Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung:Folgen...

4 Antworten

Daß man nix hat, schützt nicht vor Strafe, sonst würden ja alle Arbeitslosen und Hartz4-Empfänger einen Freibrief haben! Geldstrafen kann man auchin ganz kleinen Raten abzahlen, notfalls auch abarbeiten, muß man einen Antrag stellen wenn man die Rechnung bekommt. Und die Höhe der Strafe richtet sich - so im Groben - nach Höhe der kriminellen Energie, die zur Begehung der Straftaten eingesetzt wurde.

Eingeknastet wird nur in besonders schweren oder dreisten Fällen. Da kommt Otto-Normalsteuerzahler gar nicht hin. Der bekommt eine Geldstrafe - und natürlich die Steuernachzahlung, die das Finanzamt aber auch bis in die Steinzeit und wieder zurück vollstrecken wird!

Und meines Wissens sind Geldstrafen auch nicht von Privatinsolvenz betroffen, d.h. die bleiben auch nach Restschuldbefreiung bestehen.

Was letztlich hinten rauskommt ist eine Frage der Strafzumessung, für diese gibt es Richtlinien aber der Einzelfall ist entscheidend ! http://de.wikipedia.org/wiki/Strafzumessung Geldstrafen werden in TS ausgeurteilt und können in Raten beglichen werden. Grundsätzlich hat der Staat kein Interesse daran einen Täter in den Bau zu schicken, wenn andere Optionen bestehen !

Die Frage stellt sich zumindest bei Steuerhinterziehung nicht. Wenn jemand Steuern hinterzogen hat, hat er natürlich auch ein entsprechendes Einkommen gehabt. Also ist wohl Geld für die Strafe da. Hinzu käme dann auch noch eine Anklage wegen Sozialbetruges, weil ALG-Bedarf nicht vorhanden war.

In den meisten Fällen wird erst mal nur Geldstrafe verhängt. Die kann bei Vermögenslosigkeit (stimmt das tatsächlich oder liegt das Geld nur im Wald vergraben) auch ersatzweise mit Ordnungshaft abgegolten werden. Hier gilt, ein Tagessatz Geldstrafe = ein Tag Ordnungshaft.