Stiefvater hat Mac Book fallen lassen! Zahlt die Haftpflicht?

9 Antworten

Wenn ihr zussammen wohnt, bildet ihr eine Versichertengemeinschaft. Dann kann man sich nicht gegenseitig haftbar machen. Außerdem. wenn er das Teil in seinem Rucksack hatte, sieht das danach aus, dass er das Gerät geliehen hatte. Das kann er dir dann nur privat bezahlen.

suzisorglos  11.12.2010, 18:42

Das pure Zusammenwohnen begründet keine Versichertengemeinschaft! Ansprüche versicherter/ mitversicherter Personen untereinander sind (meist) ausgeschlossen, jedoch wissen wir nicht, ob beide aus demselben Vertrag Versicherungsschutz genießen.

Wenn Dein Stiefpapa schuldhaft und widerrechtlich diesen Schaden herbeigeführt hat, ist er Dir zum Schadenersatz (Reparaturkosten oder - falls billiger - Zeitwert des Gerätes) verpflichtet. Falls ihr nicht über denselben Vertrag Privat-Haftpflichtversichert seid, wird seine Haftpflichtversicherung Deinen Anspruch prüfen und ggfs. regulieren.

wenn er einen hat an sich ja u kommt drauf an wo

Lebst Du in seinem Haushalt? Bist Du womöglich über dieselbe Versicherung versichert? - Dann gewiß nicht.

Wenn Du einen eigenen Haushalt (und eine eigene Versicherung hast), könnt Ihr das probieren.

bonjour2010 
Fragesteller
 11.12.2010, 17:06

ich hab keine haftpflichtversicherung und wir leben nicht im selben haushalt. also ich bin dort angemeldet, aber es ist in der wohnung meines Freundes passiert! Und ich lebe&studiere im Ausland! Ich bin nur übers Woende hier bei meinem Freund zu Besuch. Hab auch garkeine Sachen bei meiner Mutter & meinem Stiefvater, sondern alles hier bei meinem Freund.

anjanni  13.12.2010, 11:25
@bonjour2010

Wenn man noch studiert, ist man oft noch über die Eltern haftpflichtversichert. Das mußt Du vorher prüfen.

Es ist dein McBook,

... dein Stiefvater hat den Rucksack hochgehoben, der PC ist rausgefallen -> keine Haftung der Versicherung des Stiefvaters.

... dein Stiefvater ist an den Rucksack gestoßen, so dass der PC herunterfiel -> Privathaftpflicht des Stiefvaters muss zahlen.

Warum: Im ersten Fall hatte dein Stiefvater "die Gewalt" über den Rucksack mit PC...

Gleiches gilt, wenn du jemandem deinen PC ausleihst - und der lässt den PC fallen -> keine Haftung!

bonjour2010 
Fragesteller
 11.12.2010, 17:13

er hat den rucksack nicht aufgehoben, der war auf meiner schulter der rechner innen & eingepackt im case, er wollte was heben was unter dem rucksack stand und hat das mit zu viel kraft getan und ovn unte meinen rucksack gestoßen & der rechner is rausgerutsch / einmal quasi überschlagen & auf die Ecke gefallen.