Teilzeit & Minijob Steuerklasse?

2 Antworten

Neben deiner Teilzeitstelle darfst du genau einen 450-Euro-Minijob ausüben. 

Grundsätzlich bestimmt der Arbeitgeber die Art der Versteuerung in einem Minijob. Er kann hierbei wählen zwischen der Besteuerung nach deiner Lohnsteuerklasse und der Pauschsteuer in Höhe von 2 Prozent. Bei der Entscheidung hat der Arbeitgeber aber immer deine individuelle Situation zu beachten, damit dir keine Nachteile entstehen. 

Wird dein 450-Euro-Minijob pauschal versteuert, entfällt die Besteuerung mit Lohnsteuerklasse 6.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

Für den zweiten Job bekommen Sie automatisch Steuerklasse VI (6), 

Genau so ist das normalerweise.

Der minijob (bis 450€ monatlich, oder eine kurzfristige Beschäftigung) kann aber vom Arbeitgeber pauschal mit 2% besteuert werden. Die trägt idr auch der Arbeitgeber. Da wird dann keine Lohnsteuer nach einer Lohnsteuerklasse einbehalten.

Für dich ist der dann steuerfrei.

Danke Dir!