Wie lange kann man Kindergeld bei Wartesemestern bekommen?

2 Antworten

Kopiert bei: nach-dem-studium.de ....

Wenn du für längere Zeit keine Ausbildung oder kein Studium antrittst, zum Beispiel aufgrund einer "Zwangspause" durch Wartesemester, solltest du dich frühzeitig bei der Bundesagentur für Arbeit melden. Dort wirst du als „Ausbildung suchend“ verzeichnet - ein Begriff der deinen Status als „Studienplatz suchend“ einschließt. Andernfalls gefährdest du deinen Anspruch auf Kindergeld.

Während dieser Zeit als "Ausbildung suchender" musst du Bemühung nachweisen, dass du wirklich ein Ausbildungsverhältnis suchst. Wenn dir beispielsweise nachgewiesen werden kann, dass du bewusst auf einen Studienplatz verzichtet hast, kann die Familienkasse das ausbezahlte Kindergeld von deinen Eltern rückwirkend zurückverlangen

 

kopiert bei kindergeld.org:

Zeitraum der Stellensuche nach der schulischen Bildung

Sollte das volljährige Kind auf Arbeitsplatzsuche und arbeitslos gemeldet sein, wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt.

Befinden sich die volljährigen Kinder auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz, so kann das Kindergeld sogar bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden. Hier muss jedoch stetig die Erfolglosigkeit der Bemühungen, einen Ausbildungsplatz zu finden, nachgewiesen werden.

alle seite sagen was anderes ich bin mir total unsicher :D

@Nikorlas

Nein, im Prinzip steht doch überall, das das Geld Entfällt, wenn man sich nicht Bemüht.

@Rockuser

das ist ja aber keine antwort auf meine Frage: die "Bemühungen" könnte ich ja weiter nachweisen, nur könnte ich dass bis 25 theoretisch durchziehen, immer bewerbungen zu schreiben wo ich weiß abgelehnt zu werden? 

Folgendes sagt die Bundesanstalt für Arbeit..

Für Kinder über 18 Jahre besteht bis zum 25. Lebensjahr weiter Anspruch auf Kindergeld, wenn sie nach Schulende innerhalb der folgenden vier Monate

  • ein Studium
  • eine Ausbildung in einem Betrieb oder einer Schule
  • ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr bzw. einen sonstig anerkannten Freiwilligendienst oder
  • eine vom Grundwehr- oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder als Dienstleistender im Ausland beginnen.

Wenn in den vier Monaten nach Schulende kein Ausbildungsplatz gefunden werden konnte, müssen die Bemühungen hierzu nachgewiesen werden. Das kann durch schriftliche Bewerbungen, Zwischennachrichten, Absagen von Ausbildungsbetrieben oder die Registrierung als Bewerber um eine Ausbildungsstelle bei der Agentur für Arbeit erfolgen.

ggf. zu Unrecht bezogenes Kindergeld muß zurückgezahlt werden

das ist ja aber keine antwort auf meine Frage: die "Bemühungen" könnte ich ja weiter nachweisen, nur könnte ich dass bis 25 theoretisch durchziehen, immer bewerbungen zu schreiben wo ich weiß abgelehnt zu werden? 

@Nikorlas

es besteht aber ein Unterschied zwischen dem ,was Du meinst ist eine Bemühung und was eine echte Bemühung ist :)) wenn Du Dich zwanzigmal bei einem Ausbildungsbetrieb bewirbst, Du nicht dessen Mindestvoraussetzungen erfüllst ist das auch für den extremsten Idioten keine ernsthafte Bemühung einen Dir angemessenen Ausbildungsplatz zu erhalten

@himako333

und genau das ist ja meine Frage: formal ist es nämlich genau das selbe, ich muss einfach nur einen ablehnungsbescheid schicken und schon gibts weiter kindergeld...naja ich seh schon hier kann nicht geholfen werden :D