Zahlt die Haftpflicht innerhalb der Familie?
Hallo liebe Forenmitglieder, vor kurzem war meine Mutter bei mir. Wie das so ist mit Murphy's Law, der Tisch lag voller Zeugs, und irgendwann ist meine Mutter beim Rausgehen anscheinend so ungeschickt aufgestanden, dass mein geliebtes Mac Book Pro - wie in Zeitlupe - vom Tisch gerutscht ist.
Der Rechner läuft einwandfrei, keine Verpixelung. Der ist aber optisch beschädigt, lässt sich nicht mehr ordentlich zumachen.
Jetzt ist die Frage, ob die Haftpflicht Versicherung meiner Mutter die Reparaturkosten übernehmen kann ? Und was ich jetzt machen kann/soll ? - ob ich vlt. beim GRAVIS(Fachgeschäft für apple Rechner) Kostenvoranschlag machen kann und dann an WGV-Versicherung schicken soll ?
9 Antworten
hm...ich war auch mal bei der WGV - und bin sehr froh, dass ich da weg bin :-) es kommt darauf an, was für eine haftpflicht du abgeschlossen hast. meist gilt die innerhalb der familie nicht. ich hab eine, die auch die direkten familienmitglieder ausschliesst, d.h. kinder, ehemann, ehefrau, eltern, geschwister. wenn jedoch bei cousin oder tante was passiert isses abgedeckt - also schau in deinen haftpflichtversicherungsvertrag, da steht das drinne...
Vielen Dank erst mal für so viele Lösungsvorschläge. Jetzt zur Sache... Soll ich vlt. selber schriftlich bei der Versicherung nachfragen Oder muss es unbedingt meine Mutter machen. Ich möchte alle Möglichkeiten zur Ablehnung ausschließen, deswegen frage ich Sie, erfahrene Nutzer!
Wir leben nicht mehr im gleichen Haushalt, da ich eigene Familie habe. Wir sind auch nicht in einem Vertrag versichert. Ich kann ja sagen, dass der Rechner meiner Frau gehört, indem man indirekt direkte Verbindung in der Familie ausschließt.
"es kommt darauf an,wieviel schäden du schon gemeldet hattest und ob der schaden durchs herunterrutschen passiert sein kann---versicherungen sind heute geiziger als früher." Naja, bis jetzt hat sie glaube ich mindestens 10 Jahre an WGV die Haftpflichtversicherung bezahlt und nie benutzt. Die Schaden sind durch Herunterrutschen entstanden, da der Rechner seit 4-5 Jahren lediglich nur 2 kleine Kratzen hatte.
Nein, bleiben Sie einfach bei der Wahrheit und die Versicherung wird helfen. Kommt heraus, dass ihre Frau nicht Eigentümerin des Laptops ist, dann haben Sie völlig überflüssigerweise einen Versicherungsbetrug begangen.
Und - solange eine Versicherung nicht gekündigt ist, muß sie im Schadensfall zahlen. Sie kann Sie nach Begleichung des Schadens kündigen, aber nicht vorher.
Die sog. "Verwandtenklausel" ist Schnee von vorgestern. Generelle Ausschlüsse von Schäden durch die Verwandtschaft gibt es seit vielen Jahren nicht mehr. Ausgeschlossen bleiben i.d.R. Schäden mitversicherter Personen untereinander, oft auch Schäden durch Angehörige desselben Haushaltes.
Ob in Deinem Fall Deckung besteht und ob die Mutter überhaupt haften muss, wäre zu prüfen.
Wenn ihr nicht in einem Vertrag versichert seid (Familienpolice) gilt die Verwandtenklausel nicht
Die Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden denn, schließlich und endlich ist Deine Mutter versichert. Der Schaden muß der Versicherung gemeldet werden.