Wie kommt eine große Differenz zwischen der Elster-Rechnung und dem Bescheid...

10 Antworten

Offensichtlich habt ihr bei den Angaben Fehler gemacht, die das ELSTER-Formular nicht feststellen konnte, weil sie nicht unplausibel waren. Zu prüfen wären insbesondere Angaben zu steuerlich anrechenbaren Kosten wie Werbungskosten, Vorsorgebeiträge etc. Im Bescheid werden doch die Einzelfaktoren präzise aufgelistet; daraus sollte sich explizit ergebn, in welchen Punkten von eurer Steuererklärung abgewichen wurde. Die festzusetzende EST ist letztlich nur das Endergebnis der Steuerberechnung, nicht die Ursache der Differenz.

Witchblade83 
Fragesteller
 09.03.2010, 20:04

Wo sollen wir denn Fehler gemacht haben, wenn wir nur alle Daten von der Lohnsteuerbescheinigung eingegeben haben (außerdem 3x kontrolliert) und unsere Fahrtkosten zur Arbeit angegeben haben?!? Da kann man nun wirklich nicht viel falsch machen... ist ja nicht so, dass wir dreißig verschiedene Angaben zu irgendwelchen Sonderausgaben o. ä. gemacht hätten.
Und entschuldige bitte, dass ich KEIN Steuerexperte bin - bzgl. deines Seufzers unten... - aber für mich scheint das alles nicht sehr logisch.
Wenn du so unzufrieden mit meiner Unwissenheit zu Steuern bist, dann hilf mir lieber, anstatt mir Dummheit zu unterstellen.
Danke!

FordPrefect  09.03.2010, 20:19
@Witchblade83

Habe ich Dummheit unterstellt? Nein. Nur geseufzt - weil das eigentlich elementare Kenntnisse sind, um die es hier geht. Und die Leser hier können ja nicht wissen, was ihr wo eingegeben habt. Bei Steuerklasse 4/4 sollte eigentlich nicht viel Differenz rauskommen - es sei denn (und das ist der Pferdefuß bei 4/4), ihr habt stark differierende Einkommen. Dann zahlt ihr nämlich deutlich zuwenig Lohnsteuer (die ja eine Art Vorauszahlung auf die EST darstellt [präziser ausgedrückt, eine besondere Erhebungsform derselben]). Ohne genaue Angaben, was ihr wo eingegeben habt und was im Bescheid steht, ist das im Einzelnen nicht präziser darlegbar.

Witchblade83 
Fragesteller
 09.03.2010, 20:30
@FordPrefect

Wir haben 4/4 genommen, weil wir bei 3/5 monatlich locker 150,- MEHR an Steuern und Abgaben gehabt hätten - ganz einfach!
Ich zahl doch nicht monatlich mehr, ohne dass ich IRGENDWIE sicher gehen kann, dass ich diese Differenz auch bei der Steuererklärung wiederbekomme.
Und nochmal: Ich bin kein Steuerexperte! Was kann ich wohl falsch machen, wenn wir alle Angaben der Lohnsteuerbescheinigung übernommen haben, Fahrtkosten bzw. die Fahrtstrecken in tatsächlicher Höhe angegeben haben und ALLES 3x kontrolliert haben?! Ich bin da nämlich pingelig und achte peinlichst genau auf Zahlendreher.

FordPrefect  10.03.2010, 08:21
@Witchblade83

Guten Morgen. Möglich wäre das zum Beispiel, wenn ihr zusätzlich Einkünfte erzielt habt, die nicht auf der LST-Bescheinigung vermerkt sind. Außerdem wirkt sich z.B. der Bezug von Kurzarbeitergeld negativ auf die steuerliche Progression aus; ich weiß nicht, ob das ELSTER-Formular das einbezieht. Die Lohnststeuerklasse ist übrigens nur unterjährig relevant, weil sie lediglich regelt, welche monatlichen LST-Abzüge auf die Einkünfte der Ehepartner angerechnet werden. An der Gesamtsumme der zu zahlenden Steuer hat sie keinerlei Einfluss, das wird immer erst mit der Steuererklärung festgesetzt. Man steuert mit der LST-Klasse nur, wieviel man monatlich vorauszahlt. Je nach Einkommensverhältnissen kann das positive oder negative (unterjährige) Ergebnisse haben. Falls ihr z.B. stark unterschiedliche Einkünfte habt, dann wäre bei 3/5 jeden Monat mehr netto in der Tasche, dafür am Jahresende eine Nachzahlung fällig. In den gängigen Steuerprogrammen, die ab e 20.-- jedes Jahr zu haben sind, kann man sich das übrigens sehr schön in einem "was-wäre-wenn"-Vergleich darstellen lassen. Dein Einwand, Du wolltest nicht mehr zahlen, ist diesbezüglich daher reichlich irrelevant. Abgerechnet wird immer erst mit der Erklärung. Was steht denn auf dem Bescheid unter "Abweichungen"?

