Ist es im führungszeugnis für den öffentlichen dienst aufgelistet?

5 Antworten

Nein, das steht in keinem Führungszeugnis. Kannst Du hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__32.html

nachlesen.

Vielen Dank für deine Hilfe! // Mfg Lion

Steht nicht im Führungszeugnis

Du beantragst das Führungszeugnis und sagst, dass Du es vorher sehen willst, bevor es zugeschickt wird.

Hast Du Dich bei einer Behörde beworben???

Das Führungszeugnis für den ö.D. kriegt man selbst nicht zu sehen, das wird direkt an das Amt weitergeleitet.

@Hipponax

Wieso zum Amt geschickt?

Eher nicht.

Wenn Behörden was wissen wollen, brauchen sie kein Führungszeugnis von Dir.

Bei Bewerbungen ist das anders, Du entscheidest,, ob Dein zukünftiger Arbeitgeber wissen darf, was Du mal angestellt hast.

@BVBDortmund

Eine Behörde kann auch nicht einfach irgendwelche Daten anfordern. Wenn man sich im Bewerbungsverfahren des ö.D. befindet, dann wird in der Regel ein Führungszeugnis nach Belegart O verlangt.

Darum kommt man nicht rum und man sieht es auch nicht.

Ich bin selber Beamter, ich hab das durch.

@Hipponax

Ich bin auch Beamter gewesen.

Das behörtliche Führungszeugnis sieht der Empfänger der Bewerbung nicht, wenn der Bewerber es will.

Dazu ist es notwendig zu sagen, bebvor sie es versenden, will ich es sehen, bevor sie es an eine andere Behörde verschicken.

Ich liegt beide falsch.

Was ihr meint ist das behördliche Führungszeugnis. Das hat mit dem öffentlichen Dienst (als Arbeitgeber) nix zu tun.

Solche FZ müssen zB auch beantragt werden, wenn man seinen Führerschein wieder haben will, oder einen Personenbeförderungsschein machen will.

Standardmäßig wird es einfach ohne Umwege an die betreffende Behörde geschickt. Wenn man vorher reingucken will muss man GESONDERT beantragen, dass es zuvor zur Einsicht an dein Amtsgericht geschickt wird. Das funktioniert aber nur wenn dein FZ Einträge enthält. Ist es sauber geht es trotz Einsichtsantrag direkt zur Behörde.

@BVBDortmund
Die Behörde hat der betroffenen Person auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren.

Vollkommen richtig. So ist das geregelt. Jetzt lesen wir das nochmal.

Die Behörde hat der betroffenen Person AUF VERLANGEN Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren.

Das heißt auf Antrag, und nicht automatisch.

Das ist im BZRG sogar 2x geregelt.

Einmal in § 31 Absatz 1 Satz 1 BZRG und vorher nochmal in § 30 Absatz 5 BZRG:

§ 30 Antrag
(5) Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so ist es der Behörde unmittelbar zu übersenden. Die Behörde hat der antragstellenden Person auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren. Die antragstellende Person kann verlangen, daß das Führungszeugnis, wenn es Eintragungen enthält, zunächst an ein von ihr benanntes Amtsgericht zur Einsichtnahme durch sie übersandt wird. 
  • direkter Versand an die Empfängerbehörde
  • auf Antrag muss dich die Empfängerbehörde reingucken lassen
  • auf Antrag kannst du das FZ VORHER zum Amtsgericht zur Einsicht schicken lassen

Eine Vorladung ist nicht relevant.

Im Führungszeugnis stehen nur Sachen, für die Du verurteilt wurdest.

Rein theoretisch kann man Dich ja auch wegen Mord oder so vor Gericht stellen. Wenn Du unschuldig bist oder man Dir die Schuld nicht beweisen kann, wirst Du nicht verurteilt - damit kein Eintrag im Führungszeugnis.

Selbst wenn Du verurteilt wirst, gelten für Jugendliche besondere Verjährungsfristen. Normalerweise verschwinden Einträge nach 5 Jahren. Es sei denn, Du bist wegen besonders schwerer Delikte verurteilt worden, die stehen länger drin.

Nein. Da keine Weiteren Strafrechtlichen Schritte eingeleitet wurden. Du hast nur eine Abmahnung bzw. erzieherische Maßnahme erhalten.

Den Dienstheeren interessiert eher ob du gewalttätig gewesen bist, Raubüberfälle begangen hast, im Gefängnis gewesen bist usw

Der Diensther fordert sogar die polizeiliche Vorgangeverwaltungan, wo der Eintrag dokumentiert ist ! Und bohrt !

Also, vorsichtig sein ....