Steuererklärung - Fahrtkosten zur Abendschule wurden nicht beachtet, wie reicht man richtig Einspruch ein?

8 Antworten

Manchmal reicht schon ein Anruf aus, um den Fehler zu beheben. Frage doch einfach einmal warum die entsprechenden Kosten nicht berücksichtigt wurden. Dann kannst Du möglicherweise Deinen Widerspruch auch besser begründen.

Um erst einmal Fristen zu wahren reicht ein einfacher Widerspruch aus.

Hefti15  09.08.2016, 02:29

Also, erstmals heißt es Einspruch und nicht Widerspruch. Und ein einfacher Anruf reicht i.d.R. nie aus um einen Fehler zu beheben. Der Einspruch hat z.B. Formvorschriften!

wilees  09.08.2016, 11:06
@Hefti15

Ich habe im Laufe meines Lebens schon bei der Erstellung von zig Einkommensteuererklärungen mitgewirkt. Und meine Erfahrung, das hier fehlerhafte Bescheide, allein nach einem Telefonat, korrigiert wurden - und zwar binnen weniger Tage - ( so dass dann ein Einspruch überflüssig wurde ) war  sehr gut.

Jeder Arbeitnehmer erhält pro Jahr einen Pauschbetrag von 1000€, solange du da mit deinen Kosten nicht drüber bist, ist alles ok und wurde alles bereits mit eingerechnet.

Sollten dennoch Unstimmigkeiten vorhanden sein, lege Einspruch ein und kläre das mit einem Steuerberater.


Alle Infos, die du für deinen Widerspruch benötigst, stehen im Steuerbescheid. Auch warum Posten ggf. nicht berücksichtigt wurden.

Rockafeller 
Fragesteller
 08.08.2016, 11:31

Ist einen Steuerberater beauftragen essentiell? Kostet ja leider auch wieder was und in München vermutlich nicht wenig :/

Mikromenzer  08.08.2016, 11:32
@Rockafeller

Nein, ist es nicht.

Der Stünde dir aber mit einer Erstberatung zur Seite, von dem du dir wichtige Tipps holen kannst.

Würde aber zunächst anrufen und nach dem Grund fragen.....

In dem WISO Steuerprogramm sind aber immer die entsprechende Rechtssprechung des Bundesfinanzhofes und die zu Grunde liegenden Passagen des EStG hinterlegt. 

Also noch mal das Programm starten und genau die Widerspruchsbelehrung im Einkommenesteuerbescheid lesen und anwenden.

Ich persönlich lege eher formlos Einspruch ein.

Du solltest Dich schon auf die Berechnung des Steuerprogrammes berufen.  Allerdings ist das immer ohne Gewähr.  Frage dann das Amt, auf welche § sie sich bei der offensichtlichen Ablehnung dieser Kosten beziehen.

Steht dazu nichts im dem Steuerbescheid? Meist steht drin, warum diese oder jene Kosten nicht berücksichtigt wurden.  Wenn das nicht aufgeführt ist, haben sei eventuell "vergessen" diese Kosten zu berücksichtigen.

Viel Erfolg

Rockafeller 
Fragesteller
 08.08.2016, 11:29

Angeblich würden allgemeinbildende Schulen nicht zählen. Aber WISO verweist eindeutig darauf. 

Kometenstaub  08.08.2016, 11:55
@Rockafeller

WISO verweist aber bestimmt auch irgendwo daraufhin, dass diese Berechnungen ohne Gewähr sind.....

Lege, wie empfohlen erstmal Widerspruch ein.....