Steuererklärung - Fahrtkosten zur Abendschule wurden nicht beachtet, wie reicht man richtig Einspruch ein?
Hi, laut dem Steuerprogramm von WISO stünden mir über 1000€ zu. Bin das gesamte letzte Jahr auf der Abendschule neben einem Vollzeitjob gewesen. Rausbekommen habe ich nur gut 200€. Zum Beispiel die Fahrtkosten in die Schule (man darf hin und zurück berechnen) wurden nicht berücksichtigt. Auch meine Ausgaben für Schulmaterial wurden nicht berücksichtigt. Wie reiche ich richtig Widerspruch ein und hat jemand Paragraphen für mich um meine Argumentation zu untermauern? Danke!
8 Antworten
Manchmal reicht schon ein Anruf aus, um den Fehler zu beheben. Frage doch einfach einmal warum die entsprechenden Kosten nicht berücksichtigt wurden. Dann kannst Du möglicherweise Deinen Widerspruch auch besser begründen.
Um erst einmal Fristen zu wahren reicht ein einfacher Widerspruch aus.
Ich habe im Laufe meines Lebens schon bei der Erstellung von zig Einkommensteuererklärungen mitgewirkt. Und meine Erfahrung, das hier fehlerhafte Bescheide, allein nach einem Telefonat, korrigiert wurden - und zwar binnen weniger Tage - ( so dass dann ein Einspruch überflüssig wurde ) war sehr gut.
Jeder Arbeitnehmer erhält pro Jahr einen Pauschbetrag von 1000€, solange du da mit deinen Kosten nicht drüber bist, ist alles ok und wurde alles bereits mit eingerechnet.
Sollten dennoch Unstimmigkeiten vorhanden sein, lege Einspruch ein und kläre das mit einem Steuerberater.
Alle Infos, die du für deinen Widerspruch benötigst, stehen im Steuerbescheid. Auch warum Posten ggf. nicht berücksichtigt wurden.
Ist einen Steuerberater beauftragen essentiell? Kostet ja leider auch wieder was und in München vermutlich nicht wenig :/
Nein, ist es nicht.
Der Stünde dir aber mit einer Erstberatung zur Seite, von dem du dir wichtige Tipps holen kannst.
Würde aber zunächst anrufen und nach dem Grund fragen.....
In dem WISO Steuerprogramm sind aber immer die entsprechende Rechtssprechung des Bundesfinanzhofes und die zu Grunde liegenden Passagen des EStG hinterlegt.
Also noch mal das Programm starten und genau die Widerspruchsbelehrung im Einkommenesteuerbescheid lesen und anwenden.
Ich persönlich lege eher formlos Einspruch ein.
Du solltest Dich schon auf die Berechnung des Steuerprogrammes berufen. Allerdings ist das immer ohne Gewähr. Frage dann das Amt, auf welche § sie sich bei der offensichtlichen Ablehnung dieser Kosten beziehen.
Steht dazu nichts im dem Steuerbescheid? Meist steht drin, warum diese oder jene Kosten nicht berücksichtigt wurden. Wenn das nicht aufgeführt ist, haben sei eventuell "vergessen" diese Kosten zu berücksichtigen.
Viel Erfolg
Angeblich würden allgemeinbildende Schulen nicht zählen. Aber WISO verweist eindeutig darauf.
WISO verweist aber bestimmt auch irgendwo daraufhin, dass diese Berechnungen ohne Gewähr sind.....
Lege, wie empfohlen erstmal Widerspruch ein.....
Also, erstmals heißt es Einspruch und nicht Widerspruch. Und ein einfacher Anruf reicht i.d.R. nie aus um einen Fehler zu beheben. Der Einspruch hat z.B. Formvorschriften!