Stimmt es, dass man Wartesemester und Kindergeld gleichzeitig bekommen kann, selbst wenn man in der Zeit nicht aktiv arbeitet/ in einer ausbildung ist?
Ich hab gehört dass man sich auf ein Studiengang bewerben kann, bei dem man ziemlich sicher abgelehnt wird, um dann vorweisen kann dass man sich bemüht hat um einen ausbildungsplatz, aber es leider nicht geklappt hat und so weiter, damit man halt kindergeld bekommt obwohl man ein paar monate auf reisen ist oder so.
Die Frage ist, ob man trotzdem noch Wartesemester bekommt, wenn man sowas macht..
Thanks für schnelle Antworten,
MITTE JULI IST ANMELDUNG VORBEI!!
3 Antworten
Das Kindergeld wird bis zum Abschluß der Erstausbildung, längstens bis zum 27.Lebensjahr gezahlt.
Ja ist richtig
also Wartesemester und Kindergeld?
ja
Keine Sorge. Die Wartezeit wird nur unterbrochen durch eine Immatrikulation (Einschreibung) an einer Hochschule. Bewerbungen spielen da keine Rolle.