Stimmt es, dass ich in der Arbeitsphase der Altersteilzeit im öffentlichen Dienst pro Jahr insgesamt nur 6 Wochen krank sein darf?

3 Antworten

Ich habe so eine Vermutung, wie man auf so eine Frage kommt.

Also grundsätzlich ist es in der Altersteilzeit so, dass wenn man in der Arbeitsphase länger als 6 Wochen krank ist (aus der Lohnfortzahlung fällt) kein Guthaben mehr aufbaut. Daher wäre theoretisch die Arbeitszeit nachzuarbeiten. Die meisten großen Arbeitgeber verzichten allerdings darauf (also zahlen selbst das Guthaben ein), da sie ja Mitarbeiter abbauen wollen.

Ob es da jetzt bestimmte Regelungen für den ÖD gibt, ist mir leider nicht bekannt.

es gibt 6 wochen eine lohnfortzahlung. danach übernimmt die krankenkasse. so ises zumindest bei ner krankheit im "normalen" öffentlichen dienst. obs in der altersteilzeit anderer regelungen diesbezüglich gibt weiß ich nicht.

Nein. Es gelten die gleichen Regeln wie immer.