Steuerrückerstattung vom Finanzamt einbehalten
Mein Mann hat Schulden beim JA (Unterhaltszahlungen für ein Kind aus einer früheren Beziehung).Jetzt hat das Finanzamt uns auf Nachfrage mitgeteilt,das evtl. keine Auszahlung stattfindet, da das JA ein Anrecht auf Verrechnung mit den dort bestehenden Schulden hat.Darf das FA auch meinen Teil der Rückerstattung an das JA zahlen??? Bleibt meinem Mann gar nichts von seiner Erstattung???
4 Antworten
Darf das FA auch meinen Teil der Rückerstattung an das JA zahlen?
Nein, da die Aufrechnungslage insoweit nicht gegeben ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Aufrechnung_%28Deutschland%29#Aufrechnung_im_Steuerrecht
Eigentlich müsste das Finanzamt die Erstattung dann von Amts wegen aufteilen. Im Zweifel würde ich das beantragen.
hm, wenn ihr beim finanzamt keinen antrag auf aufteilung der steuerschuld gestellt habt, ist deine erstattung auch weg.
das ist soweit richtig.
du hast insoweit einen ersattungsanspruch gegenüber deinem mann.
das finanzamt hat zu 100% das recht (bzw. die pflicht), bei bekannten schulden gebenüber jugendamt / anderen finanzämtern usw. die steuererstattung an diese zu verrechnen.
wenn bekannt ist, dass ein ehepartner schulden beim jugendamt oä hat, empfiehlt sich immer, einen antrag auf aufteilung der steuerschuld zu stellen. dann wird die erstattung anteilig umgerechnet.
funktioniert natürlich nur, wenn der andere ehepartner ebenfalls einkünfte hat, von denen der lohnsteuerabzug stattgefunden hat.
Dazu muss man keinen Antrag stellen, das Finanzamt muss in diesem Fall die Aufteilung selbst vornehmen. Es handelt sich um eine Aufrechnung, und hinsichtlich des Anteils der Ehefrau am Erstattungsbetrag ist die Aufrechnungslage nicht gegeben.
Sein Geld ist wech, deins nicht.
Danke für deine Antwort!!! Hatte gehofft,das es dort auch so eine Art "Selbstbehalt" für ihn gibt.
Aber ich hab doch mit den Unterhaltszahlungen für seinen Sohn gar nichts zu tun. Demnach ist es doch nicht rechtsgültig, wenn sie mein Guthaben ebenfalls zur Tilgung dieser Schulden einbehalten.