Kindergeld in Übergangszeit (nach Studienabbruch)?

3 Antworten

Für volljährige Kinder gibt es nur Kindergeld WÄHREND einer Ausbildung.

Nur wenn bereits der Beginn der folgenden Ausbildung feststeht, (Vertrag oder Zusage der Uni), kann Kindergeld für längstens 4 Monate bezogen werden.

Wenn wie hier ein ganzes Jahr dazwischen liegt, wird erwartet, dass du dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst und für deinen Lebensunterhalt eine Arbeit aufnimmst.

Für volljährige Kinder gibt es nur Kindergeld WÄHREND einer Ausbildung.

Deine Aussage ist mal wieder falsch! Kannst du dich nicht einfach raushalten?

@MenschMitPlan

Du solltest vielleicht die GANZE Antwort lesen

@DerHans

Was wird da besser? Aus deiner Antwort lese ich, dass auf keinen Fall Kindergeldanspruch bestehen könnte. Und das ist nunmal falsch.

@MenschMitPlan

Hier geht es um einen konkreten Fall nicht um allgemeine Gültigkeit

@DerHans

Für den konkreten Fall des Fragestellers ist deine Antwort falsch, verstehst du das nicht?

Melde dich umgehend ausbildungssuchend. Wenn du unter 21 bist, reicht aus Arbeitslosmeldung. Wenn du deine Ausbildungssuche dann auch nachweist, gibt es für dich auch durchgehend weiter Kindergeld.

Die 4 Monate werden nur zwischen zwei Ausbildungsabschnitten weiterbezahlt. Folgt nach 4 Monaten erstmal keine Ausbildung, gibts auch die 4 Monate nichts.

Kindergeld gibt es dann wohl nicht mehr, die 4 Monate sind nur gedacht, wenn zwei Ausbildungsabschnitte nicht mehr als 4 Monate auseinander liegen.