Finanzaamt - darf das Finanzamt Guthaben verrechnen, das nur geliehen ist?

6 Antworten

Da hast Du leider Pech gehabt. Dem FA ist es ziemlich egal ob sie sich das Geld von Dir geliehen hat. Die haben ihres und das ist entscheidend.

Das ist zwar lobenswert das Du einer Bekannten die Kfz-Steuer geliehen hast, aber "wech ist wech". Wenn das Auto abgemeldet wird verrechnet das FiAmt das Guthaben mit Altsteuerschulden. Das ist völlig normal. Wo das Geld der Steuerschuldnerin herkommt, ist dem FA egal.

Leider dürefen die das und das ist auch gängige Praxis. In dem Moment, wo das Geld auf dem Steuerkonto eingeht, wird es als Geld vom Steuerschuldner angesehen und auch so behandelt.

Die einzige Möglichkeit die Du hast: Gehe mit Deinem Bekannten zum Finanzamt in die Vollstreckungsstelle und lege dort dem Abteilungsleiter die Überweisungsbelege vor und erkläre den Sachverhalt.

Wenn Du Glück hast, bekommst Du auf dem Kulanzweg Dein Geld bzw. die nicht verbrauchte KFZ-Steuer zurück. Einen Rechtsanspruch darauf hast Du nicht.

Das FA darf doch davon ausgehen, dass das Geld eines Einzahlers diesem auch gehört. Sonst würde sich jeder drauf herausreden, dass sein Geld nur geliehen ist. Das Geld ist ja auch nicht wirklich verloren für Dich. Mit dem Verleih des Geldes hast Du mit Deiner Bekannten einen Vertrag und sie muss es wieder an Dich zurückzahlen. Ob und wann sie das kann, ist sicherlich eine andere Frage ...

Das Finanzamt darf das Geld verrechnen. Denen ist es egal wo das geld her kommt. Man soll zwar den Teufel nicht an die Wand malen, aber wenn Du keinen Vertrag über das geliehene Geld gemacht hast, kannst Du im Notfall(wenn du dich mit deiner Bekannten verkrachst und dann das geliehene Geld wieder haben willst) noch nicht mal das Geld zurück holen, weil Du nicht nachweisen kannst, dass es keine Schenkung war. Bei uns in der Familie gibts ein Sprichtwort "Frauen und Geld verleiht man nicht, man bekommt beides gebraucht zurück" ;-)