Steuerliche Absetzbarkeit von Produkten

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> Die Kondome werden jedoch rein geschäftlich verwendet, um unsere Auftragslage zu verbessern.

Das macht sie vom Grundsatz her zu Betriebsausgaben, jedoch steckt der Teufel im Detail, hier in der Art der "rein geschäftlichen Verwendung".

Falls es dabei darum geht, potenzielle AuftraggeberInnen durch intime Zuwendung zum Vertragsabschluss zu motivieren, wird das Finanzamt damit argumentieren, Du habest das zumindest teilweise auch zum privaten Vergnügen gemacht.

Ich finde, das Gegenteil wäre schwer zu belegen...

ralphdieter  14.04.2015, 00:19

Vielleicht reicht dazu schon ein Foto der Geschäftspartnerin :-$

"Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind."

Das sagt der §4 Abs. 4 EStG. Ist ein Gegenstand der auch privat genutzt wird nicht objektiv teilbar, dann gilt er als nicht abzugsfähig.

Kondome sind übrigens in der Regel ein schlechtes Werbemedium. Wie Du damit neue Kunden bekommen willst ist mir schleierhaft. Wenn Du erst mit Deinen KundInnen ins Bett gehst, um einen Abschluss zu generieren, dann wird man übrigens m.E. auch auf das Abzugsverbot kommen.

Aufgrund der Reaktion Deines Steuerberaters leite ich außerdem ab, dass Dein Unternehmen sicher an anderer Stelle Deine Kreativität benötigt, als an der Stelle ob Kondome abzugsfähige Betriebsausgaben sein können.

Hallo, sollte diese Frage ernst gemeint sein: Wie wollt ihr mit Kondomen denn die Auftragslage verbessern? Ich könnte mir nur vorstellen, dass ihr Werbung auf die Kondomschachtel drucken lasst, dann können die Kondome als Werbemittel behandelt werden und dementsprechend steuerlich behandelt werden.

Natürlich sind die absetzbar.

Du solltest aber zur Sicherheit auch noch einige "Pillen danach" kaufen, falls ein Kondom platzt.

Sag mal, geht es Dir wirklich gut?

Ich denke, Dein Steuerberater wird sich immer noch vor Lachen auf dem Boden wälzen.

Sofern die Kondome Betriebsmittel sind können diese auch steuerlich geltend gemacht werden. Allerding muss dem Betriebsprüfer die betriebliche Verwendung nachgewiesen werden. Ein Dekorateur kann damit bestimmt Luftballons ersetzen, die zu Präsentationsveranstaltungen gebraucht werden. Für die spezielle Sorte mit dem Loch kann man bei der Rentenversicherung unter Umständen Zuschüsse bekommen. Personen, die sich besonders verdient machen, wenn es um die Sicherung der Altersversorgung geht, erhalten obendrauf noch gesonderte Auszeichnungen.