FordPrefect  10.03.2010, 08:21
@Witchblade83

Guten Morgen. Möglich wäre das zum Beispiel, wenn ihr zusätzlich Einkünfte erzielt habt, die nicht auf der LST-Bescheinigung vermerkt sind. Außerdem wirkt sich z.B. der Bezug von Kurzarbeitergeld negativ auf die steuerliche Progression aus; ich weiß nicht, ob das ELSTER-Formular das einbezieht. Die Lohnststeuerklasse ist übrigens nur unterjährig relevant, weil sie lediglich regelt, welche monatlichen LST-Abzüge auf die Einkünfte der Ehepartner angerechnet werden. An der Gesamtsumme der zu zahlenden Steuer hat sie keinerlei Einfluss, das wird immer erst mit der Steuererklärung festgesetzt. Man steuert mit der LST-Klasse nur, wieviel man monatlich vorauszahlt. Je nach Einkommensverhältnissen kann das positive oder negative (unterjährige) Ergebnisse haben. Falls ihr z.B. stark unterschiedliche Einkünfte habt, dann wäre bei 3/5 jeden Monat mehr netto in der Tasche, dafür am Jahresende eine Nachzahlung fällig. In den gängigen Steuerprogrammen, die ab e 20.-- jedes Jahr zu haben sind, kann man sich das übrigens sehr schön in einem "was-wäre-wenn"-Vergleich darstellen lassen. Dein Einwand, Du wolltest nicht mehr zahlen, ist diesbezüglich daher reichlich irrelevant. Abgerechnet wird immer erst mit der Erklärung. Was steht denn auf dem Bescheid unter "Abweichungen"?

Witchblade83 
Fragesteller
 10.03.2010, 12:29
@FordPrefect

'Morgen!
Ich sags nochmal: Wir haben keine stark unterschiedlichen Gehälter! Sonst hätten wir ja 3/5 genommen.
Und wir haben auch sonst keine zusätzlichen Einkünfte oder Kurzarbeitergeld bezogen o.O
Wir sind STINKNORMALE Arbeitnehmer, die beide in 2009 vollzeit arbeiten waren und sonst NIX besonderes.
Ich verstehe ja deine Bedenken, dass dies oder jenes dann anders berechnet wird, aber wir haben nichts aussergewöhnliches! NICHTS!
Nur das normale Gehalt, was reinkommt und die Werbungskosten in einer reinen Form von Fahrtwegen. Punkt! Mehr ist bei unserer Erklärung nicht anzugeben, weil es sonst nix gibt!
Habe auf jeden Fall gerade den Widerspruch beim Finanzamt eingeworfen und werde heute Nachmittag mal mit ein paar Steuerberatern reden.

FordPrefect  10.03.2010, 12:57
@Witchblade83

Also zunächst mal hast Du bislang nirgends ausgeführt, ob ihr der Höhe nach unterschiedliche Einkünfte habt oder nicht. Zweitens hast Du auch nirgends beschrieben, was denn nun in Deinem Bescheid genau als Abweichungen aufgeführt wurde. Und Drittens kann - wie schon mehrfach erwähnt - eine Differenz in der Berechnung nur auf nicht vorhandenen Daten bei der Eingabe beruhen (und zwar sowohl Deinerseits wie FA-seitig). Das Einfachste wäre natürlich, Du riefest den Sachbearbeiter einfach an und ließest es Dir erklären. Dann könntest Du Dir ggfs. auch den Einspruch sparen. Alles andere ist Kaffeesatzleserei.

pollo  10.03.2010, 13:53
@Witchblade83

@FordPrefect: spätestens hier hätte ich aufgehört. Man will helfen und bekommt dreiste und zickige Antworten zurück. Dann lass ihn doch zum Lohnsteuerhilfeverein oder zum Steuerberater gehen, dann gewöhnt er sich auch an die Kosten...

