Absetzbarkeit von Motorrad Roller/Scooter für Selbständige

3 Antworten

Wenn die Nutzung im Zusammenhang mit der Tätigkeit steht, ist es grundsätzlich möglich...

Allerdings ist auch der eigenverbrauch usw zu beachten... Genau wie bei einem PKW auch

Wenn die betriebliche Erforderlichkeit nachgewiesen werden kann, dann ja. Etwas unüblich und abweichend von der Norm, aber nicht unmöglich. Auch Arzträder waren schon Gegenstand einr Betriebsprüfung. Allerdings funktioniert dies nur, wenn der Arzt nicht beim Probefahren mit dem Rad umkippt, weil es ansonsten nur vom Sohn in der Freizeit gefahren wird.

mein bruder konnte seinen roller schon absetzen als selbstständiger warum soll es nicht gehen?