mal unabhängig von dem was war...
das schwarzfahren ist ne ordnungswidrigkeit, klär das mitm ordnungsamt und wende dich an den vorgesetzten von dem staatsanwalt.
was daran soll bitte öffentlich interessant sein? will er da betrug draus machen? lächerlich!
hol dir n beratungsschein fürn anwalt
hast du das mitm ordnungsamt geklärt, wäre alles andere eine doppelbestrafung
Schwarzfahren ist eine Straftat. Nennt sich Erschleichen von Leistungen. Kannst ja mal dannach googeln.
merci hab ich nicht dran gedacht
das schwarzfahren ist ne ordnungswidrigkeit,
Ich hatte dir schon mal geraten, dich bei strafrechtlichen Fragen raus zu halten. Schon wieder falsch!
Welche strafrechtlichen Folgen drohen beim Schwarzfahren? Ein Erschleichen von Leistungen wird mit Freiheitsstrafe (Gefängnis) bis zu einem Jahr gemäß § 38 StGB oder mit Geldstrafe gemäß § 40 StGB bestraft.
das letzte mal hattest du aber keine ahnung warum nimmst du dir die frechheit herraus zu meinen das du ein strafrechtsgott bist?
Du liegst einfach schon wieder falsch. Daher nehme ich mir raus, deinen Müll zu korrigieren.
du bist ein troll der keine ahnung hat
das schwarzfahren ist ne ordnungswidrigkeit,
Nein, das ist eine Straftat:
wissen wir schon
Wenn deine Bewährungszeit abgelaufen ist und du während dem nicht noch was angestellt hast, warum sollte dann die Bewährung widerrufen werden? aber das sagt normalerweise der Richter auch beim Urteil.
Nur wegen einmal Schwarzfahren, kann ich mir nicht vorstellen, dass da der Staatsanwalt was macht.
Du hast gelesen...............bitte frage deinen Anwalt nach einer Antwort.
Ja, natürlich kann sie widerrufen werden.
Ich hab aber gelesen sie kann nur widerrufen werden wenn die neue Strafe mehr als 6 monate Freiheitsstrafe bedeutet
Doch ist es