FordPrefect  10.03.2010, 14:40
@pollo

@pollo: Jou. Den StB könnten sie sich leicht sparen, wenn sie sich mal die Mühe machen würden, das zu beherzigen, was bereits als Kommentar geschrieben wurde...
Wobei ein StB für eine simple EST totaler Overkill ist (und vermutlich den Großteil der Rückzahlung auffressen dürfte). Hmpf.

habt ihr alles korrekt angegeben? vielleicht zuviele werbungskosten, die dann nach prüfung doch keine waren? das einfachste ist, wenn ihr euch mal anschaut, was das FA errechnet hat und was ihr abgegeben habt. die differenz sollte sich dann klar zeigen und ggf. selbst erklären.

Witchblade83 
Fragesteller
 09.03.2010, 18:52

Die einzigen Werbungskosten, die wir angegeben haben, sind unsere Fahrtkosten (ich allein hatte schon eine einfache Fahrtstrecke von 52km zur Arbeit).
Und die Abweichung ist ganz klar an der Stelle, die ich oben genannt habe:
Bei der "festgesetzten Einkommenssteuer" hat das Finanzamt in seinem Bescheid fast 500,- mehr angegeben und beim Soli knapp 30,- mehr.
Für mich sind das die über 500,- € Steuern, die wir jetzt nicht wiederkriegen, weil die das viel höher ansetzen, als Elster.

Hallo, etwas spät, ich weiß!

Hat mal jemand auf die ursprüngliche Frage geantwortet?Viele interessante Asspekte. Alles Mögliche was sein kann oder hätte korrekt sein müssen, aber die ursprüngliche Frage?

Elster hat berechnet!

Finanzamt hat Daten übernommen und auch gerechnet!

Im Ergebnis großer Unterschied!

Und jetzt die Frage?

Wenn, wie geschildert, keine falschen Angaben drin waren, liegen hier doch eindeutig zwei unterschiedliche rechtliche Würdigungen vor, oder?

Einer von beiden macht etwas anders, abei beide stammen von der Finanzverwaltung.

Bei mir und bei meiner Tochter ist es aktuell genau so gewesen, daher gehe ich davon aus, das Elster fast immer positiver auslegt und Finanzamtsberechnung dann immer im Sinne des Fiskus.

Ich werde Einspruch einlegen und rate es jedem anderen auch, denn, anders als hier geschildert, kann das FA unter Erläuterungen etwas angeben, wenn es von den erklärten Angaben(Elster) abweicht, sondern...

Es hat die rechtliche Verpflichtung dazu!

Insbesondere, wenn es dort heißt "Die Ergebnisse der Bearbeitung wurden antragsgemäß..."

Also lasst Euch nicht von einem kostenpflichtigen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beraten, sondern vom FA deren Abweichung gegenüber deren Steuerprogramm.

Keine Kosten, eine Klagefähige Einspruchsentscheidung und vielleicht doch ein erlösender Abhilfebescheid.

Dumm nur, bei all denjenigen, die die Einspruchsfrist verpasst haben!

FordPerfect hat Euch eigentlich schon die richtigen Hinweise geliefert (DH von mir). Es ist bei Dir nur leider noch nicht verständlich angekommen.

Abweichungen, die zu einer anderen festgesetzten Steuer führen, müssen sich bereits aus der Berechnung der Steuer und eben nicht erst bei der Festsetzung der Steuer ergeben. Daher solltest Du noch einmal alle Deine eingegebenen Werte vergleichen mit denen, die auf dem Steuerbescheid stehen, z.B. Brutto-AL, Anz. der Fahrtage, Entf.-km, etc. Hier könnte seitens des FA z.B. ein Eingabefehler passiert sein (dieser Fall ist nicht selten!).

Siehe Dir aber insbesondere auch den Text unter den Erläuterungen im Steuerbescheid an. Denn hier sollte das FA idR angeben, wenn es begründet von den Angaben der Steuerpflichtigen abweicht.

LG, Danny

Genau so hat mein freund es diesmal auch gemacht und erlebt. Ich hab ihm gesagt er soll wieder zum Lohnsteuerverein gehen. Die schauen sich das richtig an, geben richtige Tipps und schicken es dann auch ab. Dann kommt der bescheid erst zum Lohnsteuerverein, die schauen drüber und ggfls. legen sie Widerspruch ein. Also bei mir klappt es immer wunderbar.Nur der beitrag ist ewas heavy, kann aber von der Steuer abgesetzt werden.