Strafanzeige wegen Betrug gegen Fleurop?

4 Antworten

Das hat alles gar nix mit Betrug zu tun. Die AGB sind eindeutig und wurden von dir akzeptiert.

Außerdem gehts ja nur um die zusätzlichen Lieferkosten.

Es geht darum, dass behauptet wird ich habe eine falsche Lieferadresse angegeben was nicht der Fall ist. Manchmal frage ich mich, ob hier überhaupt gelesen wird

@ando89

Ja....und das ist eben kein Betrug.

Manchmal frage ich mich, ob hier überhaupt gelesen wird.

Eine Anzeige wegen Betruges wird keine Aussicht auf Erfolg haben. Du müsstest beweisen können, dass es nicht idiotische Fehler, überforderte Mitarbeiter und ein Support mit Textbausteinen ist (also der ganz normale Wahnsinn), sondern ein systematische Maßnahme, um Geld von Kunden ohne Leistung zu erschleichen. Das ist weder beweisbar noch plausibel.

Du kannst aber mit dem Beleg durch die eMail (richtige Adresse dort angegeben), das Geld zurückfordern und es notfalls samt Auslagen für den Rechtstreit einklagen.

Man müsste nun nur andere Personen ausfindig machen, die ebenfalls gestern betrogen wurden.

@ando89

Es ist kein Betrug. Die ganze Story dort spielt sich nicht im Strafrecht ab, sondern im Zivilrecht. Geld kannste wiederbekommen, wenn ein intressefortfall vorliegt. Dafür bedarf es dann eben an mehr infos. Ich belasse das deshalb hierbei.

Der Fragesteller wäre in einem Strafprozess gar keine statthafte Partei um überhaupt irgendetwas zu beweisen.

Daber dennoch stimme ich dem Ergebnis zu, dass ein Betrug gar keine Aussicht auf erfolg hat. Denn spätestens beim Vorsatz wird es hier scheitern.

Die zivilrechtliche Seite würde ich dagegen nicht so stehen lassen. Kommt da aber auf einige Detail an und ist für die Frage im Grunde irrelevant. Ein Rücktritt liegt nicht vor, also bekommt er auch das Geld »noch nicht« wieder. Es sei denn es war nun ein Fixgeschäft wegen dem 14. Februar. Wie gesagt, details die ich nicht habe.

@FinlayJanet

Zur Leistung von Fleurop gehört die rechtzeitige Lieferung. Einen Blumenstrauß eine Woche später zu liefern, erfüllt den Vertrag nicht.

Wenn nachweisbar kein Verschulden vom Auftraggeber vorliegt und die Behauptung der unbekannten Adresse falsch ist, wurde der Vertrag durch Versagen von Fleurop nicht erfüllt. Da die Bestätigungsmail von Fleurop die Adresse enthält und man leicht nachweisen kann, dass es eine bestimmte Adresse gibt, ist das nachweisbar. Daher besteht ein Recht auf Rückzahlung oder sogar Schadensersatz (der allerdings bei einem Blumenstrauß kaum einklagbar sein wird).

@derLordselbst

Dafür müsste die Lieferzeit vertraglich garantiert sein. Das ist nicht zwangsläufig der Fall, es ist möglich das es zum Valentienstag garantiert wurde. Nur dafür müsste man eben die Liefergarantie angucken. Ansonsten ist nur eine Zustellung geschuldet und die könnte immernch stattfinden.

Rückzahlung und Schadensersatz sind erst nach Fristsetzung möglich. Hier scheint er gleich sein Geld gefordert zu haben. Könnte auch wieder etwas anderes Gelten, wenn es ein Fixgeschäft zum Valentienstag war. Genau deshalb schieb ich, dass es hier auf Details ankommt. Einfach Rücktriff und Schadensersatz als gegeben anzusehen find ich etwas überstürzt, wenn man nicht alles nötige weiß.

@FinlayJanet

Laut Webseite wird eine Lieferung am gleichen Tag als Leistung zugesagt, (bei Einhaltung der vorgegebenen Fristen (in den AGB sind als Ausnahme nur die Lieferung von DHL angegeben, die daher extra gekennzeichnet wurden und eben fehlerhafte Adressangaben.

Da sich Fleurop selbst auf die falsche Adresse bezieht und das als Grund für die Stornierung ohne Rückzahlung aufführt, muss man auch nur diesen Sachverhalt thematisieren und abklären.

Und warum nimmst Du keinen Kontakt mit der "beschenkten" Person auf, damit diese vor Ort interveniert?

Die Rechnungsadresse läuft auf meinen Name.

@ando89

Ja und ?

@wilees

Ich merke schon, hier kann ich keine Hilfe erwartenn.Nur der Käufer ist befugt Bestellingen zu ändern nicht der Empfänger

Ja, kannst du.