Wartesemester = Alg II?
Ich bin gerade unglaublich verwirrt; folgendes Problem: Ich bin 18 Jahre alt, habe jetzt seit Juli mein Abi in der Tasche, weiß aber noch gar nicht so richtig, was ich studieren möchte. Ich schwanke zwischen ein paar Studiengängen, das ist jetzt aber gar nicht von Relevanz. Mein Plan war also: ein Jahr aussetzen, vielleicht ein paar Praktika, um einen besseren Einblick zu bekommen und nächstes Jahr mit dem Studium anfangen. Immer wieder wurde mir erzählt, dass, wenn ich mich für einen Studiengang bewerbe, es also "versucht" habe, aber abgelehnt wurde (sprich: Wartesemester), ich weiterhin Kindergeld bekommen würde, bis zur nächsten Bewerbungsmöglichkeit. Ich mich also für Psychologie beworben, weil ich da sicher nicht reinkomme - Absage müsste ich dann laut hochschulstart.de am 15.08. offiziell bekommen, wenn dort die Koordinierungsphase um ist. Jetzt kam meine Mutter letztens vom Amt mit einem Antragszettel nach Hause, den man ihr dort gegeben hatte "Ein Mitglied ihrer Bedarfsgemeinschaft hat einen Antrag auf Leistungen nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch gestellt. Wir müssen Ihnen unverzüglich ein Arbeitsangebot/eine Maßnahme unterbreiten" - heute war ich mit diesem Formular selbst bei der Jugendberufsagentur, dort hat man mir gesagt, ich müsse mich in den nächsten drei Tagen um einen mir vorgeschlagenen Job bewerben - KEIN Kindergeld. Gab es da bloß ein Missverständnis oder ist das so richtig? Hab ich da was falsch verstanden - denn das ist alles absolutes Neuland für mich. Meine Mutter hat ehrlich gesag auch nicht sonderlich viel Ahnung von dem Ganzen und kann mir nicht genau sagen, wieso man ihr das Formular gegeben hatte.
Ich weiß, das war jetzt ein sehr langer Text, aber (falls ihr's bis hier geschafft habt) Danke fürs Lesen!!!
Kann mir jemand weiterhelfen? War jemand in einer ähnlichen Situation?
Zusätzlich: ich habe bis jetzt noch nie gearbeitet - ist vermutlich wichtig, zu wissen?!
4 Antworten
Die Auszahlung des Kindergeldes ist die Familienkasse zuständig. Und formal ist es richtig das man ü18 ohne Ausbildung oder Studium nichts mehr bekommt. Allerdings als Ausbildungssuchende schon. Daher sollten die Absagen für einen weiteren Bezug des Kindergeldes ausreichen. Da du nun aber auch Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft mit deiner Mutter bist, hast du diesen ALG 2 Antrag bekommen. In diesem Zusammenhang wird das Amt versuchen dich in Berufstätigkeit, sprich in eine Ausbildung zu bekommen. Ein Jahr Auszeit nehmen ist ja tendenziell auch ok aber man muss es sich auch irgendwo Leisten können und die Arge wird dich dahingehend nicht unterstützen. D.h. Nicht, dass du kein Geld bekommst aber die finanzielle Zuwendung wird an Bedingungen geknüpft sein.
Man wird versuchen dich so schnell wie möglich zu vermitteln. Versuch also schnellstmöglich irgendwo unterzukommen.
Alles klar. Vielen Dank für die Antwort!
Hallo,
wenn du nicht mehr Schüler bist und wenn du kein Studium angefangen hast, ist es normal, daß du kein Kindergeld mehr bekommst.
Um Hartz IV zu bekommen, mußt du schon vorher gearbeitet haben...
Es ist manchmal auch nicht verkehrt, eine Lehre zu machen, bevor man mit dem Studium anfängt. Natürlich muß die Lehre irgendwie in einem Zusammenhang mit dem zukünftigen Studium stehen, Beispiel: Lehre als Mechatroniker vor dem Maschinenbaustudium, Ausbildung als Krankenpfleger vor dem Medizinstudium, usw..
Emmy
"wenn du nicht mehr Schüler bist und wenn du kein Studium angefangen hast, ist es normal, daß du kein Kindergeld mehr bekommst."
Nein, das ist NICHT normal! Wer auf einen Studienplatz wartet, bekommt normalerweise weiter Kindergeld!
man kriegt auch ohne jemals gearbeitet zu haben hartz 4. jedoch muss man mindrstens 25 jahre alt sein
Sehe ich das richtig, dass deine Mutter, bzw. Eltern Leistungen vom Amt beziehen? Dann kann das durchaus sein, da du ja faktisch mit der Schule fertig bist und im Grunde durch Arbeitsaufnahme Geld in die Bedarfsgemeinschaft einbringen könntest, was ja dann die Leistungen des Amtes verringern würde. Denen ist dann natürlich daran gelegen, dass du nicht "auf der faulen Haut liegst" sondern in dem Wartejahr etwas tust.
Wenn es nur um das Kindergeld geht, dann würde eigentlich die Ablehnung der Uni genügen, denn du hast dich ja um eine Aufnahme bemüht und musst jetzt warten. Normalerweise müssen sie bis zum vollendeten 25. Lebensjahr zahlen, solange du dich noch in irgendeiner Ausbildung befindest.
Ja, das kann sein...obwohl es eigentlich aber erst relevant werden sollte, wenn sie ALG II bezieht.
Hast du alg 2 beantragt oder wie ?
(Alg 1 kriegen nur die die schonmal gearbeitet haben und dann nach der entlassung)
Scheint so. Ich bin zu diesem Termin gegangen in der Erwartung, dass mir Genaueres erklärt wird - also, wie es jetzt weitergehen kann. Ich wurde da ehrlich gesagt etwas überrumpelt.
mit 18 kannst du noch kein alg 2 beantragen. wenn du nix unterschrieben hast dann hast du auch nix beantragt. ansonsten lässt du das lieber sein, alg 2 ist für leute die nichtmehr arbeiten können und deshalb ausgenommen werden sollen. such dir ein nebenjob o.ä.
Meine Mutter ist seit letztem Jahr Oktober arbeitslos, mit ihr wohne ich zusammen.
Liegt es daran?