Wartesemester = Alg II?

4 Antworten

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Die Auszahlung des Kindergeldes ist die Familienkasse zuständig. Und formal ist es richtig das man ü18 ohne Ausbildung oder Studium nichts mehr bekommt. Allerdings als Ausbildungssuchende schon. Daher sollten die Absagen für einen weiteren Bezug des Kindergeldes ausreichen. Da du nun aber auch Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft mit deiner Mutter bist, hast du diesen ALG 2 Antrag bekommen. In diesem Zusammenhang wird das Amt versuchen dich in Berufstätigkeit, sprich in eine Ausbildung zu bekommen. Ein Jahr Auszeit nehmen ist ja tendenziell auch ok aber man muss es sich auch irgendwo Leisten können und die Arge wird dich dahingehend nicht unterstützen. D.h. Nicht, dass du kein Geld bekommst aber die finanzielle Zuwendung wird an Bedingungen geknüpft sein.
Man wird versuchen dich so schnell wie möglich zu vermitteln. Versuch also schnellstmöglich irgendwo unterzukommen.

VanS2013 
Fragesteller
 08.08.2016, 21:42

Alles klar. Vielen Dank für die Antwort! 

Hallo,

wenn du nicht mehr Schüler bist und wenn du kein Studium angefangen hast, ist es normal, daß du kein Kindergeld mehr bekommst.

Um Hartz IV zu bekommen, mußt du schon vorher gearbeitet haben...

Es ist manchmal auch nicht verkehrt, eine Lehre zu machen, bevor man mit dem Studium anfängt. Natürlich muß die Lehre irgendwie in einem Zusammenhang mit dem zukünftigen Studium stehen, Beispiel: Lehre als Mechatroniker vor dem Maschinenbaustudium, Ausbildung als Krankenpfleger vor dem Medizinstudium, usw..

Emmy

Rubezahl2000  08.08.2016, 13:21

"wenn du nicht mehr Schüler bist und wenn du kein Studium angefangen hast, ist es normal, daß du kein Kindergeld mehr bekommst."
Nein, das ist NICHT normal! Wer auf einen Studienplatz wartet, bekommt normalerweise weiter Kindergeld!

CCTAP  08.08.2016, 15:11

man kriegt auch ohne jemals gearbeitet zu haben hartz 4. jedoch muss man mindrstens 25 jahre alt sein

Sehe ich das richtig, dass deine Mutter, bzw. Eltern Leistungen vom Amt beziehen? Dann kann das durchaus sein, da du ja faktisch mit der Schule fertig bist und im Grunde durch Arbeitsaufnahme Geld in die Bedarfsgemeinschaft einbringen könntest, was ja dann die Leistungen des Amtes verringern würde. Denen ist dann natürlich daran gelegen, dass du nicht "auf der faulen Haut liegst" sondern in dem Wartejahr etwas tust.

Wenn es nur um das Kindergeld geht, dann würde eigentlich die Ablehnung der Uni genügen, denn du hast dich ja um eine Aufnahme bemüht und musst jetzt warten. Normalerweise müssen sie bis zum vollendeten 25. Lebensjahr zahlen, solange du dich noch in irgendeiner Ausbildung befindest.

VanS2013 
Fragesteller
 08.08.2016, 13:14

Meine Mutter ist seit letztem Jahr Oktober arbeitslos, mit ihr wohne ich zusammen. 

Liegt es daran? 

experience56  09.08.2016, 08:08
@VanS2013

Ja, das kann sein...obwohl es eigentlich aber erst relevant werden sollte, wenn sie ALG II bezieht.

Hast du alg 2 beantragt oder wie ?
(Alg 1 kriegen nur die die schonmal gearbeitet haben und dann nach der entlassung)

VanS2013 
Fragesteller
 08.08.2016, 13:08

Scheint so. Ich bin zu diesem Termin gegangen in der Erwartung, dass mir Genaueres erklärt wird - also, wie es jetzt weitergehen kann.  Ich wurde da ehrlich gesagt etwas überrumpelt. 

CCTAP  08.08.2016, 15:11

mit 18 kannst du noch kein alg 2 beantragen. wenn du nix unterschrieben hast dann hast du auch nix beantragt. ansonsten lässt du das lieber sein, alg 2 ist für leute die nichtmehr arbeiten können und deshalb ausgenommen werden sollen. such dir ein nebenjob o.ä.