Direkt in die JVA Anhörung?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Darüber, daß sie Dich dabehalten, brauchst Du Dir keine Sorgen machen. Sollte es zu einem Bewährungswiderruf kommen, muß der Richter erst einmal einen entsprechenden Beschluß erlassen. Und dieser wird erst nach 8 Tagen rechtskräftig. Erst DANN gibt es eine Rechtsgrundlage dafür, Dich wegen der (widerrrufenen) Bewährung zu inhaftieren. Ich gehe allerdings sowieso davon aus, daß der Richter den Ausgang des neuen Verfahrens abwarten wird und dann über Verlängerung der Bewährungszeit oder Widerruf entscheidet.

Hallo sky fly 71

Das ist nicht ganz korrekt,

Wenn er nur die Auflagen nicht erfüllt hat würde das ja zutreffen, da er aber wieder straffällig geworden ist, kann sie sofort widerrufen werden und außer Kraft gesetzt werden.

Gruß

@DahleRieger

Ich weiß schon SEHR genau, was ich hier schreibe. Einen Beschluß ohne Rechtsmittelfrist gibt es nicht. Und ob nun neues Strafverfahren oder Verstoß gegen eine Weisung spielt keine Rolle - Widerruf ist Widerruf. Wenn man jemanden wegfangen will, dann nimmt man als Anlaß nicht eine laufende Bewährung, sondern das neue Verfahren.

@skyfly71

Da muss ich mal z.T. widersprechen.

Natürlich könnte er theoretisch sofort in Haft kommen. Dazu bedarf es nur eines Haftbefehls - der ist sofort zu vollstrecken, gar nicht so unüblich und dient als Rechtsgrundlage. Ein Widerrufsbeschluss kann folgen und auch angefochten werden - in diesem Fall aber aus der Haft heraus.

@Peterthb

Ich hab es aber noch NIE erlebt, daß ein Anhörungstermin für eine Verhaftung genutzt wurde. Und wenn, dann hätte es mit der Bewährung nix zu tun. Ein drohender Bewährungswiderruf ist für sich genommen nämlich kein Haftgrund. Und Strafhaft darf erst vollstreckt werden, nachdem der Beschluß rechtskräftig geworden ist.

@skyfly71

Naja, ich habe es schon erlebt.

Nicht einen Anhörungstermin wegen eines Bewährungswiderrufs, aber im Zuge eines freiwilligen Ganges zum Verhör.

Erlebt (jeweils im Sinne von "absolut gesichert wissen") habe ich auch einen Haftbefehl wegen Verstoß gegen Bewährungsauflagen OHNE Anhörungstermin und ohne sonstige Rechtsverstöße, oder offene Verfahren.

Wie erwähnt, wird normalerweise der freiwillige Gang zur Anhörung positiv gewertet, es soll dann ggf. dem Delinquenten Gelegenheit gegeben werden, als "Selbststeller" in der JVA anzutreten - falls es überhaupt zum Widerruf kommen sollte.

Soweit Grundsätzliches.

Zur Fragestellung:

Ich las (hoffentlich richtig), dass neben den kleineren Unterlassungen eine Straftat während der Bew.-Frist zum Bußgeld führte, eine bis zwei weitere noch verhandelt werden sollen.

Ich hörte schon von Richtern, die in solchen Fällen (erkennbarer Unbelehrbarkeit) Flucht-, oder Verdunkelungsgefahr annehmen. Ich würde sogar meinen, in einigen Bundesländern dürfte das so gehandhabt werden.

Nachdem, was ich bis eben las, waren dir die Bedingungen der Aussetzung deiner Reststrafe bekannt. Deine Gründe für den fahrlässigen Umgang mit deinen Auflagen wird in der Anhörung selbstverständlich erfragt.

Dass du sofort inhaftiert wirst, wäre normalerweise recht unwahrscheinlich, zumindest wäre dein freiwilliges Erscheinen positiv zu beurteilen. Möglich ist es nach meiner Auffassung trotzdem, wie bereits kommentiert, kann ggf. auch sofort Haftbefehl erlassen werden. Das ist natürlich nur dann der Fall wenn Haftgründe vorliegen, die sind von hier aus nicht zu beurteilen.

Wenn du allerdings ähnlich den Harten gibst, wie hier bei unbequemen Antworten, bist du nicht nur schneller wieder drin als du hoffst, sondern auch selbst schuld. Du hast Auflagen erhalten, sie nicht erfüllt und deshalb auch mit den Konsequenzen zu leben. An diesen Tatsachen kannst du ebenso wenig mit Wutausbrüchen ändern, wie daran, dass an deiner Straffälligkeit auch nur du selbst schuld bist.

Kein normaler Richter schickt Leute gern in Haft, er macht seine Arbeit und das ist auch gut so.

