Anzeige erhalten! (Beleidigung)?

7 Antworten

Das Du nicht zur Vernehmung gegangen bist war nicht unbedingt ein Fehler.

Schau nochmal auf das Schreiben, ist es ein Strafbefehl? Wenn dann steht das ganz dick drauf. Ansonsten ist es eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung eines Geldbetrages.

Sollte es ein Strafbefehle sein, mußt Du unbedingt Widerspruch dagegen einlegen. Wichtig ist daß Du die Frist beachtest. Der Widerspruch ist einfach zu formulieren, wenn Du noch Zeit hast gehe zu einem Rechtsanwalt. Es wird dann zu einer Gerichtsverhandlung kommen.

Wenn es eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung eines Geldbetrages ist, brauchst Du zunächst nichts zu machen. Auch dann wird es wahrscheinlich zu einer Gerichtsverhandlung kommen.

Wichtig ist auch daß Du das gespeicherte Video noch hast.

Nein es ist kein Strafbefehl. "Ermittlungsverfahren gegen Sie, Tatvorwurf: Beleidigung" Und folgend kommt ein Text: "...war Ihnen angeboten worden, das Verfahren gem. ... einzustellen, wenn Sie folgende Auflage erfüllen: Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 200,00 Euro".

Das Video habe ich noch auf dem Handy.

Den Antworten entnehme ich also, dass es besser wäre die Gerichtsverhandlung stattfinden zu lassen? Ich kann leider nicht einschätzen, wie der Ausgang der Verhandlung sein könnte. (Die Angst vor einer Eintragung ins Stafregister ist groß)

Vielen Dank für die Antwort.

@mvpkennedy

Ja, da steht wahrscheinlich gem. § 153a StPO.

Nach Deiner Schilderung hier gibt es keine Zeugen für die Beleidigung, somit sollte ein Prozeß gut für Dich ausgehen.

Schreib dem Staatsanwalt daß Du nicht damit einverstanden bist. Wenn dann ein Strafbefehl kommt, zum Anwalt, oder zunächst selbst widersprechen. Den Widerspruch kannst Du übrigens jederzeit wieder zurücknehmen.

Wenn eine Anklageschrift kommt, in der auch stehen muß was an Beweisen gegen Dich vorliegt, gehe spätestens dann zu einem Anwalt. Der kann Dir dann sagen ob die Aussichten gut sind.

Warum hast Du Dich dann nicht gemeldet und ganz ruhig Deine Version erzählt? Melde Dich jetzt noch zu dem Anhörungsbogen und frage, ob Du jetzt noch dazu Stellung nehmen kannst. Erkläre Deine Sicht der Dinge. Aber schieb das nicht auf die lange Bank.

Wie gesagt, ich wurde leider falsch beraten. Habe mit jemandem gesprochen, der gerade sein Jura Studium beendet hat. Der Rat war: Du musst der Polizei nicht antworten, die Sache ist so "klein", dass sie fallen gelassen wird.

@mvpkennedy

Du wurdest nicht falsch beraten. Mit einer Aussage bei der polizeilichen Vorladung kannst Du Dich nur verschlechtern, nie verbessern. So ist unser System.

Um Dir besser helfen zu können, müsstest Du schreiben, warum Du 200 € zahlen sollst.

Aber was es auch ist, wehr Dich dagegen! Sonst stehst Du in den gewissen Listen als "einschlägig aufgefallen" drin und hast noch mehr Ärger, wenn Dir dieser Ganove (oder ein anderer) noch eins auswischen will.

Sollte doch noch mal eine (schriftliche?) Aussage nötig werden, erzähl auf jeden Fall die Vorgeschichte! Denn dann sollte klar werden, dass diese Anzeige ein Racheakt und damit ein Missbrauch von Schutzrechten ist.

Dann sprich jetzt mit denen. Und ziehe Deinen "Freund" heran, der kann da noch was lernen.

Ich habe jetzt nicht alles gelesen, aber in solchen Situationen steht es oft Aussage gegen Aussage. In dem Fall entscheidet, sollte es zu einer Verhandlung kommt, der Richter. Und wenn du die Wahrheit sagst, sollte es dir nicht schwer fallen, den Richter zu überzeugen. Und wenn es Aussage gegen Aussage steht, wird er nur gegen dich entscheiden, wenn er irgendeinen konkreten Grund hat, dir nicht zu glauben.

Wenn Aussage gegen Aussage steht muss er für den Angeklagten entscheiden. Im Zweifel für den Angeklagten gilt immer noch.

@Nussbecher

Ja, aber es gibt auch Ausnahmen. Zum Beispiel wenn der Ankläger glaubwürdig ist, die Umstände passen und du in der Vergangenheit schon disbezüglich aufgefallen bist. Es muss schon viel zusammenkommen, aber es gibt Ausnahmen von deiner genannten Regel.

Vor Gericht kommen lassen. Du wirst nichts zahlen.

Seit wann ist es erlaubt in Tankstellen Videoband mit ton zu versetzen auch wenn es zur Überwachung ist... Aber ganz im Ernst mach dir nichts draus, geh zur Vorladung sag denen das du nichts beleidigendes gesagt hast und fertig, wird dann meist sowieso fallen gelassen

er hat einen Strafbefehl in der Hand, keine Vorladung....

hab mich verlesen.... geh vor Gericht ohne Anwalt, deine Version reicht da vollkommen .. wenn du dir doch einen Anwalt nimmst wird er sowieso darauf hin arbeiten das die Kosten und Auslagen die Staatskasse übernimmt... ich würd's machen

Nein meine natürlich nicht Tonaufnahmen durch unsere Überwachung. Aber man sieht in der Videoaufnahme, dass er nichts mit dem Handy aufnimmt. Kurz gesagt: Es gibt keinen einzigen Beweis.

das ist doch wunderbar für dich!! ich würde den längeren Weg gehen, außerdem gehen die bei deinem Strafbefehl bei einem Normalgehalt aus... ich würde das an deiner Stelle machen, der Freud sich erstmal

@derhookah

Dazu kommt eine weitere Geschichte, die aber keine direkten Auswirkungen auf die Anzeige hat: Aber ein guter Freund von ihm war in der Tankstelle und hat mit meinen Kollegen über mein "schlechtes" Verhalten geredet. Meine Kollegen haben es natürlich abgewehrt und mich in Schutz genommen. Ein Nebensatz war aber interessant: Die Person arbeitet beim Militär in einer hohen Position und hatte damals wegen der Körperverletzung Angst, dass das seinen Job kosten wird. Auch das Gespräch habe ich gespeichert und mir zusichern lassen, dass meine Kollegen aussagen würden, falls dieses Gespräch wichtig wird.