Steuerliche absetzbarkeit einer balkonmarkise bei Hautkrebs.?

3 Antworten

Du kannst die Lohnkosten für die Anbringung dieser Markise von einer Fachfirma bei Zahlung auf Rechnung (keine Barzahlung) in der Steuererklärung bei "haushaltsnahe Dienstleistungen" absetzen.

Danke, vielleicht kennt ja jemand das vorliegende Urteil zu dem Fall, wenn jede unbekleidete Sonnenstrahlung zu vermeiden ist. Das urteilkann ich nicht finden.

@Siggigeri

Wenn es um haushaltsnahe Dienstleistungen geht, benötigt man solch ein Urteil nicht. Steht im Gesetz -> § 35a EStG

,,Der hauarzt sagte mir, ich könnte meine Markise an unserem oben offenen Balkon steuerlich absetzen"

Nehme an, als außergewöhnliche Belastung?

,,Das Finanzamt lehnt die Anerkennung ab."

Hast du begründet, weshalb du diese benötigst? Falls ja, was hat das FA erwidert (sie geben im Bescheid eine Begründung ab).

Wenn es um haushaltsnahe Dienstleistungen geht, dann hat TorDerSchatten schon eine zutreffende Antwort geliefert.

Das Finanzamt ging auf die Bescheinigung von der Hautklinik nicht ein und schrieb, es sei eine übliche Anschaffung.

@Siggigeri

Schon etwas dünn... die Markise dient vorzüglich zur Aufbesserung der Lebensqualität, die durch diese Krankheit eingeschränkt wurde, nicht wahr? Wenn man diesen Tenor irgendwie weiter ausschmückt, könnte man eventl. was machen.

Wurde eine Firma beauftragt, die diese Markise angebracht hatte und liegt eine Rechnung vor, die unbar bezahlt wurde?

Würde sich die Absetzung als außergew. Belastung überhaupt auswirken? Dazu müsste man schauen, wie hoch der ,,Gesamtbetrag der Einkünfte ist (steht im Bescheid)... und wie hoch die Gesamtsumme der außergew. Belastungen beträgt. - Siehe im Gesetz § 33 EStG

Seit wann machen Hautärzte steuerliche Beratung?

Das hatte ich mich auch schon gefragt :D

Das ist keine steuerliche Beratung sondern ein bei diesem Krebs ein allgemeiner Hinweis .

@Siggigeri

außergewöhnliche Belastungen:

erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleichen Einkommenssverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands ......

mir ist KEIN Fall bekannt, in dem diese Kosten vom Finanzamt anerkannt wurden.

aber dein Hautarzt hat da sicherlich ein Urteil dazu

@wurzlsepp668

Naja... man könnte ja was auf die Tränendrüse drücken, in dem man die mangelnde Lebensqualität beklagt und dadurch psychische leiden entstanden... dann könnte man eventl. eine Brücke schlagen ;)

Unter diesem Tenor, sind auch einige Schönheitsoperationen anerkannt worden.