Sich mit unangenehmen Fakten abzufinden mag manchmal schwer sein, da sie aber nicht zu ändern sind, bringt alles andere nur noch mehr unangenehme Fakten mit sich.

Schön und gut gesagt, aber ich habe nie gesagt das ich für meine Fehler nicht gerade stehe und auch nie behauptet das jemand anders außer ich daran Schuld ist oder? Warum stellt ihr einfach immer Behauptungen in den Raum die nicht zutreffen? Ich habe mich immer den Konsequenzen gestellt und niemals was anderes gemacht. Ich hab einfach nur gefragt ob ich direkt in Haft gehen kann oder nicht! Niemals das ich Angst habe, das ich nicht selbst Schuld bin oder das ich mich dem nicht stellen will oder sehe ich das anders? Kann man nicht einfach mal Leute was fragen, die sich vielleicht besser damit auskennen und dann einfach nur eine ganz normale Antwort auf die gestellte Frage bekommen, ohne das man wie der letzte Dreck hingestellt wird oder irgendwelche Sachen in den Raum geworfen werden die noch nicht mal zutreffen? Schon arm sowas.

Achja, ich wurde wie man an meiner Antwort sehen kann nicht direkt in Haft verfrachtet

@XAP2011

Ich meine, du solltest mit DEINEN Urteilen nicht immer so übereilt hausieren gehen. Nichts, gar nichts habe ich dir in meiner Antwort unterstellt, ich verwende in Fällen von leichter Unsicherheit deshalb nämlich gerne mal das Wort "wenn". Im letzten Absatz schrieb ich ganz allgemein. Oder sprach ich dich da direkt an??

Bezeichnend ist allerdings, in welcher Weise du dich zu "verteidigen" versuchst, es bellen nämlich meist nur getroffene Hunde.

WENN du mit dem Lesen keine Probleme haben solltest, würdest du meine Antwort auch in keinster Weise als angreifend oder verurteilend sehen.

Deine Art, Hilfe zu erfragen und eine derartige Antwort wie z.B. meine als "arm" zu bezeichnen ist recht infantil, aber an Hand deiner anderen Äußerungen verständlich, mehr hast du offensichtlich nicht drauf. Ich hoffe, dass du das mit dem Nachdenken vielleicht noch in den Griff bekommst, scheint für dich schwer genug zu sein.

Straffällig geworden - Bewährungsstrafe bekommen - nichts gelernt und wieder straffällig geworden - jetzt Muffensausen bekommen weil es sein kann dass das Handeln nun auch Konsequenzen hat.
Da du es anscheinend nicht lernen willst dich an die Regeln und Gesetze der Gesellschaft zu halten kann man ja nur hoffen dass du umgehend die Konsequenzen daraus ziehst.

Ich hab kein Muffensausen, ich saß schon 18 Monate und habe jetzt den Rest auf Bewährung. Ich will nur wissen ob ich Vorbereitungen treffen muss, damit ich nicht solange auf meine Sachen warten muss. Solche Leute wie du kotz3n mich an, du bis einfach nur ein kleiner Loser

@XAP2011

Soso, du glaubst also dass dein bisheriges Leben richtig war und bist noch stolz darauf im Knast gesessen zu haben?
Schon alleine dafür solltest du noch länger einsitzen müssen, da du anscheinend nicht fähig dazu bist dich in Freiheit zu bewegen.
Der Looser bist du! Wenn du schon weißt dass du auf Bewährung draussen bist, warum wirst du dann schon wieder straffällig? Heul uns jetzt nichts vor von wegen 'die anderen sind schuld' oder so.
Du! Alleine Du bist für dein Handeln verantwortlich.
Du bist es doch der es anscheinend darauf anlegt wieder in den Knast zu wandern. Wenn du so heiß darauf bist, dann nimm halt deinen Koffer vorsorglich immer mit, egal wohin du gehst. Dann bist du immer vorbereitet und brauchst dir keine Gedanken zu machen.

eine leichte Köperverletzung mit einem Schlag unter Alkoholeinfluss und das nur zum Schutz einer Frau

Eigentlich ist das Nothilfe, kann also nicht so sein wie du das geschildert hast.

Ich denke nicht, dass du direkt in die JVA kommen wirst. Allerdings ist deine Bewährung mit großer Wahrscheinlichkeit futsch, da du offensichtlich unbelehrbar bist. Vielleicht solltest du dir ihn Zukunft mal mehr Gedanken über Ursache und Wirkung machen und nicht Mist bauen und wenn Konsequenzen drohen, anfangen zu jammern!

@joyce123 ich habe hier nich rum gejammert, ich habe lediglich nachgefragt. Ich muss mich ja irgendwie drauf vorbereiten @zj1000 Kind