Rutsche vom Nachbar durch Sturm weggeflogen und beschädigt mein Gewächshaus

5 Antworten

Ein Gewächshaus muß separat über eine Glasversicherung versichert werden. Die Gebäudeversicherung haftet hier nicht.

Ist das Gewächshaus nicht versichert, ist das Pech.

Der Nachbar haftet nur dann, wenn ihm eine Schuld nachgewiesen werden kann.

Er kann es seiner Haftpflichtversicherung melden. Diese entscheidet dann.

Zu 99% wird aber auch diese ablehnen, weil Dein Nachbar nicht damit rechnen muss, dass die Rutsche weg fliegt.

Sehr wahrscheinlich bleibst Du auf Deinem Schaden sitzen.

Die Rutsche war schon bei früheren starken Winden zur Seite geschoben. Das heißt die war entweder nicht richtig befestigt, oder bereits die Befestigung beschädigt.

@5Alex5

Ja okay, dann hast Du wiederum gute Karten. Dann war Deinem Nachbarn ja bewußt, dass er da hätte nachbessern müssen.

Wenn er es seiner Haftpflicht meldet, wirst Du ja von seiner Versicherung auch angeschrieben, und kannst Dich dann dazu äußern.

Es gibt auch gebäuversicherungen in denen Gewächshäuser versichert sind.

@Niemand1989

Bei welcher Gesellschaft gibt es das? Hab ich noch nie gehört.

Früher war das über eine Glasversicherung mit abggedeckt. Nun müssen Gewächshäuser separat versichert werden, was sehr teuer ist.

Bei uns z.B. ;-)

Du meldest ws ganz normal deinem Gebäudeversicherer. die prüfen dann ob man den Nachbarn haftbar machen kann und regress möglich ist. wahrscheinlich aber nicht. es mussnja ein verschulden vorliegen.

Habe bei meiner Versicherung nachgefragt. Das Gewächsthaus ist nicht mit Gebäudeversicherung abgedeckt

Dann hast du wohl pech gehabt, leider.

Haftet ab einer gewissen Sturmstärke nicht die Gebäudeversicherung?

Das Gewächsthaus ist nicht mit Gebäudeversicherung abgedeckt

Der Nachbar. Wie er das regelt, ist seine Sache.

Wenn ihm keine Schuld nachgewiesen werden kann, haftet er auch nicht.

Die Versicherung des Nachbarn