Strafe bei Plomben Entfernung und Weiternutzung?

9 Antworten

Für das Zerstören der Plombe kann er mit einer Anzeige des Energieversorgers rechnen, da er sich gem. § 248c StGB strafbar gemacht hat- Strafrahmen Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.

Es wird rauskommen, weil der Zählerstand zum Zeitpunkt der Stromsperre beim Stromversorger notiert wurde. Ist also nur eine Frage der Zeit.

§ 248c StGB Entziehung elektrischer Energie

(1) Wer einer elektrischen Anlage oder Einrichtung fremde elektrische Energie mittels eines Leiters entzieht, der zur ordnungsmäßigen Entnahme von Energie aus der Anlage oder Einrichtung nicht bestimmt ist, wird, wenn er die Handlung in der Absicht begeht, die elektrische Energie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

(4) Wird die in Absatz 1 bezeichnete Handlung in der Absicht begangen, einem anderen rechtswidrig Schaden zuzufügen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

da musst schon mehr tun wie eine plombe entfernen.zusätzlich musst noch sicherungen eindrehn um den strom zu nutzen.auf jeden fall strafbar und kostet strafe plus nachzahlung