Schreiben von der Staatsanwaltschaft? Was bedeutet...?

3 Antworten

§ 153 Abs.1 StPO besagt:
(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum
Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die
Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung
absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein
öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht.

Das besagt das es keine Strafe, Bussgeld o.ä. geben wird. Mit der Einstellung ist das Verfahren beendet

Offensichtlich wurde in dem Verfahren eine Zeit lang nicht ermittelt; das Verfahren wurde also irgendwann einmal vorläufig eingestellt (vllt. weil man nicht genug Beweise hatte oder ähnliches). Genaueres lässt sich aus deinem Zitat nicht entnehmen.

Jedenfalls wurde dieses vorläufig eingestellte Verfahren durch die Staatsanwaltschaft jetzt wieder aufgenommen. Das bedeutet, dass das Ermittlungsverfahren wieder läuft.

Allerdings wurde das Verfahren im gleichen Zug nach § 153 StPO wegen Geringsfügigkeit endgültig eingestellt. Das bedeutet: Die Sache ist beendet; es wird weder eine Anklage und somit auch keine Strafe noch irgendeine Auflage oder ähnliches mehr geben. Ausnahme: Es tauchen neue Aspekte auf und die Staatsanwaltschaft will doch Anklage erheben. Das passiert aber selten.

Warum so umständlich, könnte man fragen: Das liegt daran, dass die Staatsanwaltschaft dieses Verfahren beenden möchte. Bisher lag es wohl auf dem Stapel "vorläufig eingestellte Verfahren", also Verfahren, die noch nicht wirklich abgeschlossen waren, in denen aber derzeit nicht ermittelt wird. Damit das Verfahren weg konnte, wurde es nun wiederaufgenommen und dann nach § 153 StPO eingestellt. So ist es für die Staatsanwaltschaft erledigt - und damit auch für den Beschuldigten.

Dass sich die Sache wegen Geringfügigkeit erledigt hat.